http://www.boerse.bz/boerse/freischa...melthread.html
also das hat bei mir geholfen und erklärt sich eigentlich von selber^^
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Rechscheibfehler sind nicht beasichtigt aber werden auch nicht nach §123 des Nichty´schen Gesetzbuches als Rechtschreibfehler angesehen sonder dienen zur Unterhaltung!
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