@weberleins: Hatte ich auf dem Schirm, aber guter Hinweis.
Umsatzsteuer abzuziehen dürfte nicht das Ziel sein sondern die Anrechnung als Werbungskosten (kA ob das bei Privatpersonen geht, könnte ich mir aber vorstellen) bzw. gewinnschmälernde Geschäftskosten bei Unternehmen, oder etwa nicht?
P.S.: Wie hoch ist eigentlich die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt sowas quer checkt? Einerseits ist die Höhe ja kaum den Aufwand wert, andererseits wäre es ja denkbar, dass es a) zufällige, von der Höhe unabhängige Stichproben gibt oder b) einfach generell ALLES abgeglichen wird (müsste ja machbar sein heutzutage). Weiss da jemand was?
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