hi gully´s
ich wollte was wissen ich bin jetz in der neunten klasse der hauptschule werde sie vor den sommerferien verlassen.das problem ist jetzt ich habe einen ausbildungsplatz für 2013 bei einer kfz firma dort kann ich aber schon im januar 2013 auf 400 euro basis arbeiten. nun wollte ich fragen ob ich das halbe jahr nach der schule zuhause bleiben kann .(ich bin schon auf einer weiterführendn schule angemeldet)
mfg GreeBull96
in der neunten klasse der hauptschule werde sie vor den sommerferien verlassen.
Versteh ich nicht ? Ist das nicht normal das man die Schule vor den Sommerferien verlässt, also ich bin nie in den Sommerferien zur Schule gegangen.
Bist du denn schon 18 ? Und aus welchem Bundesland kommst du ?
Wenn du nicht 18 bist und aus Niedersachsen kommen solltest, dürfest nicht zu hause bleiben, denn hier gibt es eine Schulpflicht von 12 Jahren. Die freihe Zeit müsstest somit mit "zur Schule gehen überbrücken".
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ist Ländersache. Die Antwort auf deine Frage sollte dir das SchulG des Landes Rheinland Pfalz.
§ 7 Dauer des Schulbesuchs
Zitat:
Die Schule ist nach näherer Bestimmung dieses Gesetzes in der Regel für die Dauer von zwölf Schuljahren zu besuchen.
§ 60 Befreiung vom Schulbesuch
Zitat:
(1) Vom Besuch einer Schule ist befreit,
1.
wem der Schulweg zu der für ihn geeigneten Förderschule oder geeigneten anderen Schule nach § 59 Abs. 4 unzumutbar ist, solange eine Unterbringung nach § 63 nicht möglich ist,
2.
wer Wehrdienst, zivilen Ersatzdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistet,
3.
eine Schülerin vor und nach der Entbindung entsprechend den im Mutterschutzgesetz bestimmten Fristen; auf Antrag kann die Schulleiterin oder der Schulleiter die Befreiung auf vier Monate vor und drei Monate nach der Entbindung ausdehnen.
(2) Vom Besuch einer Schule ist ferner befreit, wer
1.
ein mindestens zweijähriges Berufsausbildungsverhältnis erfolgreich abgeschlossen hat, sofern kein erneutes Berufsausbildungsverhältnis begründet wird,
2.
die Berufsfachschule I oder die Berufsfachschule II erfolgreich abgeschlossen hat, sofern kein Berufsausbildungsverhältnis begründet wird,
3.
das 10. Schuljahr einer Realschule plus, Integrierten Gesamtschule oder eines Gymnasiums erfolgreich abgeschlossen hat, sofern kein Berufsausbildungsverhältnis begründet wird,
4.
nach Feststellung der Schulbehörde anderweitig hinreichend ausgebildet ist.
Ich für meine Fälle kann allerdings hieraus nicht wirklich ableiten, dass für dich hierzu eine Ausnahme besteht. Meiner Meinung nach bist du dazu verpflichtet. Allerdings ohne Gewähr! Vorsichtshalber wäre eine Nachfrage beim Schulamt angebracht!
Damit nimmt er dann ggf. jemandem den Schulplatz weg, der auch einen Abschluss erreichen möchte. Wenn da würde sich IMO eher berufsvobereitender Schulunterricht anbieten, so denn noch Schulpflicht besteht.
Klar, nach einem anspruchsvollen Hauptschulabschluss hat man sich doch erstmal eine ordentlichen Pause verdient - gönn' sie dir! Und lass dich von irgendwelchen Gesetzesreitern nicht verunsichern in deinem Vorhaben.
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SHC und Quagmire was ist jetzt daran so schlimm, dass er nur Hauptschule hat?
Ich kenne Leute die haben nur nen Hauptschulabschluss und verdienen mehr als einige Leute die studieren und das auch noch 8-10 Jahre früher.....
Mal ne andere Frage sagen wir du "chillst" jetzt das halbe Jahr. Denkst du da passiert was? Ich kann mir das nicht wirklich Vorstellen das die dir Stress machen. Ich meine du hast einen Abschluss die haben doch bestimmt andere Problemfälle (schulschwänzer etc) um die sie sich kümmern müssen.
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" Die Rechtschaffenheit deines Handelns wird gemessen an der Stärke deiner Überzeugung. "
" Sieg bedarf keiner Erklärung, Niederlage erlaubt keine. "
Eben - zumal man mit einem Hauptschulabschluss und einer einiger maßen guten Ausbildung auch den Realschulabschluss erwirbt. Aber hauptsache erst mal auf der HS rumgehackt. Zum kotzen sowas.
SHC und Quagmire was ist jetzt daran so schlimm, dass er nur Hauptschule hat?
Das ding ist, das man in Berlin in der 9 Klasse noch keinen Haupt hat, das mein ich ja damit.
Man bekommt den erst mit der 10 Klasse, aber auch nur wenn man das Jahr drauf bleibt.
So war das bei mir in der Schule und bei anderen.
Ob nun Haupt oder Real is eig egal, frag mich nur ob er sicher ist das er nen Haupt bekommt oder nur nen Abgang, weil davon sollte man abraten, der Bring nichts und nach der Ausbildung hat er soweit ich weiß nur dann nen Haupt.
P.s. Keine Vorurteile, Schulbildung ist nicht = Allgemeinbildung oder sonste was
Naja kA wie es in berlin ist, aber normal hat man nach der 9. Klasse den Hauptschulabschluss
Und daher dass er geschrieben hat er verlässt die Schule mit einem Hauptschulabschluss gehe ich advon aus, dass er das auch tut
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Ihr tut alle so als wenn ich chillen will was bringt es mir ein halbes Jahr schule wenn ich dich eh im Januar ab gehe und auf 400€ Basis arbeite da muss ich mir Bücher holen und a
Dann noch zugkosten was bringt das alles da gehe ich lieber wenn ich mal wirklich nix zu tun habe in die Firma und arbeite ein Bissel ! Und außerdem Hauptschul Abschluss ist nix schlimmes oder da rauf zu sein sobald Mann die Ausbildung mit 3 besteht hat man Realschulabschluss und heutzutage ist es egal welchen Abschluss Mann hat läuft dich eh nur noch alles über Beziehungen
Könnt ihr auch mal sachlich beim Thema bleiben? Die Frage lautet: "Besteht Schulpflicht?" und nicht: "Kommt man mit einem Hauptschulabschluss weiter?"
Die nächsten Posts dazu werden kommentarlos gelöscht!
Also bei Google "Schulpflicht + Berlin" eingeben. Erste Ergebnis "Rechtsvorschriften Berlin.de" anklicken. Runterscrollen bis zum Punkt: Teil IV Schulpflicht. Hier den Link "§ 42 [1] Beginn und Dauer der allgemeinen Schulpflicht" anklicken und lesen!!!
(4) 1Die allgemeine Schulpflicht dauert zehn Schulbesuchsjahre und wird durch den Besuch einer Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule erfüllt. 2Die Schülerinnen und Schüler können das zehnte Schulbesuchsjahr auch durch den Besuch einer beruflichen Schule erfüllen, wenn sie die Berufsbildungsreife erworben haben und der Schulaufsichtsbehörde ein Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes nachweisen.
Ist klar, wenn die meisten Leute zu faul sind um sich selber um die Info zu kümmern, dass mache Antwort vom Thema abweicht.
Also bei Google "Schulpflicht + Berlin" eingeben. Erste Ergebnis "Rechtsvorschriften Berlin.de" anklicken. Runterscrollen bis zum Punkt: Teil IV Schulpflicht. Hier den Link "§ 42 [1] Beginn und Dauer der allgemeinen Schulpflicht" anklicken und lesen!!!
Lieber bully99,
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] hast du gelesen? Ich dachte, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe, wenn ich sage das Bildung Ländersache ist --> de facto von Bundesland zu Bundesland durchaus verschieden.
Des Weiteren:
A.) Habe ich meinen Abschluss selbst in Berlin gemacht, da brauch man (zumindest mir) nichts über die Schulpflicht erzählen. Ganz nebenbei habe ich in einer privaten Bildungseinrichtung in der Koordinationsstelle gearbeitet, sodass ich mir anmaßen kann ein wenig mehr Bescheid zu wissen als der Ottonormalverbraucher.
B.) Schrieb der Threadersteller, dass er aus Rheinland-Pfalz kommt.
Demzufolge tritt das Schulgesetz des Landes Berlin nicht ein, was in deiner o.g. Quelle auch hervorgehen sollte:
Zitat:
Berliner Schulgesetz (SchulG)
in der ab 27.07.2011 gültigen Fassung
(Schulgesetz für das Land Berlin in der Fassung vom 26. Januar 2004)
C.) Kannst du dir die Anweisungen "Google dies, google das" sparen, wenn die Mühe das zu erklären länger dauert als einfach einen Link einzufügen.
Zitat:
Zitat von bully99
Ist klar, wenn die meisten Leute zu faul sind um sich selber um die Info zu kümmern, dass mache Antwort vom Thema abweicht.
Wenn manche Leute den Drang haben vom Thema abzuweichen, sollten sie gar nichts dazu schreiben. Ich gehe auch nicht zum Autohändler um mir etwas von Ackerbau erzählen zu lassen.
Ich würde dir davon abraten. Du könntest dich ja noch schnell um eine Stelle bewerben, die in diesem Jahr beginnt. Hast du schon eine vernünftige Bewerbung? Wenn nicht, solltest du dir dabei eventuell helfen lassen (vllt. von deinem Deutschlehrer). Das soll dich nicht beleidigen, aber ich denke, dass du noch ein paar Schwächen bei der Rechtschreibung hast, was im Leben jetzt nicht so tragisch ist, dafür aber bei einer Bewerbung.
Oder: Wenn deine Ausbildung doch erst in einem Jahr beginnt, dann nutze doch das Jahr, um dir den Realschulabschluss zu erwerben. Je besser du ausgebildet bist, desto mehr wirst du später verdienen.
--> Bildung ist eine Währung, deren Kurs nicht fällt!