16.12.10, 08:52
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#4
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100% Dicht
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Wenn der Mindeslohn bei 7,60 liegt muss er 7,60 kriegen . Wenn er weniger bekommt macht sich sein Arbeitgeber strafbar !
Lies ma ....
Mit dem Verhandlungsergebnis der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit mit dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) wurde am heutigen Tage ein Abschluss getätigt mit einer Laufzeit bis Ende Oktober 2013. Die Tariftabelle konnte sowohl in West- als auch in Ostdeutschland angehoben werden, wodurch zum 1.7.2010 die Entgelthöhe in der untersten Entgeltgruppe Ost von 6,65 Euro bis zum 1.11.2012 auf 7,50 Euro steigt; im Westen im gleichen Zeitraum von 7,60 Euro auf 8,19 Euro. Die Tariferhöhung vollzieht sich in vier Erhöhungsschritten. Die erste Tariferhöhung ab 1.7.2010 sieht eine Steigerung von 2,5% in Ost und West vor. Weitere Erhöhungen erfolgen ab dem 1.5.2011, ab dem 1.11.2011 sowie ab dem 1.11.2012.
Mit diesem Verhandlungsergebnis sei es gelungen, „7,50 Euro als Mindestlohn zu etablieren und gute tarifvertragliche Standards zu setzen“, so der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske.
Im Tarifvertrag wurde zusätzlich eine Regelung getroffen, mit der die missbräuchliche Nutzung konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung verhindert werden soll. „Wir wollen Missbrauch in der Leiharbeit bekämpfen. Dafür ist dieser Abschluss eine gute Grundlage“, sagte der Erste Vorsitzende der IG Metall, Berthold Huber, in Frankfurt. Im Grundsatz gelte nun „für konzerninterne Leiharbeit die gleiche Bezahlung von Stammbelegschaften und Zeitarbeitern. Der Missbrauch der Zeitarbeit nach dem Modell Schlecker darf sich nicht wiederholen“, betonten Bsirske und Huber.
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