Zitat:
Verjährung
Verjährung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Im öffentlichen Recht führt die Verjährung regelmäßig zum Erlöschen des Anspruchs. Die strafrechtliche Verjährung stellt ein Verfahrenshindernis dar, d.h. die Straftat kann nicht mehr verfolgt werden, ausgenommen in dem Falle der Arglisteinrede, die einen Ausschluss der Verjährung bedeutet.
|
Ob sowas schon in so einem Zeitrahmen eintrifft, weiß ich nicht. Aber pauschal kann man das so nicht sagen.