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maxtin96 10.07.11 21:36

Lebenslänglich
 
kann eine Lebenslängliche Freiheitsstrafe bis zum Tod sein ?

maxtin96 10.07.11 21:48

ohhaaaa...
schon hart

Setchan 10.07.11 21:49

Soweit ich weiß besteht die Möglichkeit, ja ... zumindest ist mir nichts gegenteiliges bekannt.

Jedoch gibt es genug Möglichkeiten für die inhaftierten nach der mindeststrafe von 15 (oder bis 25? bei besonders schwerer schuld) Jahren wieder auf freien fuß zu kommen.


hoffe ich erzähl grad kein müll^^


Zitat:

Zitat von maxtin96 (Beitrag 22490259)
ohhaaaa...
schon hart

Wenn du meinst......

Samael95 10.07.11 21:55

Um's kurz zu machen....
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hardcoretask 12.07.11 16:57

ich glaub irgentwie so 25 jahre ..

scorp32 12.07.11 18:01

In Deutschland ist Lebenslänglich 15 Jahre. Kommt darauf an ob danach noch Sicherheitsverwahrung angesetzt wird. Dann kann es länger sein.

In den USA wird man schon manchmal auf 4mal99 Jahre oder so verurteilt^^

pauli8 12.07.11 20:42

Haftdauer Lebenslang
 
Bitte Samael95 Link richtig lesen...einfach mal runterscrollen, da steht es richtig drin und ihr erspart euch Zeit mit nicht ganz richtigen Aussagen.

Lebenslang normal = 15 Jahre

Lebenslang mit Festellung der besonderen Schwere der Schuld, der Verurteilte kann nach 15 Jahren nicht automatisch entlassen werden, in der Praxis beträgt die Dauer zwischen 17 und 25 Jahre.

Bei Serienmördern oder ä. kann die Haftdauer auch noch länger sein.

Apfel21 12.07.11 20:57

Mal ehrlich? Auch eine Woche Arrest kann "bis zum Tod sein". Wenn der Halunke in der Woche stirbt. Verstehste?
Du hättest besser fragen sollen "Bedeutet eine lebenslange Haftstrafe, dass man bis zum Tode inhaftiert bleibt?".

pauli8 12.07.11 21:22

@Apfel21:

Du bist mir aber auch ein "Kniefiesl" :D:D:D

Nein... du hast ja völlig recht, aber wir haben den TE auch so verstanden. :)

Crucifukked 13.07.11 07:04

Nach Samaels Post hätte das ganze nen /close bekommen sollen.

CrAbMaN 13.07.11 10:37

Lebenslang und Lebenslänglich...gibts dort kein unterschied ?

KEKSEEEE 13.07.11 10:50

meistens kst es so . dass besonders alte knacker, bei denen eh klar ist dass sie vll noch n jahr oder so zu leben haben , begnadigt werden. dh noch vor den vollen 15 jahren rauskommen, da die haft bei senen keinen sinn mehr hat

KeinGeld 13.07.11 11:16

Ja Z.B wenn du jemanden die hand abhacken tust


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