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Ungelesen 25.02.14, 20:23   #3
Mr_Braun
abcdefgh
 
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Ist eine etwas praxisentfernte Konstellation. Kein Unternehmer stellt kurz vor Weihnachten neue Mitarbeiter ein, sondern zum Jahresanfang.

Zitat:
Zitat von Ruller1983 Beitrag anzeigen
Für den Dezember wirst du auch 2 Tage Urlaubsanspruch haben,
aber die 2 Tage, wo du noch nicht beschäftigt warst werden dir nicht bezahlt.
Das Ganze ist eine etwas strittige Angelegenheit. Der Gesetzgeber spricht ganz klar von vollen Monaten, um ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu erhalten. Siehe:
Zitat:
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
Hier fehlen allerdings zum vollen Abrechnungsmonat zwei Tage, da dieser erst zum dritten des Monats beschäftigt wurde.
In der Ableitung hätte im Grunde genommen, zu Lasten des Arbeitnehmers keinen Urlaubsanspruch für diesen Zeitraum. Ebenfalls für den Monat Mai solange keine pro-rata-temporis-Regelung im Arbeitsvertrag getroffen wurde.

Im Jahr 2013 hat er keinen vollen Beschäftigungsmonat gearbeitet = kein Feiertag
Im Jahr 2014 wurden vier volle Monate gearbeitet = 4 x 2 Tage = 8 Tage
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