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MunichEast
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Standard Hass in der Hauptstadt – immer mehr Straftaten gegen Minderheiten

Zitat:

Viele Straftaten der Hasskriminalität werden im Internet verübt, etwa auf Social-Media-Plattformen Quelle: Lukas Schulze/dpa

Hass in der Hauptstadt – immer mehr Straftaten gegen Minderheiten


In Berlin werden Menschen immer öfter wegen ihrer Hautfarbe oder ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Identität angegangen. Die Zahl der Fälle von „Hasskriminalität“ hat sich in den vergangenen fünf Jahren mehr als verdreifacht. Die Täter kommen oft davon.

Mal sind es Beleidigungen oder Bedrohungen. Mal sind es gewalttätige Übergriffe, bei denen die Opfer um ihr Leben fürchten müssen: Angehörige von Minderheiten sehen sich in der deutschen Hauptstadt immer häufiger Anfeindungen und körperlicher Gewalt ausgesetzt. Die Berliner Staatsanwaltschaft erfasst solche Taten als sogenannte „Hasskriminalität“ – und die Zahl der Fälle, die dieser Kategorie zugerechnet werden, ist in den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich gestiegen. Das ergibt sich aus der Antwort der Berliner Senatsverwaltung für Inneres auf eine Anfrage der Grünen. Das noch unveröffentlichte Dokument liegt WELT vorab vor.

Im Jahr 2017 wurden in Berlin demnach etwas mehr als 1.100 Straftaten der „Hasskriminalität“ zugerechnet. Nach einem stetigen Anstieg in den Folgejahren registrierte die Staatsanwaltschaft im Jahr 2020 bereits gut 2.600 neu eingehende Fälle dieser Kategorie. Im vergangenen Jahr waren es schon mehr als 3.700 neu registrierte Hass-Straftaten.

Ein Ende des Negativ-Trends ist nicht in Sicht. Rechnet man die seit Beginn des laufenden Jahres bis Ende August registrierte Zahl von 2600 Hass-Straftaten auf das Gesamtjahr hoch, wäre bei einer gleichbleibenden Entwicklung zum Jahresende ein neuerlicher Jahreshöchstwert erreicht. Gegenüber 2017 hätte sich die Zahl der Straftaten der Hasskriminalität mehr als verdreifacht.

Beleidigungen und Bedrohungen im Internet

Die Spitzenposition im Bereich der Hasskriminalität nehmen laut Hauptstadt-Statistik Beleidigungen ein. Häufig werden die Betroffenen auch bedroht. Fachleute schätzen, dass sich etwa ein Drittel dieser Beleidigungen und Bedrohungen im Internet, etwa auf Social-Media-Plattformen ereignet. Opfer von Hasskriminalität müssen aber auch um ihre körperliche Unversehrtheit fürchten. In rund 300 Fällen nahm die Berliner Staatsanwaltschaft nach körperlichen Attacken Ermittlungen wegen des Verdachts der mitunter schweren Körperverletzung auf.

Die Ermittlungsbehörden klassifizieren Straftaten als „Hasskriminalität“, wenn die Tat aufgrund gruppenbezogener oder menschenverachtender Vorurteile begangen wurde, etwa wegen der tatsächlich oder so wahrgenommenen ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit der Opfer, einer Behinderung, der sexuellen Identität oder Orientierung.

Im Fall einer Verurteilung müssen Straftäter, deren Taten der „Hasskriminalität“ zugerechnet werden, mit einer höheren Strafe rechnen. Die Staatsanwaltschaften sollen die Betroffenen von Hasskriminalität zudem umfassender als bei „normalen“ Straftaten über den Stand der Verfahren informieren.

Das BKA erfasste im vergangenen Jahr mehr als 10.000 Fälle

Das Bundeskriminalamt kategorisierte im vergangenen Jahr bundesweit rund 10.500 Fälle als Hasskriminalität. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 2,55 Prozent. Die meisten dieser Taten wurden den Unterkategorien „fremdenfeindlich“, „ausländerfeindlich“, „rassistisch“ oder „antisemitisch“ zugeordnet.

In Berlin werden Fälle von Hasskriminalität bei der Staatsanwaltschaft in zwei Spezialabteilungen der „Zentralstelle Hasskriminalität“ bearbeitet. Die Leiterin der Zentralstelle, Oberstaatsanwältin Ines Karl, vermutet, dass der Anstieg der vergangenen Jahre auch auf eine erhöhte Anzeigenbereitschaft zurückzuführen ist. Angehörige von Minderheiten hätten erkannt, dass die Behörden bei Hasskriminalität mit besonderer Sorgfalt und erhöhter Sensibilität gegenüber den Betroffenen ermittelten. „Das hat das Vertrauen in die Arbeit von Polizei und Justiz deutlich erhöht“, sagt Karl.

Der Anstieg der registrierten Hasskriminalität sei aber nicht nur ein statistisches Phänomen, sondern vermutlich auch auf rüdere Umgangsformen, eine gesunkene Hemmschwelle und einen „Kulturverlust in der Auseinandersetzung“ zurückzuführen. Das gelte vor allem für das Internet, sagt Karl.

Viele Verfahren werden eingestellt

Die Täter von Straftaten der Hasskriminalität kommen trotz der geschaffenen Spezialabteilungen oft ungeschoren davon, etwa weil die Verfahren eingestellt werden. Laut Statistik erhob die Staatsanwaltschaft zwischen 2017 und Ende August dieses Jahres nur in 602 Fällen Anklage. In etwas mehr als tausend Fällen erging ein Strafbefehl. Die Täter müssen sich in diesen Fällen nur dann in einem Prozess verantworten, wenn sie die ihnen per Strafbefehl auferlegte Strafe nicht akzeptieren und Widerspruch einlegen.

Die Berliner Grünen-Abgeordnete Gollaleh Ahmadi, die die parlamentarische Anfrage gestellt hatte, bezeichnete den Anstieg der Fälle von Hasskriminalität in den vergangenen Jahren als „besorgniserregend“. Vor allem im digitalen Bereich werde das Thema aber immer noch nicht ausreichend ernst genommen. Betroffene, die eine Tat anzeigen wollten, würden oft bereits bei der Polizei abgewiesen. Ermittlungsverfahren würden sich in die Länge ziehen und mitunter nicht mal die Staatsanwaltschaft erreichen. Dies verunsichere nicht nur die Opfer, sondern bestärke auch Täterinnen und Täter.

Bei der Staatsanwaltschaft scheine die Qualitätskontrolle allein bei den zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten zu liegen. „Dies macht eine Evaluation und Beurteilung der Problematik unmöglich“, sagte Ahmadi. Die Strukturen bei der Polizei, sowie Abläufe und Regelungen etwa zur Erstattung von Anzeigen, müssten überprüft und reformiert werden.

Oberstaatsanwältin Karl versichert hingegen, dass die Ermittlungen sorgfältig geführt würden. Die Prinzipien des Rechtsstaates gelten aber auch in Fällen von Hasskriminalität. „Wir brauchen Beweise“, sagt Karl. „Wenn diese Beweise fehlen und sich kein hinreichender Tatverdacht begründen lässt, reicht es eben auch nicht für eine Anklage“.

Die Einrichtung von Zentralstellen und Spezialabteilungen bei Staatsanwaltschaften sei im Kampf gegen die Hasskriminalität der richtige Weg. „Fälle von Hasskriminalität sind nicht nur ein Angriff auf den Einzelnen, sondern gelten immer auch der Gruppe, der die Betroffenen angehören oder der sie zugerechnet werden“, sagt Karl.

Die Angehörigen dieser Gruppen würden durch Angriffe eingeschüchtert und somit in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt. „Der freie Zugang zum Meinungsbildungsprozess ist aber ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie. Der Staat und die Justiz müssen in Fällen von Hasskriminalität daher besonders konsequent agieren“, sagt Karl.
Quelle
Diese Entwicklung ist mehr als besorgniserregend, dazu die versuchten oder vollzogene Morde aus Hass von Rechtsterroristen an Minderheiten und Politiker:innen. Dieses jahrelange schüren von Hass, gerade durch die AfD, in den sozialen Medien trägt dazu deutlich bei.
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