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-   -   Waffe ohne Munition besitzen? (Waffenbesitzkarte) (https://mygully.com/showthread.php?t=2465327)

SwatCorp 27.10.11 19:59

Ich möchte mir eine echte Waffe zulegen, jedoch ohne Munition. Nun habe ich mich etwas erkundigt. Bevor man sowas tätigt muss man das im jeweiligen Landkreis beantragen. Nun meine Frage, wie wird so etwas verfahren. Muss man bestimmte Anforderungen erfüllen?
Nach meinen Erfahrungen ist es nicht nötig einen Waffenschein zu besitzen. An den würde ich auch nicht dran kommen, da man diesen nur bei bestimmten Sonderfällen erhält (bei höherer gefährdung) und das trifft bei mir nicht zu. Kennt sich jemand zu dem Thema vielleicht etwas aus und kann mir dazu auskunft geben?

paar infos dazu: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]
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The Dark Prophecy 27.10.11 20:09

Kauf dir doch ein Imitat, ist billiger & sieht auch nett aus. Ich nehme mal an, das du die Waffe ja als Deko möchtes, dann tut es ein Imitat allemal.

Iliaz 27.10.11 20:10

Warum möchtest du dir eine echte Waffe, jedoch ohne Munition beschaffen?

SwatCorp 27.10.11 20:14

@Iliaz Der Kollege The Dark Prophecy hat recht, sie soll als Deko verwendet werden. Jedoch ist eine echte waffe mit einem imitat nicht zu vergleichen. Außerdem soll sie komplett in einzelteile zu zerlegen sein.

Ghozz 27.10.11 20:22

Eine Waffenbesitzkarte bekommt nicht jeder. Du könntest aber in einen Schützenverein Mitglied werden, nach einiger Zeit der Mitgliedschaft und Erfahrung, kann man sich eine Waffenbesitzkarte beantragen als Sportschütze.

Aber eine echte Waffe ohne Munition und ohne Waffenschein zu besitzen heißt, du verstösst gegen das Waffengesetz oder wie auch immer es heißen mag, das wird auch mit Freiheitsstarfe bestraft.

Sogar für eine einfache Gaspistole musst du eine Genehmigung holen. Für eine echte Waffe musst du erst recht einen Waffenschein haben, das bekommt nicht jeder.

SwatCorp 27.10.11 20:32

Hmm.. dachte das wenn man keine Vorstrafen besitzt und sonst alles in den Akten sauber ist, eine Waffenbesitzkarte erhält (naja dennoch wird sie wohl nicht jeder bekommen). Da ich mir eigentlich folgende Handwaffe zulegen wollte, hk p8.
Werde natürlich versuchen eine zu beantragen. WEnn nicht werde ich einen schützenverein besuchen, wie du es vorgeschlagen hast. Interesse liegt daran, dass ich bei der Bundeswehr war und ich mich seitdem für Waffen der Bundeswehr interessiere. Die G36 hat es mir natürlich auch angetan, jedoch fällt sie unter das Waffengesetz und ist für keinen legal erhältlich

Ghozz 27.10.11 20:36

Vielleicht nützt dir das?

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Lord_Wellington 27.10.11 20:48

Zitat:

Zitat von Ghozz (Beitrag 22887903)
Sogar für eine einfache Gaspistole musst du eine Genehmigung holen.

Nein.

SwatCorp 27.10.11 20:54

Zitat:

Zitat von Lord_Wellington (Beitrag 22887998)
Nein.

Ich glaube man muss für Gaspistolen einen leichten Waffenschein beantragen, sicher bin ich mir dem jedoch nicht

Lord_Wellington 27.10.11 20:57

Für das Führen einer Gaspistole in der Öffentlichkeit benötigt man einen kleinen Waffenschein, der bloße Besitz ist auch ohne Waffenschein legal.

Ghozz 27.10.11 21:01

Zitat:

Zitat von Lord_Wellington (Beitrag 22887998)
Nein.

Doch, nur wenn man es öffetlich tragen möchte. Dazu bedarf es den leichten Waffenschein, den man ohne Angabe von Gründen bei der Polizei bekommt.

Zu Hause wenn man es rumliegen hat, da braucht man keine Genehmigung dafür, sogar für den Besitz nicht.

Edit:
Lord Wellington, du warst schneller mit dem posten :)

bambamfeuerstein 27.10.11 21:07

als waffensammler kann man sich waffen kaufen, die nicht funktionstüchtig sind. ich vermute mal, das der bolzen entfernt und die stelle zugeschweisst wird oder so.
dann hättest du eine echte waffe...die halt nicht geht, was ja auch egal ist, da du ja eh keine munition hast
am besten beim örtlichen waffenhändler anfragen, geht ja auch telefonisch

neroweger 27.10.11 21:13

Was du dafür in Deutschland brauchst ist eine Rote Waffenbesitzkarte, die man dir gewiss nicht ausstellen wird. Moderne Waffen zählen nicht zu Sammlerobjekten!

Außerdem werden Waffen für Sammlerzwecke demilitarisiert, d.h. absolut unbrauchbar gemacht.

Das mit der "Deko" ist wohl auch eher ein Scherz? Generell kommt mir deine Frage sehr suspekt vor, so naiv kann man doch nicht sein...aber gut, das war nicht Thema der Frage.

SwatCorp 27.10.11 21:16

Zitat:

Zitat von neroweger (Beitrag 22888113)
Das mit der "Deko" ist wohl auch eher ein Scherz? Generell kommt mir deine Frage sehr suspekt vor, so naiv kann man doch nicht sein...aber gut, das war nicht Thema der Frage.

Warum soll es sich dabei um einen Scherz handeln, ich seh das überhaupt nicht als Scherz an und da werde ich wohl nicht der einzigste sein. Ob sie nun unbrauchbar gemacht wird oder nicht ist mir nicht wichtig, da ich sie eh nicht als Waffe gebrauchen möchte, sondern wie gesagt nur als Deko verwenden möchte

Schnullermaske 27.10.11 21:17

Zum Thema des Threads:

Zitat:

Wer darf Waffen haben?

Auch an die Personen stellt das Waffengesetz (§4 ff.) Anforderungen:

* Wer noch nicht 18 ist, darf mit Waffen nur hantieren, wenn er in einer entsprechenden Ausbildung ist und natürlich nur zum Zwecke dieser Ausbildung.
* Die Person muss zuverlässig sein (§5), d.h. wenige bis keine Straftaten. Das Bundesverwaltungsgericht ist sogar der Meinung, dass Steuerhinterziehung den Entzug einer Waffenbesitzkarte rechtfertigt - auch wenn Finanzbeamte noch nicht mal beschimpft wurden.
* Die Person muss geeignet sein (§6). Wer nicht geschäftsfähig ist, abhängig von Alkohol oder Drogen ist, psychisch krank oder nicht fähig ist, sorgsam mit Waffen und Munition umzugehen, bekommt keine Erlaubnis. Wer noch nicht 25. ist, muss auch noch ein fachpsychologisches Gutachten vorlegen.
* Sachkunde (§7) im Umgang mit Waffen und Munition ist durch Prüfung nachzuweisen.

Das alles reicht immer noch nicht. Der Antragsteller muss auch noch einen guten Grund haben (§8), eine Waffe zu besitzen. Wer Jäger, Sportschütze, Sammler, Sachverständiger, Bewachungsunternehmer oder Händler ist (§8 Abs. 1), hat gute Karten, jedenfalls wenn er dann auch noch nachweisen kann, dass die Waffe für seinen Zweck geeignet ist.

Wer eine Waffe findet oder erbt, als Insolvenzverwalter bekommt (§20, §37) oder sonstwie in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich zu melden, das gilt natürlich auch bei verbotenen Waffen (§40 Abs. 5).
Quelle: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]
Hatte letztens hier mal einer gepostet...

Zum Thema Schreckschusspistolen (SSP):

Erwerb und Besitz von Waffen und Munition ist ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt.

Das Führen einer SSP ist nur mit dem sog. "kleinen Waffenschein" erlaubt. Diesen erhält man nach Antrag beim örtlichen Ordnungsamt. Kostet 50,00€ und es wird automatisch ein "Polizeiliches Führungszeugnis" mit eingeholt. Auf dem Antragsformular ist sehr wohl ein Grund anzugeben (z.B. Selbstschutz) und es ist auch zu versichern, dass man nicht drogenabhängig o.ä. "labil" ist.

Das Benutzen einer SSP außerhalb befriedeten Privateigentums ist - bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Hundetraining, Sportveranstaltungen) nur in Notwehr erlaubt! Und Pfeffermun. nur gegen Tiere, gell!

neroweger 27.10.11 21:20

Zitat:

Zitat von SwatCorp (Beitrag 22888121)
Warum soll es sich dabei um einen Scherz handeln, ich seh das überhaupt nicht als Scherz an

Die Frage, ob eine funktionsfähige Waffe ohne Munition für "Normalbürger" zugelassen ist...du wirst selbst merken, dass das selbsterklärend ist, oder?

Dennoch; mit deinem Anliegen und deinem Wunschobjekt wirst du zu keiner Waffenbesitzkarte kommen. Bleibt dir die Replica.

DaRealG0101 27.10.11 21:29

Was soll dein Beitrag jetzt bewirken?

illmann 27.10.11 21:29

Ich hab auch mal ne Frage, ich will mir nen Flugzeugträger kaufen, aber nicht um Krieg zu machen, sondern nur als Deko für meinen Swimmingpool. Da können auch ruhig alle nuklearen Gefechtsköpfe und Cruise Missiles unbrauchbar gemacht werden. Ach ja, und komplett zerlegbar muss er auch sein, denn mein Papi hat mir zu Geburtstag einen Kinderwerkzeugkasten geschenkt.
Jetzt meine Frage, muss ich dafür zur MPU oder reicht ein gelbes Nummernschild?

SwatCorp 27.10.11 21:33

Warum immer so vom thema abgewichen wird, frage ich mich und damit bist du gemeint illmann. Entweder wird normal auf die Frage des threaderstellers geantwortet oder man lässt es komplett sein. Bei dir handelt es sich lediglich um unnötigen Spam. Wieviele Waffensammler gibt es? Eine menge und alle werden von dir so verurteilt wie ich oder was. Denk mal darüber nach

SwatCorp 27.10.11 21:36

Beantwortet jedoch nicht meine Frage, sondern du teilst uns nur deine Meinung dazu mit!

edit

warum verschieben sich die posts immer so eigenartig

illmann 27.10.11 21:39

In meinem "unnötigen Spam" steckt eine Aussage. Denk mal darüber nach.
Und ob ich alle Waffensammler verurteile? Absolut. Meiner Meinung nach sollte so etwas verboten werden.

SwatCorp 27.10.11 21:54

Bin mir da nicht ganz sicher, weil da die Meinungen etwas auseinander gehen

illmann 27.10.11 21:57

Zitat:

Zitat von SwatCorp (Beitrag 22888217)
Beantwortet jedoch nicht meine Frage, sondern du teilst uns nur deine Meinung dazu mit!

Richtig und ich war der Meinung dass das erlaubt sei, schließlich ist deine Frage ja längst erschöpfend beantwortet worden wie es mir scheint.

srgt-smokealot 27.10.11 23:04

Ich würde mit diesem Anliegen mal einen Waffenhändler/Büchsenmacher aufsuchen, vielleicht gibt es die möglichkeit eine moderne Waffe zum Dekoobjekt umzuarbeiten (Schlagbolzen raus, Verschluss abfeilen, Lauf löchern usw).
Aber billig wird das nicht, Franconia zb bietet sowas bei manchen Langwaffen an.

Gruß Srgt

iMantel 27.10.11 23:29

Das frage ich mich auch was bringt dir die dann und wenn du darfst sie aber nicht bei dir tragen auch nicht ohne muni !
Lass es einfach :)
kauf dir eine SoftAir und schieß damit rum kann man auch spaß haben D:

SwatCorp 28.10.11 17:36

Du bist ja ein lustiger, warum soll ich mit ner softair rumballern wenn ich ein Deko-Stück besitzen möchte und Deko-Stücke trägt man nicht bei sich rum. Hätteste mal richtig hier gelesen, dann wärst auch du schlauer

Prince 28.10.11 17:39

Herr Gott noch mal, so eine Sinnlos Diskussion hier.


Du möchtest eine Waffe angeblich zur "Deko" besitzen. Dann hol dir bitte auch eine Deko-Waffe und fertig.


Eine echte Waffe wirst du zumindest in Deutschland NICHT legal ohne Waffenschein/Waffenbesitzkarte bekommen. Und den besagten Schein wirst du denke ich ebenfalls nicht bekommen, da du anderenfalls nicht so ein unsinniges Thema hier erstellt hättest.


Fazit: Deko-/Schreckschuss-/Softair-Waffe besorgen und dir diese hinstellen, oder PECH haben!


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