Sorry, aber ich kann es nicht viel netter sagen, wenn jemand, ohne es offensichtlich genau zu wissen, Behauptungen wie
Zitat:
Natürlich kannst du auch selber ein Bild deines Handys machen und dieses verwenden, da das copyright des Bildes bei dir liegt.
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aufstellt.
Das von Dir angerissene EUGH-Urteil kannst Du dahin schieben wo die Sonne nie scheint. Das ist nämlich genau der Ort, wo das EUGH dieses Urteil von 2007 mittlerweile auch hin hat - weil es mit weiteren Urteilen extrem präziser in der Vergangenheit wurde.
Seiten auf denen jeder, egal ob er Ahnung hat oder nicht, antworten kann, als Referenzen für die eigene Aussage heran zu ziehen - dazu muss ich mich nicht wirklich äußern, oder?
Kleiner Hinweis: Zu dem Urheberrechtsgesetz gehören auch Vervielfältigungsrechte, Verbreitungsrechte und Veröffentlichungsrechte.
Außerdem ziehst Du jetzt einen anderen Fall heran - in dem Du auf einmal von
Zitat:
meinem nicht kommerziellen Blog
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sprichst, der Threadersteller jedoch ein paar Posts vorher (übrigens genau vor Deiner falscher Aussage) selber ausdrücklich
Zitat:
da ich jedoch werbung auf der Seite habe
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sagt.
Mach mal ein z.B. Bild vom Schloss Sanssouci vom frei zugänglichen Schlosspark aus. Aufgrund der Panorama- oder Straßenbildfreiheit, die es übrigens längst nicht in jedem Land gibt, theoretisch kein Problem, oder? Falsch, selbst das BGH hat in seinem Urteil vom 17. Dezember 2010 entschieden, das der Besitzer des Schlosses (in diesem Fall die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg) das Recht hat dafür Geld zu verlangen. Warum? Weil denen auch der Park gehört und auch wenn Du da einfach rein darfst, verstößt Du dann gegen das Recht am Bild der eigenen Sache.
Ähnlich verhält es sich, wenn Du ein Bild von z.B. einem iPhone machst. Das Design ist geschützt (und in dem Beispiel durch einige Prozesse Apple vs. Samsung ist auch die Schöpfungshöhe schon anerkannt) und wenn Apple nicht will, das Du ein Foto von einem iPhone veröffentlichst, dann verbieten sie Dir das einfach. Ausnahme: Du berichtest bzw. kommentierst das iPhone - da sind wir noch bei Deinem genannten Urteil.
Der TE will aber über Computerspiele berichten und da dann z.B. ein Bild von Crysis im Hintergrund haben. Sprich, es kann durchaus sein das er über "Diablo" schreibt und im Hintergrund ist "Crysis" zu sehen. In diesem Fall macht er sich die Marke "Crysis" so zu nutze, das er die Bekanntheit ausnutzt um die Popularität seiner Seite zu steigern. Und wenn der Rechteinhaber von Crysis was dagegen hat - dann wars das, und Kosten dürfte es auch.
Ich hoffe ich konnte Dir die Problematik etwas näher bringen, den ein Schwarz/Weiß gibt es da nicht. Im Einzelfall wird dies immer ein Richter zu entscheiden haben - aber eine Aussage "ich mach ein Foto davon und darf es auf jeden Fall verwenden" ist definitiv falsch. Weil pauschaliert.
Und nur, weil "Wo kein Ankläger, da kein Richter" noch immer stimmt, stimmt es nicht, das es nicht einen Ankläger geben könnte.
Edit sagt: Noch eine Kleinigkeit: Eine Pressemappe ist für einen speziellen Kreis Personen, man nennt sie Journalisten. Journalisten sind per Definition Menschen die "
hauptberuflich an der Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen, Meinungen und Unterhaltung durch Massenmedien beteiligt" (anerkannte Definition des Deutscher Journalisten-Verbandes). Nicht Menschen die mal auf einer Webseite auch über dieses oder jenes schreiben. Dies bedeutet im Umkehrschluss das man nicht einfach eine Pressemappe, und eventl. darin bereitgestellte Fotos, nehmen und verwenden kann. Selbst (Online-)Shops dürfen nicht einfach Produktbilder, die in einer Pressemappe zur Veröffentlichung freigegeben wurden, für die Produktpräsentation verwenden. Auch die brauchen die Genehmigung durch den Rechteinhaber. Oder machen ein eigenes Bild - das muss aber das Produkt "in einer neutralen oder vorteilhaften Weise darstellen" - auch wieder ein Punkt, der notfalls vor Gericht geklärt werden müsste.
Und zur Benutzung fremder Bilder noch ein kleines Beispiel: In den Fällen "Marions Kochbuch" wurde massenweise Bilder die z.B. ein Brötchen, einen Eistee oder auch Mettenden gezeigt haben abgemahnt. Der Betreiber der Seite "Marions Kochbuch" hat in allen Fällen Recht bekommen (Ausnahmen wurde nur bei Störerhaftungsfällen (und da auch erst in 2ter Instanz) gemacht). Sprich: selbst banalste Bilder mit banalsten Inhalt unterliegen einem Schutz!