Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
 |
|
04.02.12, 23:42
|
#1
|
Mitglied
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 396
Bedankt: 79
|
Deutsches Waffengesetz - Lächerlich?
Also da ich seit ner Zeit jetzt Waffen sammle und mich natürlich auch informiert habe was Legal / Illegal ist (Besitz) gabs echt manche momente wo ich den Kopf geschüttelt habe.
Gibts irgendwelche Gründe warum einfache Sprungmesser nur eine Klingenlänge von 8,5 haben dürfen?
Bei sowas sehe ich z.B. keinen Sinn, selbst mit ner 6cm Klinge könnte ich jemanden umbringen, ich kanns sogar mit nem Schraubenzieher, sogar mit der Faust bring ich
jmd. um :P
Dass sie nicht nach vorne ausfahren dürfen ist z.B. verständlich, die Klingenlänge aber nicht, finde ich.
Bei Butterfly Messern sogar nur 4,1cm?
Butterfly Messer sind auch nicht viel gefährlicher, sie werden nur häufiger verwendet gerade bei Jugendlichen.
Wollt wissen was ihr davon haltet, hat es sinnvolle Hintergründe für solche Regelungen?
es gibt mehrere davon, aber das mit der Klingenlänge war ein gutes Beispiel.
Ich finde es gibt sehr viele unnötige Regelungen in diesem Bereich.
Darf man ja als jemand der gerne Waffen sammelt garkein richtiges Butterfly besitzen, selbst Schlagring ist nicht gestattet und und und..
|
|
|
05.02.12, 00:30
|
#2
|
Süchtiger
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 919
Bedankt: 364
|
Wenn du wirklich sammler bist..kann man sowas durchaus bekommen kann.
Und das auch legal.
aber nur ein paar objekte zu haben macht einen noch nicht zu einen sammler mit erlaubniss^^
warum dürfen butterfly messer nur eine kurze klinge haben...das ist ganz einfach zu erklären.
das sind sogenante versteckte waffen.
sie lassen sich sehr diskret verstecken und schnell einsatzbereit machen.
deswegen sind sie verboten wenn sie zu lang sind.
Gennerel hast du recht man kann mit so ziemlich allen jemanden umbringen.
im gegenzug kann ich aber auch ein flammenwerfer zum grillen nutzen und eine 9mm pistole als ober coolen locher für papier.
man kann jedes objekt auf der welt zweckentfremden wenn man es will.
es geht hier nur um den eigentlichen sinn von gegenstenden.
Und Springmesser und co haben halt eigendlich nur den sinn schnell und unentdeckt einsatzbereit zu sein ohne einen anderen (exklusiven )nutzen.
Und deswegen sind sie verboten worden.
und natürlich weil viele leute damit scheiße gemacht haben.
hätten nicht alle kiddies in den 90igern butterflys gehabt wären die vermutlich heute noch legal
und wenn ich mir manchmal die leute auf der strasse ansehe...bin ich mitlerweile sogar froh das es ihnen zu mindestens ein wenig schwerer gemacht wird an waffen zu kommen^^
|
|
|
05.02.12, 09:01
|
#3
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Secret Armory
Beiträge: 714
Bedankt: 561
|
Ja das Waffengesetzt hat manche Komische Vorgaben man darf zum beispiele kein Laser oder eine Lampe an einer Softair montieren!Einahndmesser darf man nicht bei sich führen...Schlagstöcke auch nicht!
Ich glaube niemand würde jamnden mit einem Butterfly umbringen oder verletzten ees ist ja eher ein "Trick" Messer und mit einer flasche kann man auch jemanden umbringen...
Bei schlagringe kann ich es verstehen!
|
|
|
05.02.12, 11:36
|
#4
|
Mitglied
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 396
Bedankt: 79
|
Waffensammler, damit meine ich nur ich sammle die waffen weil ich dir mir auch gerne an die Wand hänge.
An das meiste zeug kommt man trotzdem auch mit diesen unnötigen Regelungen.
Bei Butterfly versteh ichs 4,1cm damit kannste nix anrichten
oder nur schwer, aber selbst 7cm klinge welche legal ist kann großen Schaden verursachen in richtigen Händen.
|
|
|
05.02.12, 11:41
|
#5
|
Süchtiger
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 768
Bedankt: 244
|
Mit entsprechenden Genehmigungen und Kursen,Auflagen usw darfst du sogar Militärische Waffen besitzen.Also Automatische Waffen usw.
Naja nicht gerade zu Hause im Küchenschrank das sollte klar sein.
Aber die Möglichkeit besteht.
Wie gesagt für sowas sind strengste Auflagen und Sondergenehmigungen fällig und man wird oft Kontroliert.
|
|
|
05.02.12, 16:50
|
#6
|
Anfänger
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 5
Bedankt: 8
|
Zitat:
Zitat von Skyler9000
Mit entsprechenden Genehmigungen und Kursen,Auflagen usw darfst du sogar Militärische Waffen besitzen.Also Automatische Waffen usw.
Naja nicht gerade zu Hause im Küchenschrank das sollte klar sein.
Aber die Möglichkeit besteht.
Wie gesagt für sowas sind strengste Auflagen und Sondergenehmigungen fällig und man wird oft Kontroliert.
|
eine der ersten Genehmigungen bekommt man hier:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
11.02.12, 21:00
|
#7
|
Anfänger
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 42
Bedankt: 8
|
wenn man bei der bundeswehr war hat man doch einen waffenschein gemacht oder?
hab ich gehört...
|
|
|
11.02.12, 21:04
|
#8
|
Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.433
Bedankt: 55.385
|
Zitat:
Zitat von joschi101
wenn man bei der bundeswehr war hat man doch einen waffenschein gemacht oder?
hab ich gehört...
|
Bei der Bundeswehr erhältst du eine Waffenkarte. Und der Truppenausweis berechtigt dich zum führen einer Waffe. Jedoch nur während deiner Zeit bei der Bundeswehr.
Nach Beendigung musst du alles wieder abgeben.
|
|
|
14.02.12, 04:53
|
#9
|
Süchtiger
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 768
Bedankt: 244
|
Zitat:
Zitat von joschi101
wenn man bei der bundeswehr war hat man doch einen waffenschein gemacht oder?
hab ich gehört...
|
Wie kommst du denn auf die Schräge idee^^
Da bekommst du eine Waffenausbildung und eine Waffenkarte zum empfangen deiner Dienstwaffe.
|
|
|
11.02.12, 21:03
|
#10
|
WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.400
Bedankt: 3.957
|
Da hast was falsches gehört.
|
|
|
13.02.12, 19:59
|
#11
|
Banned
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 48
Bedankt: 25
|
Ich glauche du darfst hier doch auch längere Springmesser haben!!! Du darfst sie nur nicht auf die Straße mitnehmen!! Weil dann kannst du ja auch Leuten drohen und so weiter
|
|
|
13.02.12, 20:23
|
#12
|
Süchtiger
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 919
Bedankt: 364
|
nur wenn du die noch von früher hast.
neu kaufen darf man sie nicht.
darf man auch nicht im laden kaufen
|
|
|
13.02.12, 20:57
|
#13
|
Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.104
Bedankt: 772
|
Zitat:
Zitat von FießerFettsack
Wollt wissen was ihr davon haltet, hat es sinnvolle Hintergründe für solche Regelungen?
es gibt mehrere davon, aber das mit der Klingenlänge war ein gutes Beispiel.
Ich finde es gibt sehr viele unnötige Regelungen in diesem Bereich.
|
find es gut das es solche regelungen gibt.wo kommen wir hin wenn jeder hanswurst mit ne machete über die straße läut.
__________________
My intelligence is money, My skin is the streets of New York, My arms and legs are its fucked up bridges
The subways are the worms that come through my corpse
Liberty, my bitch, fucking everyone
They cut my two middle fingers down but my dick is still standing
|
|
|
14.02.12, 02:42
|
#14
|
Anfänger
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 42
Bedankt: 8
|
Zitat:
Zitat von jerujeru
find es gut das es solche regelungen gibt.wo kommen wir hin wenn jeder hanswurst mit ne machete über die straße läut.
|
naja noch geiler sind diejenigen die einen für 60 tage einsperren weil man mit einem geschenk (eine VERPACKTE machete) über die strasse läuft.
schreiben lernen =2,15 euro
ein dienstgrad höher =unbezahlbar
wonnich?
|
|
|
14.02.12, 09:30
|
#15
|
Süchtiger
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 919
Bedankt: 364
|
Zitat:
Zitat von joschi101
naja noch geiler sind diejenigen die einen für 60 tage einsperren weil man mit einem geschenk (eine VERPACKTE machete) über die strasse läuft.
|
wo soll das denn passieren?
Macheten sind wie schon gesagt keine waffen.
Und bei einer machete ist es sowieso eine komplexe frage wann man die verpacken muss da solange man nachweisen kann das man sie brauch man dir dazu nichts anhängen kann.
mann bekommt ja auch ne machete in leichter verpackung in jeden besseren bauhaus
|
|
|
13.02.12, 21:23
|
#16
|
Süchtiger
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 919
Bedankt: 364
|
wobei macheten wieder frei verkäuflich wären^^
immerhin ist sie vom waffengesetz her ein werkzeug und keine waffe^^
|
|
|
13.02.12, 21:29
|
#17
|
Banned
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Absurdistan
Beiträge: 218
Bedankt: 150
|
Wo kein kläger da kein Richter, was interessiert die Öffentlichkeit was du in deiner Wohnung für Waffen hast ; ). Hängen würde ich sie auch nicht gerade ans Fenster.
Aber wenn du ein Sammler bist, solltest du dich mit den Waffengesetzen ja bestens auskennen.
Viele Tötungsdelikt oder Stichverletzungen passieren mit diesen erwähnten Stichwaffen, also versucht man es mit Verbote einzudämmen.
Wo ich den Kopf schütteln muss ist, dass ich meine Airsoft in Deutschland nur in Semi-Automatic Abfeuern darf.
|
|
|
14.02.12, 03:00
|
#18
|
Anfänger
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 42
Bedankt: 8
|
kinderficker werden doch eigentlich entmannt und recycelt(hypnose) oder kriegen im gefängniss den rosa schein?
.............................
warum hat er jetzt seinen beitrag gelöscht???
|
|
|
14.02.12, 03:54
|
#19
|
Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 84
Bedankt: 101
|
Zusaetzlich zu der Tatsache, dass es die bereits erwaehnten guten Gruende fuer Regelungen im Waffengesetz gibt, hat das ganze auch schlichte rechtlich-formale Gruende. Gaebe es im WaffG keine konkreten Waffendefinitionen, muesste in jedem waffenbezogenen Delikt die Waffeneigenschaft eines gegenstandes festgestellt werden - was des oefteren durchaus kompliziert ist. Es ist daher durchaus nachvollziehbar, auch scheinbar unsinnige Regelungen zu treffen.
P.S.: Laserpointer und Lampen etc. darfst du auf Grund deren taktischer Eigenschaften nicht als Waffenaufsatz verwenden (auch nicht auf Softairs - genausowenig wie du mit Softairs rumrennen darfst). Zum Benutzen von taktischen Waffenmodifikationen sind lediglich taktische waffenfuehrenden Einheiten des Staates befugt (sprich Bundeswehr, SEK, etc). Beispielsweise duerfte auch ein "normaler" Polizist keine taktischen Anbauten bei seiner Dienstwaffe verwenden, da ihm die taktische Eigenschaft fehlt.
|
|
|
15.02.12, 11:55
|
#20
|
Anfänger
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 42
Bedankt: 8
|
ja nu... auf der strasse
|
|
|
15.02.12, 12:00
|
#21
|
Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.433
Bedankt: 55.385
|
Ach komm, das haste dir doch ausgedacht!
|
|
|
15.02.12, 12:46
|
#22
|
Süchtiger
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 919
Bedankt: 364
|
Ich sag mal so.
wenn ne machete nicht in der scheide steckt und du wild schwingend über die strasse läufts kann es sein.
aber ist sie in der scheide kann dir eigendlich keiner was wenn du nicht damit noch nach leuten schlägst.
Ist die selbe regelung wie äkte.
die werden in bauhäusen auch nur mit einen klingenschutz verkauft und da sagt keiner etwas wenn du die so nach hause trägst.
sicherlich schauen ein paar leute komisch aber rechtlich gesehen ist da wenig spielraum dich einzusperren
|
|
|
16.02.12, 12:56
|
#23
|
Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 84
Bedankt: 101
|
Zitat:
selbst wenn man ein feuerzeug in der fasut hält und damit jemandem die fresse poliert ist das angriff mit einer (tödlichen?)waffe.
|
Das waere wohl nicht einmal ein gefaehrliches Werkzeug, und schon gar keine Waffe. Dementsprechend waere es ganz "normale" Koerperverletzung.
Im uebrigen gibt es so etwas wie eine "toedliche" Waffe im deutschen Recht nicht. Genausowenig wie es gartenvernichtendes Gartenwerkzeug gibt.
|
|
|
16.02.12, 13:43
|
#24
|
Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 84
Bedankt: 101
|
Zitat:
Ein ordentliches Fleischermesser hingegen, ist zwar bestimmungsgemäss als Handwerkszeug definiert, wird aber dann zu einer Waffe, da es ja nicht nur die Sau im Schlachthof abmurkst, sondern auch zur Tötung von Menschen in Frage kommt. Dies mal als Kurzfassung, da hier noch weitere Tatumstände eine Rolle spielen können.
|
Ein ordentliches Fleischermesser bleibt stets ein gefaehrliches Werkzeug und keine Waffe - ihm fehlt die Bestimmung als Verletzungsmittel.
Zitat:
Ausnahmen sind hierbei Gegenstände, die noch nicht als Waffe definiert, aber als solche allgemein angesehen werden können.
|
Fast. Gegenstaende die nicht konkret nach dem WaffG definiert sind, richten sich nach der allgemeinen Waffendefinition. Dernach sind Waffen koerperliche Gegenstaende, die ihrer Bau- und vorgesehenen Verwendungsart zum Beibringen von Verletzungen bestimmt sind.
Mag paradox klingen, dass ein Schlagring eine Waffe darstellt, ein Baseballschlaeger dagegen nicht - ist aber so. Es laesst sich also festhalten, dass Gegenstaende, deren primaere Verwendung nicht der Verletzungsbeibringnug dient, grundsaetzlich keine Waffe darstellen.
Edith sagt: Mit der weitgehenden Gleichstellung von Waffen und gefaehrlichen Werkzeugen spielt die Unterscheidung strafrechtlich mittlerweile allerdings auch keine allzu grosse Rolle mehr.
|
|
|
16.02.12, 18:05
|
#25
|
Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.260
Bedankt: 22.370
|
Hallo gentleman, hallo v3r17a5,
grundsätzlich sagt ihr beide mMn (und die ist im Waffenrecht auch nicht immer der Weisheit letzter Schluss) das Gleiche aus.
v3r17a6 sieht es nach dem Waffenrecht eben semantisch und formal genauer.
Gentlemann aber wollte wohl es etwas allgemeiner deutlich machen.
Letztendlich spielt der Begriff (Waffe oder gefährlicher Gegenstand/gefährliches Werkzeug) bei einem strafbaren Gebrauch nur eine untergeordnete Rolle.
Dazu ein Beispiel aus meiner Stadt:
Ein junger Mann läuft mal soeben für 10 Minuten mit einer Machete in der Innenstadt "Amok" und verletzt 4 Menschen, zwei davon schwer.
Er wurde wegen versuchten Totschlags verurteilt, das WaffG spielte dabei eine untergeordnete Rolle, bzw. keine. Und das glaube ich wollte Gentleman damit ausdrücken. Mit den kleinen aber richtigen Begriffen sind zwar "sogen. Fachleute" zufrieden, die Normalo- User in einem Warez-Board sind damit aber wahrscheinlich überfordert.
|
|
|
16.02.12, 17:41
|
#26
|
Anfänger
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 42
Bedankt: 8
|
wild mit ner machete rumgeschwungen hab ja nu nicht die war einfach nur in meiner tasche als ich sie wieder zu meinen bro bringen wollt (abens nach der gartenarbeit)???
und wenn man ne klorolle in der hand hat wenn man jemanden haut...
gilt man denke ich als bekloppt.
aber messser sind auch wenn sie dann nur die 0,7-1,5cm klingenlänge haben waffen
eigentlich bin ich der meinug das waffen scheisse sind andererseids kann man sie gut angugken..
|
|
|
16.02.12, 18:15
|
#27
|
Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.433
Bedankt: 55.385
|
Zitat:
Zitat von Knoerf
Pfefferspray ist 100 % legal und bei Messer gibts halt Beschränkungen...
|
Jain! Legal sind nur die Pfeffersprays die eindeutig als "Tierabwehrspray" gekennzeichnet sind. Und demzufolge sind diese Sprays gesetzlich auch nur zur Abwehr von Tieren erlaubt.
|
|
|
16.02.12, 18:25
|
#28
|
Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 84
Bedankt: 101
|
Zitat:
Er wurde wegen versuchten Totschlags verurteilt, das WaffG spielte dabei eine untergeordnete Rolle, bzw. keine. Und das glaube ich wollte Gentleman damit ausdrücken.
|
Die vollendete gefaehrliche Koerperverletzung hat er allerdings mit einem gefaehrlichen Werkzeug, keiner Waffe, begangen. ;-)
Zitat:
aber messser sind auch wenn sie dann nur die 0,7-1,5cm klingenlänge haben waffen
|
Wow.
Aber nachdem ich mich jetzt nicht unnoetig wiederholen moechte, verweise ich auf meinen letzten Post und den von Gentleman. :-)
|
|
|
16.02.12, 19:25
|
#29
|
Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.260
Bedankt: 22.370
|
@v3r17a5:
Ich verstehe dich doch und habe mich bedankt.
Dein Zitat:
Zitat:
Die vollendete gefaehrliche Koerperverletzung hat er allerdings mit einem gefaehrlichen Werkzeug, keiner Waffe, begangen. ;-)
|
Habe ich von dir gelesen und begriffen. Darf ich bitte auch mal semantisch werden...ich schrieb Waffengesetz (WaffG) und erwähnte in diesem Satz nicht das Wort "Waffe".
Aber was kann denn ich dafür, daß ein Richter einen heftigen Machetenhieb mit tiefer Verletzung knapp neben der Halsaorta (einer Verletzung, die nur durch Zufall nicht tödlich war) eben nicht nur als vollendete gefährliche Körperverletzung ansah !
Steche doch mal mit einem normalen Schraubenzieher jemand 1 Zentimeter unterhalb eines der beiden Herzbeutel in die Brust. Auch nur eine vollendete gefährliche Körperverletzung ?
Jedem Menschen, außer den Schuldunfähigen, darf zugemutet werden, tödliche Bereiche des menschlichen Körpers zu kennen.
|
|
|
16.02.12, 21:25
|
#30
|
Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 84
Bedankt: 101
|
Zitat:
Steche doch mal mit einem normalen Schraubenzieher jemand 1 Zentimeter unterhalb eines der beiden Herzbeutel in die Brust. Auch nur eine vollendete gefährliche Körperverletzung ?
|
Das waere wohl die einzige vollendete Straftat. Der ganze Rest waere "nur" ein Versuch. ;-)
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass zur rechtlichen Pruefung eines Sachverhaltes nicht nur das "Endergebnis" wichtig ist. Demzufolge stimmt wohl, dass letztendlich wegen versuchtem Totschlags zu bestrafen ist, nichts desto trotz wird das in Tateinheit mit einer vollendeten Gefaehrlichen Koerperverletzung begangen, die in einer Urteilsbegruendung genauso aufzutauchen hat. Und dabei spielt die "Waffe" im Gegensatz zum Totschlag doch eine Rolle. ;-)
Aber genug der Kleinkarierterei :-)
|
|
|
16.02.12, 21:50
|
#31
|
Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.260
Bedankt: 22.370
|
Zitat:
Zitat von v3r17a5
Aber genug der Kleinkarierterei :-)
|
Genau meine Meinung.
Im Urteil und auch in seiner Begründung taucht die vollendete Gefährliche Körperverletzung sehr wohl auf, aber im Strafmaß/-höhe (Gesamtstrafe) spielt sie doch, wie auch du oben schon schriebst, im Verhältnis der Bedeutung eines versuchten Totschlags eher eine untergeordnete Rolle.
Genau wie bei einem Banküberfall der gleichzeitig erfüllte Tatbestand des Hausfriedensbruchs.
Mensch Mann...leihe mir doch bitte mal deinen Dogde für einen Tag aus...bin immer noch neidisch ! grins
|
|
|
16.02.12, 22:10
|
#32
|
Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 84
Bedankt: 101
|
Nix gibts - ausser du hast wohlgeformte Brueste, eine verzueckende Visage und bist spaetestens Anfang 30. Ausserdem fahr ich ;-)
|
|
|
16.02.12, 22:32
|
#33
|
Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.260
Bedankt: 22.370
|
Recht haste...bin 64... habe ne Halbglatze, allerdings mit 95 Kg noch keine Falten im Gesicht, nur am Bauch "Schwangerschaftsnarben" von einer Diät.
Bin übrigens nur "Schmalspurjurist" und hatte die einmalige Gelegenheit nach dem Besuch einer Fachochschule, die Urkunde mit dem entsprechenden "akademischen Titel" (FH) für damals 40 DM Bearbeitungsgebühr zu kaufen.
Diese hängt übrigens nicht eingerahmt an der Wand meines PC-Zimmers.
|
|
|
28.02.12, 17:34
|
#34
|
Mitglied
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 396
Bedankt: 79
|
Wenn man jmd. verletzen will schafft man es ja sowieso trotzdem ^^
Holt man sich halt ne Kreissäge und springt auf den drauf.. :P
naja Deutschland halt... ^^
|
|
|
02.03.12, 16:13
|
#35
|
Anfänger
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 5
Bedankt: 8
|
Ich habe mir vor einiger Zeit das hier geleistet und das war Spitze:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:00 Uhr.
().
|