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myGully |
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21.06.10, 16:03
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#1
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 226
Bedankt: 16
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Wer kennt sich mit "Warenrückgabe" aus
HI, da mein 200€ Handy kaputt ist, ich es jedoch von nem online shop hab und deshalb keine Garantie, dacht ich mir, ich versuchs mal mit nem kleinen Trick und ihr müsst mir verraten ob das hinhauen könnte
Eine in meiner Klasse hat das selbe Handy (sony ericsson) und sie hat noch den kassenzettel vom mediamarkt.
Ich dachte ich leih mir ihren kassenzell, tausch mein handy um und geh ihn ihr zurück. Dennoch will sie ihn mir nicht geben, weil sie meint, dass sie dann ihres nicht mehr zurückgeben kann falls was passiert..
weiß jemand von euch was die da machen? schreiben die sich die seriennummer auf, oder vergleichen die sie sogar gleich mit dem kassenzettel?
Oder achten die da gar nicht genau drauf?
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21.06.10, 16:11
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#2
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.476
Bedankt: 9.552
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Zitat:
Zitat von C Punkt
von nem online shop hab und deshalb keine Garantie
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Bei Kauf von einem gewerblichen Anbieter hast Du IMMER Garantie drauf!
Zitat:
Zitat von C Punkt
schreiben die sich die seriennummer auf, oder vergleichen die sie sogar gleich mit dem kassenzettel?
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Also auf den Verpackungen meiner Festplatten (alle von Amazon) ist aussen auf der Verpackung auch die Seriennummer als Strichcode erfasst (zusätzlich zum "normalen" Strichcode)! Könnte mir vorstellen, dass es bei Handies ähnlich ist!
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Signatur ist z.Zt. unterwegs über den Atlantik um für Umweltschutz und Weltfrieden zu demonstrieren!
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21.06.10, 16:36
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#3
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.433
Bedankt: 55.385
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Und die SN befindet sich bei einem Handy unter dem Akku und ist auch über das Handy selber abrufbar.
Mit deiner Idee ... das kann klappen, jedoch gibt es keine Garantie dafür.
Und da du dein Handy ja über einen Online-Shop gekauft hast, sollten die ja deinen Namen und deine Adresse haben. Finde ich ziemlich fail.
Hättest du es normal in einem Laden gekauft nur mit Kassenzettel, könnte man da noch einiges mehr machen.
Ich habe meine Handy vor ... puhhhhh bestimmt 8 Jahren im Handyladen ausgetauscht.
Sprich wenn meines nicht mehr ging, bin ich in einen Laden gegangen, habe gesagt dass ich mir das Handy mal genau angucken möchte, also nicht nur den Dummy, habe das Handy dann in die Tasche gesteckt, habe mein defektes Handy heraus geholt, es dem Typen wiedergeben und ihm gesagt, dass ich mich umentschieden habe.
Und dann raus aus dem Laden. Ja und dann hatte ich ein Nagelneues Handy.
Hab das ganze bestimmt 10 Mal abgezogen.
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21.06.10, 16:40
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#4
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Der helfen wollte
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 281
Bedankt: 3.736
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@C Punkt,
wie schon Schnullermaske sagte, hast Du auch beim Online Kauf GARANTIE.
Du hast doch mit Sicherheit auch eine Rechnung bekommen, oder kannst dir in den meisten Online-Shops ausdrucken.
Deine Klassenkameradin hat schon recht, wenn sie Dir den Beleg nicht gibt, da könnte sie später Schwierigkeiten bekommen und das mit den Strichcodes hat Schnullermaske auch schon erläutert.
Ich frage mich sowieso warum Du einen Beleg brauchst, da Du ihn ja beim Kauf erhalten haben musst.
@Prince Porn,
deine Vorgehensweise willst Du jetzt aber nicht anderen empfehlen, ODER ??
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21.06.10, 16:41
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#5
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.476
Bedankt: 9.552
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Zitat:
Zitat von Prince Porn
Hab das ganze bestimmt 10 Mal abgezogen.
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PFUI!
*muss noch schnell in die Stadt... Bis dann!*
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21.06.10, 16:44
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#6
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Zoidberg Jesus will give
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 564
Bedankt: 815
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Annehmen würden sie es vielleicht, aber da sie beim einkauf der Handys meist (gibt auch Idiotenläden die es nicht so machen) eine bestimmte Spanne an Seriennummern belegt haben von xxxx12 - xxxx45 zb wird es sobald sie es einschicken auffallen. Dann sagt der Verkäufer nämlich einfach - Diese Ware habt ihr nicht bezogen deswegen könnt ihr es nicht reklamieren. Entweder sie zeigen dich dann an oder sie sagen dir Bescheid und weisen dich auf dein "Fehler" hin.
Wie Prince Porn bereits gesagt hat besteht an sich eine 50/50 Chance das du damit durchkommst.
Und falls du den Kassenzettel zum reklamieren nimmst (und das gleiche wieder nimmst) bekommst du danach wieder ein. Sollte also kein Problem darstellen.
Mfg
J.D.
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"If you don´t stand for something, you´ll fall for anything" -Sucker Punch- Wiseman
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21.06.10, 16:48
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#7
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.433
Bedankt: 55.385
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Zitat:
Zitat von Senkrechtstarter
deine Vorgehensweise willst Du jetzt aber nicht anderen empfehlen, ODER ??
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Ich will hier gar nichts empfehlen. Habe nur geschrieben wie ich es in meinem "Jugendlichem Leichtsinn" gemacht habe.
Ich würde ihm zu gar nichts raten, da es wie gesagt nachvollziehbar ist anhand seiner Adresse.
Wäre wie gesagt einfacher wenn er es regulär in einem Laden gekauft hätte.
Dann hätte seine Freundin für den Fall der Fälle dass was von SE gekommen wäre sagen können, dass sie es aus versehen verwechselt hat, und nicht noch mal überprüft hat, da das andere Handy nur im Schrank rumliegt oder dergleichen.
Sollte aber doch auf die SN geachtet werden, dann fällt das schon auf, wenn das dann 2 unterschiedliche Adressen sind.
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21.06.10, 16:52
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#8
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Banned
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 3.476
Bedankt: 1.533
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Der Bertrugsversuch fällt spätestens auf wenn der Handyladen/Elektromarkt das Gerät zurück zum Hersteller bzw. Großhändler schickt.
In unsere Zeit ist das alles voll automatisiert und Dank Barcodes komplett digitalisiert.
Dieses Vorgehen hat keine Chance auf Erfolg und ist zugleich kriminell!
Wenn du das beim Mediamarkt abziehst kannst du auf deine Vorladung zur Aussage warten. Die zeigen dich auf jeden Fall an!
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21.06.10, 16:53
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#9
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.476
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Schade, dass der TE inzwischen "OFF" ist, sonst könnte er uns wenigstens verraten, WO er das Handy gekauft hat!
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21.06.10, 16:59
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#10
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Der helfen wollte
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 281
Bedankt: 3.736
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@Schnullermaske,
wenn es wir ihn wichtig ist, geht er auch mal wieder Online.
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21.06.10, 17:10
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#11
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.476
Bedankt: 9.552
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[spam]
Zitat:
Zitat von Senkrechtstarter
wenn es wir ihn wichtig ist[...]
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Wenn es für ihn wichtig ist... ODER
Wenn wir für ihn wichtig sind... EGAL:
Das hast Du schön gesagt! Ich könnte heulen...
[/spam]
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21.06.10, 17:47
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#12
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 226
Bedankt: 16
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Zitat:
Zitat von Chris Nunez
Der Bertrugsversuch fällt spätestens auf wenn der Handyladen/Elektromarkt das Gerät zurück zum Hersteller bzw. Großhändler schickt.
In unsere Zeit ist das alles voll automatisiert und Dank Barcodes komplett digitalisiert.
Dieses Vorgehen hat keine Chance auf Erfolg und ist zugleich kriminell!
Wenn du das beim Mediamarkt abziehst kannst du auf deine Vorladung zur Aussage warten. Die zeigen dich auf jeden Fall an!
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Tun sie das? auch wenn ich sage, mein kleiner Bruder hat das gleiche Handy und ich hab ausversehen seinen kassenzettel erwischt?!
Hab das Handy von notebooksbilliger.de und dort im AGB steht, dass es nur 1 Jahr Garantie anbietet, was bei mir schon zu spät wär:/
Kann ich es denn sicher direkt zu Sony schicken? wo muss ich mich da vorinformieren ob dies auch wirklich annehmen?
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21.06.10, 17:49
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#13
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.433
Bedankt: 55.385
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Ja Notebooksbilliger bietet 1 Jahr Garantie an.
Jedoch über SE hast du 2 Jahre.
Nimm einfach die Rechnung, geh in einen SE-Vertragsparnter-Shop (wo findest du im Internet) und lass dort dein Handy.
Die schicken es dann ein.
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21.06.10, 17:52
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#14
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Zoidberg Jesus will give
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 564
Bedankt: 815
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Solang es sich nicht um eine Gebrauchtware handelt kann man die 2 Jahre nicht auf 1 Jahr verkürzen. Bei Sony dürftest du ansich auch kein Anspruch haben, kann mich aber irren.
mfg
J.D.
Edit:
Prince Porn so einfach ist es dann glaube ich nicht, sollte es ein gebrauchtes Handy sein kann gut ein Jahr vergangen seien seit es bei Sony verkauft worden ist. Mein tipp noch zum Abschluss.
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21.06.10, 17:59
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#15
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Banned
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 3.476
Bedankt: 1.533
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Zitat:
Zitat von C Punkt
Tun sie das? auch wenn ich sage, mein kleiner Bruder hat das gleiche Handy und ich hab ausversehen seinen kassenzettel erwischt?!
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Ja das tun sie und deine Lüge wird nicht besser wenn du sie noch mehr aufblähst.
Zitat:
Zitat von C Punkt
Kann ich es denn sicher direkt zu Sony schicken? wo muss ich mich da vorinformieren ob dies auch wirklich annehmen?
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Die nehmen es nicht an. Es sei denn du bist bereit ihren Service zu bezahlen.
Sie werden dich fragen wo du es gekauft hast und dir dann sagen dass du es dorthin
bringen musst.
Das Problem ist wie so oft dass du deine Umwelt für bescheuert hälst und denkst dass du
der erste bist der sich eine Leistung erschleichen will.
Das wars auch von meiner Seite. Es ist alles gesagt.
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21.06.10, 18:03
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#16
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.476
Bedankt: 9.552
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Zitat:
Zitat von Jayde
Solang es sich nicht um eine Gebrauchtware handelt kann man die 2 Jahre nicht auf 1 Jahr verkürzen.
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Kenne mich mit dem Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung auch nicht 100%ig aus, allerdings ist es gang und gebe, dass v.a. Online-Shops die Garantieabwicklung auf den Hersteller "abwälzen"!
Zitat:
Zitat von Jayde
kann gut ein Jahr vergangen seien seit es bei Sony verkauft worden ist
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Das ist unerheblich! Es zählt das Datum des Verkaufs an den "Verbraucher"!
@TE: Vertrau' auf den Rat von Prince Porn! Dann wird alles gut!
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21.06.10, 18:05
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#17
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.433
Bedankt: 55.385
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Zitat:
Zitat von Chris Nunez
Die nehmen es nicht an. Es sei denn du bist bereit ihren Service zu bezahlen.
Sie werden dich fragen wo du es gekauft hast und dir dann sagen dass du es dorthin
bringen musst.
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Na ja nicht ganz. Er muss es nicht zwingend dahin bringen wo er es gekauft hat.
Wie gesagt, habe den Service von SE schon 2 mal in Anspruch genommen.
Bin auch eigentlich ziemlicher SE-Fan-Boy.
Beim ersten Mal habe ich das Handy direkt an SE geschickt, und beim 2 mal ... ging es um ein Bluetooth-Headset ... und dazu bin ich in einen SE-Shop gegangen.
Den konnte ich mir aussuchen. SE hat mir eine Liste mit Shops in meiner Stadt geschickt.
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21.06.10, 18:17
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#18
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Banned
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 3.476
Bedankt: 1.533
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Dann wäre die eine Ausnahme die die Regel bestätigt aber ich bleibe skeptisch.
Vielleicht wäre der TE ja so freundlich uns zu informieren wie es ausgegangen ist.
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21.06.10, 18:19
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#19
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.433
Bedankt: 55.385
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Ich würde einfach erst einmal den Service von SE anschreiben oder anrufen.
Sollte das nicht klappen, dann kann er immer noch versuchen die zu verscheißern.
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21.06.10, 18:49
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#20
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 226
Bedankt: 16
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ja ich habe jetzt mal alle beteiligten seiten (SE und Notebooksbilliger.de) angeschrieben. mal sehn
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21.06.10, 18:56
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#21
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
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Bedankt: 55.385
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Notebooksbilliger hätte ich gar nicht mit einbezogen. Immer direkt an den Hersteller wenden.
Geht meistens um einiges schneller. Das einzige was dort ist, du musst den Versand selber zahlen, was sonst der Laden/Geschäft etc. für dich übernehmen würde.
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21.06.10, 19:51
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#22
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Der helfen wollte
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 281
Bedankt: 3.736
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@C Punkt,
die einzige Chance die ich persönlich noch sehe, ist beim Hersteller was auf dem Kulanzwege zu erreichen, darf aber natürlich nicht bereits ein Jahr über der Garantiezeit liegen.
Ich hatte ein Handy von Samsung, war 2 Monate nach der Garantiezeit kaputt gegangen. Habe auf dem Kulanzweg ein Neues bekommen.
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21.06.10, 21:49
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#23
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Echter Freak
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 2.394
Bedankt: 1.067
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Ein kleiner Exkurs in Sachen Garantie/Gewährleistung für alle, die es hier interessiert:
GEWÄHRLEISTUNG muss jeder Verkäufer auf seine Ware geben, lt. AGBs von Notebooksbilliger.de 1 Jahr auf Gebrauchte Waren, sowie 1 Jahr an Gewerbetreibende. Privatkunden haben bei Neuware generell eine 2-jährige Gewährleistung.
In dieser Gewährleistungsfrist hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung. Da es sich bei einem Handy um einen Verbrauchsgüterkauf handeln dürfte, bist Du jedoch nach 6 Monaten wohl in der Beweislastpflicht, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war!
Das alles natürlich nur, sofern Du das Handy als Neu und als Verbraucher/Privatperson gekauft hast.
GARANTIE ist eine freiwillige Erweiterung der Gewährleistung vom Hersteller. Hier verpflichtet sich der Hersteller (also hier Sony Ericsson) für den Garantiezeitraum z.B. alle Mängel im Rahmen der Garantiebedingungen zu beseitigen bzw. die Kosten dafür zu übernehmen. Hier steht es dem Hersteller aber frei Bedingungen festzusetzen und gewisse Sachen auszuschließen. Da bei NBB von teilweise 12 und teilweise 24 Monaten GARANTIE die Rede ist, scheint diese von SE auszugehen, Deine Gewährleistung gegenüber NBB bleibt davon aber unberührt.
Bei weiterem Informationsbedarf: Wikipedia.de und dort nach Gewährleistung, Garantie, Nacherfüllung und Verbrauchsgüterkauf suchen - in den Punkten ist alles wissenswerte zum Thema gesagt wenn auch teils ein wenig stark mit Paragraphen durchzogen.
Also: Über SE wirst wohl schlechte Karten haben, sofern diese nicht eine 24monatige Herstellergarantie auf das Handy geben - einfach mal nachfragen oder auf der Homepage schauen. NBB ist aber je nach Fehler und Nachweisbarkeit noch in der Nacherfüllungspflicht.
Im Zweifelsfall: Kulanzanfrage über Händler und/oder Hersteller - gerade große Elektronikhersteller haben meist extra Abteilungen die sich mit sowas beschäfigen.
Greetz
SoB
P.S.: Tricksereien beim Media Markt würde ich nicht versuchen. Zum einen haben die Seriennummern im System, zum anderen schickt MM generell zum Hersteller ein, so dass es dort auffallen dürfte. (Hab da meine Erfahrungen, hab mal versehentlich eine falsche PC-Maus reklamiert, die dann vom Hersteller des PCs mit einem entsprechenden Vermerk zurückkam)
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Mein Psychater ist ein guter Mann,
er sagt auf ein Ich mehr oder weniger kommt's heute nicht mehr an.
(Reinald Grebe)
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21.06.10, 22:38
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#24
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 226
Bedankt: 16
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War die falsche Maus auch ein anderes Modell oder exakt das selbe? falls nicht wär das ja logisch aber falls nicht, wo auf dem kassenzettel ist dann vermerkt, dass der zettel nur zu einem der millionen hergestellten exemplaren gehört?!
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22.06.10, 03:01
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#25
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Super Moderator
Registriert seit: Sep 2008
Ort: Niemandsland
Beiträge: 6.082
Bedankt: 21.812
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Ja und? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Nur weil man hier Moderator ist, heißt es, das man kriminell ist?
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22.06.10, 05:02
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#26
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Echter Freak
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 2.083
Bedankt: 1.612
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Zitat:
Zitat von C Punkt
War die falsche Maus auch ein anderes Modell oder exakt das selbe?
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Ich glaube, dass es mal gerade nicht um die Maus geht, sondern um den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.
Die beiden Themen werden leider viel zu oft verwechselt. Da ich selber im Einzelhandel bin kann ich ein Lied von singen. Und so Sendungen wie Akte etc tun ihr übriges dazu.
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Wenn du nicht helfen kannst, störe. Dabei sein ist alles.
(Jürgen von der Lippe)
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22.06.10, 05:39
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#27
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Echter Freak
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 2.394
Bedankt: 1.067
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Zitat:
Zitat von C Punkt
War die falsche Maus auch ein anderes Modell oder exakt das selbe? falls nicht wär das ja logisch aber falls nicht, wo auf dem kassenzettel ist dann vermerkt, dass der zettel nur zu einem der millionen hergestellten exemplaren gehört?!
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Es war ein anderes Modell, aber selbst so eine einfache Maus hatte eine Seriennummer.. sollte aber auch mehr darauf hinzielen, dass jeder Elektronikhersteller mittlerweile nachvollziehen kann was wann wohin wie verkauft wurde.. ich habe beruflich tagtäglich mit dem Thema zu tun und kann daher aus eigener Erfahrung sagen dass ein Kaufbeleg von Shop X beim Verkauf der Ware an Shop Y zu ein paar unangenehmen Fragen bis hin zur Ablehnung der vermeintlichen Garantie führen kann und gerade auch der Fachhandel im Zweifelsfall gerne mal beim Hersteller hinterfragt wenn etwas verdächtig erscheint.
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(Reinald Grebe)
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