Hallo,
vorab vielleicht erstmal § 106 UrhG -> [
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Dort steht:
(1) Wer [...] ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk [...] vervielfältigt, [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Der reine Download dürfte gem. Abs 1 als unerlaubte Vervielfältigung gelten und entsprechend strafbar sein. Also auch völlig ohne Upload.
Absichern kann man sich beim Download ntürlich durch geeignete Maßnahmen, insbesondere TOR, u.ä.
Funfact: Bei gedrosselten One-Click-Hostern kann der Download per TOR sogar schneller sein.
Wobei natürlich kaum mit mehr als 200 - 300 kb/s zu rechnen ist.
Was das installieren angeht... kommt es auf den Hersteller an.
Ein installiertes CS6 wird vermutlich nach Hause telefonieren. Schon allein um nach Updates zu schauen. Welche Informationen dabei ggf. noch übertragen werden liegt beim Hersteller. Hilfreich wäre z.B. CD-Key oder irgendein anderes einzigartiges Merkmal mit dem man nachweisen kann ob es mehrere Kopien sind.
Die IP Adresse wird ja direkt mitgeliefert. Also, möglich ist eine Rückverfolgung technisch schon... und strafbar ist es auch (ohne Upload / Filesharing).
Das Problem mit dem "nach Hause telefonieren" läßt sich normalerweise durch geeignete Software (SW-Firewall) unterbinden.
Inwieweit das nun besonders verfolgt wird ist auch wieder Sache des Herstellers / Distrubutors. Da das Filesharing wegfällt und damit die riesigen Summen an eingebildeten Schaden mag der Anreiz für eine Verfolgung geringer sein. Das wahrscheinlichste ist das die Kopie gesperrt wird und das ganze als "Mißverständnis" behandelt wird.