[QUOTE=Eberhard Cohrs;19543034]ich hab mit sicherheit verstanden, was ich verlinkt habe mein bester. da steht auch schwarz auf weiß:
"Und auch der Gebrauch der Navi-Funktion des Mobiltelefons ist laut den Rechtsexperten der ARAG untersagt. überdies besitze ich meinen führerschein seit 23 jahren ..."
Naja, ARAG eben, gibt ja auch noch andere Rechtsschutzversicherungen

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