Zitat:
Zitat von MW75
Es ist nicht unüblich, dass Adressen aus verschiedenen Quellen stammen und zum Teil dabei verschiedene Quellen zu vermeintlich kompletteren Datensätzen zusammengeschustert werden. Meine Schwiegermutter hat vor vielen Jahren beim Quelle-Versand mal irgendwann den Ortsteilnamen unseres 1300-Seelen-Kaffs mit angegeben. Und zwar an einer Stelle,wo diese Ergänzung überhaupt nicht hingehörte. Die Folge war,dass man im Laufe der Zeit sah, an welche Firmen Quelle die Adressen weitervertickt hatte. Irgendwann kam sogar Behördenpost in diesem ungewöhnlichen Format. Und inzwischen wird diese Form sogar bei mir verwendet, obwohl ich einen anderen Nachnamen habe als meine Schwiegermutter, sondern nur an ihrer damaligen Adresse wohne.
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Da läuft dann defintiv was richtig falsch besonders wenns um Behördenpost geht. Also ich würd mich da mal direkt an die Behörde wenden die werden ganz kleinlaut wenn es um DSGVO geht, da die Behörden ja besonders Vorbild sein müssen.
In der DSGVO gibt es den Punkt Richtigkeit welcher vorschreibt das alle angemessenen Maßnahmen zu treffen sind, damit [unrichtige] personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden. Was hier bei der Behörde defintiv nicht gemacht wurde. Gilt auch wenn man die Adresse woanders gekauft hat.
Letztens mal wieder den Film 100 Dinge angeschaut und die App um die es da geht zeigt sehr gut was Daten Wert sind besonders intime Daten aus dennen sich Personenprofile erstellen lassen. Google lässt grüßen.