@Clontarf
Ich würde mir so eine Regelung ebenfalls wünschen. Meines Wissens gibts sowas in Frankreich und den skandinavischen Ländern schon länger. Teilweise mit der Pflicht zur Übernahme ab einer bestimmten Beschäftigungsdauer.
Momentan ist es doch so,daß die Entleihbetriebe einen bestimmten Stundensatz an die Zeitarbeitsfirma zahlen,der meist noch über dem eines normalen Arbeiters liegt. Damit "erkaufen" sie sich das Recht, nicht auf Sachen wie Kündigungsfristen oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Rücksicht nehmen zu müssen. Durch eine Regelung "Gleiches Geld für gleiche Arbeit" würde dafür sorgen,daß Zeitarbeitfirmen wesentlich teurer würden und sich die Entleihbetriebe vielleicht mal überlegen, ob es nicht vielleicht doch sinnvoller ist,die Person richtig anzustellen, womit im Grunde genommen der "Mittelsmann Zeitarbeitsfirma" ausgebootet wäre.
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