hallo,
Zitat:
Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB)
Zinssatz der mit Wirkung vom 1. Januar 2002 an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem DÜG (= Diskontsatzüberleitungsgesetz) getreten ist, soweit dieser als Bezugsgröße für Zinsen und andere Leistungen in Rechtsvorschriften des Bundes auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts und des Verfahrensrechts der Gerichte, in nach dem EGBGB vorbehaltenem Landesrecht und in Vollstreckungstiteln und Verträgen auf Grund solcher Vorschriften verwendet wird. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße (jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der EZB, marginaler Satz) seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Der Basiszinssatz wird jeweils unverzüglich nach dem 1. Januar und 1. Juli von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
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den erfährst du von der Qualle:
bundesbank
Damit berechnest du den Zins.
Da sich der Zinssatz aber ändert musste schauen. Du nimmst von X bis X den in dem Zeitraum gültigen Zinssatz und berechnest. Dann wieder von X bis X den da gültigen Zinssatz. Du musst aber auch aufpassen das du die Zinsen nicht doppelt berechnest.
grüße