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Bafög und eigenes Vermögen (über 5200€)

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Ungelesen 17.07.12, 19:19   #1
cocnutk
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Standard Bafög und eigenes Vermögen (über 5200€)

Arbeite gerade einen relativ guten Job, und werde bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses über die 5200€ kommen (Meine Eltern haben leider ein Konto mit Geschäftsanteilen einer Bank "für mich" angelegt, das mir aber zum Verhältnis werden könnte, oder?).

1. Wann genau wird denn mein Vermögen überprüft? Zählt das Datum des Antrags, oder das Datum, an dem mein Antrag geprüft wird?

2. Kann ich den Gehalt einfach auf das Konto meiner Eltern überweisen lassen? Hätte dann ja 0 mit meinem Vermögen zu tun. Oder weiß das Amt, dass ich steuerfrei jobbe? Und interessiert es sich, wohin das Geld dann fließt (Ist übrigens so, dass ich meinen Eltern noch 800€ schulde, rechtfertigt das einen Teil der Überweisungen?)

Danke für eure Meinungen!
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Ungelesen 17.07.12, 19:42   #2
Timomueller
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Ich kann dir eventuell helfen:
Meine Schwester hat SchülerBafög bezogen, weil sie von zuhause ausgezogen ist und in einer anderen Stadt Abitur gemacht hat. Zuvor haben wir das Bankguthaben auf ein anderes Konto umgelegt, da man kein eigenes Vermögen haben darf (oder nur einen bestimmten Freibetrag), um SchülerBafög zu beziehen. Natürlich ist die Behörde gut vernetzt und ist nach einiger Zeit darauf aufmerksam geworden, dass auf ihrem Konto mal ein Guthaben war, das über dem Freibetrag lag. Demnach musste sie Strafe bezahlen.

Um diese Tatsachenschilderung auf deinen Fall zu übertragen, meine ich, dass man zu 1.) keine Angaben machen kann, bzw. es auch möglich ist, dein Vermögen und deine Geldströme über einen langen Zeitraum zu verfolgen.
Zu 2.): Wenn dein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge für dich bezahlt und du mit einer Lohnsteuerkarte arbeitest, weiß das Amt bestimmt Bescheid.
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Ungelesen 17.07.12, 20:36   #3
321meins
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Zu 1.) Es zählt der Tag der Antragsstellung.
Zu 2.) Du kannst das Geld überweisen, ist aber möglicherweise schon versuchter Betrug, da du das Amt dann über deine wahren Vermögensverhältnisse täuschen willst. Hiermit wäre ich vorsichtig. Bargeldabhebungen (für den monatlichen Bedarf) fallen da natürlich nicht so auf.

Zudem: Das Konto mit den Geschäftsanteilen könnte dir tatsächlich "zum Verhängnis" werden, da die Behörden in der Regel die Freistellungsaufträge auswerten.

Letztlich bewegst du dich mit deinem Vorhaben an der Grenze zur Legalität, das sollte dir bewusst sein.

In den letzten Jahren wurden vermehrt Bafög-Kontrollen durchgeführt und es kam auch zu einigen tausenden Betrugsanzeigen. Die Ämter haben mittlerweile auch Zugriff auf sämtliche Kontoverbindungen. Die werden natürlich nicht immer überprüft, aber eben in Verdachtsfällen.
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Ungelesen 17.07.12, 22:37   #4
cocnutk
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Wenn ich die 800 abziehe würde ich gerade noch so unter dem Freibetrag bleiben. Sind Schulden vom Vermögen abzuziehen?
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Ungelesen 17.07.12, 22:53   #5
321meins
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Du kannst ja auch einfach mal 1000 Euro bar abheben und dir damit ein paar schöne Tage/Abende/Nächte mit Freunden machen.
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Ungelesen 17.07.12, 22:55   #6
321meins
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Bringt aber alles nichts, wenn ein Konto mit "Geschäftsanteilen" auf deinen Namen existiert, du nicht über einen möglichen Freistellungsauftrag Bescheid weißt und mit deinem Vermögen damit über der Freigrenze bist. Das würde ich auf jeden Fall zunächst in Erfahrung bringen.
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Ungelesen 18.07.12, 12:01   #7
Waffelheld
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Soweit mir bekannt wird dein Guthaben am Tag der Antragstellung überprüft, aber auch über einen gewissen Zeitraum rückwirkend.
Das mit dem Eltern Geld schulden wird nicht berücksichtigt werden, außer ihr habt das vertraglich festgehalten, wovon ich erstmal nicht ausgehe.
Dein Geld einfach auf ein anderes Konto zu überweisen ist schlichtweg Betrug, wenn das auffliegt verwirkst du damit deinen Anspruch. Du kannst dein Geld auch nicht einfach "verschenken", also dies als Begründung aufführen und das Geld aufs Konto deiner Eltern überweisen.

Was du natürlich machen kannst ist einfach Geld ausgeben. Wenn es sich wirklich nur um ein paar Hundert Euro handelt kauf dir ein Laptop, so dass du unter den 5200 Euronen bleibst und heb den Kaufbeleg auf, das kannst du dann nach dem Studium von der Steuer absetzen.

LG
Waffelheld ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 18.07.12, 18:12   #8
cocnutk
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Zitat:
Zitat von Waffelheld Beitrag anzeigen
Soweit mir bekannt wird dein Guthaben am Tag der Antragstellung überprüft, aber auch über einen gewissen Zeitraum rückwirkend.
Das mit dem Eltern Geld schulden wird nicht berücksichtigt werden, außer ihr habt das vertraglich festgehalten, wovon ich erstmal nicht ausgehe.
Dein Geld einfach auf ein anderes Konto zu überweisen ist schlichtweg Betrug, wenn das auffliegt verwirkst du damit deinen Anspruch. Du kannst dein Geld auch nicht einfach "verschenken", also dies als Begründung aufführen und das Geld aufs Konto deiner Eltern überweisen.

Was du natürlich machen kannst ist einfach Geld ausgeben. Wenn es sich wirklich nur um ein paar Hundert Euro handelt kauf dir ein Laptop, so dass du unter den 5200 Euronen bleibst und heb den Kaufbeleg auf, das kannst du dann nach dem Studium von der Steuer absetzen.

LG
Natürlich besteht ein Vertrag zwischen mir und meinen Eltern, mündlich ist er ebenso wirksam wie schriftlich. Um die Beweiskraft untermauern zu können, lässt sich im Notfall ja auch ein Vertrag aufsetzen, von letztem Jahr

Abheben ist kritisch, denke ich. Das Amt wird annehmen, ich lager das Geld einfach bar zu Hause. Belege für Dienstleistungen bekommt man sehr selten, und Anschaffungen brauche ich eigentlich nicht. Es lässt sich aber bestimmt ein Laptop o.ä. kaufen, und innerhalb der 3 monatigen Kulanzfrist wieder OVP zurückgeben.
cocnutk ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 18.07.12, 19:56   #9
321meins
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1. Die Bankguthaben werden nicht automatisch geprüft.
2. Da diese Art von Privatdarlehen (bzw. deren Erträge/Aufwendungen) nach dem EStG nicht berücksichtigt werden, ist eine Gegenrechnung mit dem Vermögen bei BaföG auch sicherlich nicht möglich.
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