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myGully |
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28.05.13, 11:50
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#1
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eine Giraffe...
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 15
Bedankt: 0
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Notengebung/Testverschieben
Hallo liebe mygully Comunity,
Habe mal zwei Fragen.
Und zwar, braucht ein Lehrer einen Test als Grundlage für seine Notengebung? Wenn im 1. Semester bereits ein Test geschrieben wurde.
Ist es weiters legitim, dass der Professor den Test im zweiten Halbjahr einmal um 2-3 Monate verschiebt und dann am Testtag den Test um weitere Tage verschiebt?
Gibt es da irgendwelche Regelungen? Bräuchte dringenst eine Antwort.
Liebe Grüße
MozillaBird
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28.05.13, 12:34
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#2
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Newbie
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 72
Bedankt: 50
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Zitat:
Zitat von MozillaBird
Und zwar, braucht ein Lehrer einen Test als Grundlage für seine Notengebung? Wenn im 1. Semester bereits ein Test geschrieben wurde.
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Hier habe ich nicht ganz verstanden, was du meinst. Eine ausführlichere Beschreibung der Sachlage wäre hier von Nöten. Es ist ein deutlicher Unterschied ob der Lehrer die Schwierigkeit eines 2ten Tests anpasst oder ob die individuelle Bewertung vom ersten Test abhängig gemacht wird.
Zitat:
Zitat von MozillaBird
Ist es weiters legitim, dass der Professor den Test im zweiten Halbjahr einmal um 2-3 Monate verschiebt und dann am Testtag den Test um weitere Tage verschiebt?
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Der erste Fall ist recht eindeutig und völlig legitim. Beim zweiten Fall ist es meist auch legitim jedoch kenne ich einzelne Prüfungsordnungen welche diese Fälle einschränken(z.Bsp. nur Ausnahmefälle, bei Zustimmung des Prüfungsamtes und in Abstimmung mit anderen Prüfungsterminen).
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28.05.13, 12:45
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#3
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eine Giraffe...
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 15
Bedankt: 0
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Zitat:
Zitat von nossie
Hier habe ich nicht ganz verstanden, was du meinst. Eine ausführlichere Beschreibung der Sachlage wäre hier von Nöten. Es ist ein deutlicher Unterschied ob der Lehrer die Schwierigkeit eines 2ten Tests anpasst oder ob die individuelle Bewertung vom ersten Test abhängig gemacht wird.
Also wir haben im 1. Semester einen Test gehabt aufgrund dessen das 1. Semester bewertet wurde. Jetzt hätten wir wie unten beschrieben den Test des Öfteren Verschoben den wir wegen "Illegalität" gerne jetzt entgültig aussetzen würden.
Kann er das 2. Semester aufgrundlage des 1. Semesters bewerten?
Der erste Fall ist recht eindeutig und völlig legitim. Beim zweiten Fall ist es meist auch legitim jedoch kenne ich einzelne Prüfungsordnungen welche diese Fälle einschränken(z.Bsp. nur Ausnahmefälle, bei Zustimmung des Prüfungsamtes und in Abstimmung mit anderen Prüfungsterminen).
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.....
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28.05.13, 12:57
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#4
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Newbie
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 72
Bedankt: 50
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Also den 2ten Test weglassen und die Note aus dem ersten Semester nehmen? Nein, das lässt keine mir bekannte Prüfungsordnung zu. Selbst für den Fall das es euch gelingen würde den 2ten Test zu auszusetzen müsste diese Prüfungsleistung irgendwann wiederholt werden(z.Bsp. nächstes Semester).
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28.05.13, 15:19
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#5
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eine Giraffe...
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 15
Bedankt: 0
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Zitat:
Zitat von nossie
Also den 2ten Test weglassen und die Note aus dem ersten Semester nehmen? Nein, das lässt keine mir bekannte Prüfungsordnung zu. Selbst für den Fall das es euch gelingen würde den 2ten Test zu auszusetzen müsste diese Prüfungsleistung irgendwann wiederholt werden(z.Bsp. nächstes Semester).
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Achso, ne es geht hier um keinen Studiengang. Sondern um eine Höhere Technische Bundes-Lehr und Versuchsanstalt für Informatik.
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