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myGully |
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05.12.15, 11:07
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#1
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Mitglied
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 328
Bedankt: 255
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Arbeitszeit/Urlaubszeit
Situation:
42h Woche, 8 und 9 Stunden Regelarbeitszeit, Schichtbetrieb,365 Tage im Jahr.
Im Krankheitsfall werden die Stunden die im Arbeitsplan eingetragen sind bezahlt bzw an die KK gemeldet.
Urlaubstage werden nur mit 7,7h berechnet, was einem durch den Urlaub immer Minusstunden gegenüber der eingetragenen Arbeitszeit beschert. Pro Woche Urlaub sind das 3,5h die auch nachgearbeitet werden müssen.
Meine Frage ist ob das so rechtens ist.
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05.12.15, 11:25
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#2
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.824
Bedankt: 1.592
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bei vertraglich geregeltem und bezahltem Urlaub wird wird der Urlaubstag genau wie z.b. ein regulärer 8 Stunden Arbeitstag behandelt. Deswegen werden dafür ja auch die Urlaubstage abgezogen und keine Stunden. Und deswegen wirst du während deines Urlaubs dennoch für deine Vertraglich vereinbarte Arbeitszeit bezahlt
Klingt für mich nach einem Ausbeuterbetrieb dem man schnellstens den Rücken kehren sollte
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Setchan:
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05.12.15, 11:39
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#3
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Mitglied
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 328
Bedankt: 255
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Arbeitszeit laut Tarifvertrag als Angestellter sind 38,5h. Die Angestellten müssen allerdings die 42 Stunden pro Woche arbeiten, die Beamten auch arbeiten müssen. Den Beamten werden die Stunden so wie sie im Rasterplan stehen für den Urlaub berechnet. Den Angestellten eben nur die 7,7h. Was ich auch als grenzwertig empfinde, ist das im Krankheitsfall auch für die Angestellte. Der tatsächliche Stundenplan gilt.
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05.12.15, 17:10
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#4
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Newbie
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 90
Bedankt: 39
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Tarifvertrag 38,5 H/Woche aber es MUSS 42 Stunden gearbeitet werden?
Versteh ich nicht.
Wer legt das fest?
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07.12.15, 07:39
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#5
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Mitglied
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 328
Bedankt: 255
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Wer das genau fest legt und warum weiß ich leider auch nicht.
Die Situation ist so, die Beamten haben eine Wochenarbeitszeit von 42h. Angestellte Kräfte haben eine Wochenarbeitszeit von 38,5h.
Es ist aber so, dass die Angestellten Kräfte die 42h pro Woche auch erfüllen müssen. Diese 3,5h sollen im Normalfall als Überstunden abgefeiert werden oder ausbezahlt werden. Abfeiern geht nicht, da zu wenig Personal.
Im Urlaub werden aber eben nur die 7,7h pro Tag als Berechnungsgrundlage verwendet, somit ergibt sich pro Urlaubstag ein Minus von 0,7h, die auf dem Stundekonto als Minus auftauchen und somit auch nicht bezahlt werden, oder man sie eben nacharbeiten muss.
Prinzipiell wird man also im Urlaub beschissen.
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11.12.15, 06:57
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#6
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Newbie
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 90
Bedankt: 39
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Bist Du ein städtischer / staatlicher Angestellter oder war für einen Status hast Du?
Ein wenig mehr Hintergrund wäre hilfreich für DICH wenn Du Antworten willst.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei catering:
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12.12.15, 03:19
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#7
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2014
Beiträge: 394
Bedankt: 261
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klingt nach Gleitzeit, was Beamte hier zu suchen haben, ist unverständlich
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12.12.15, 15:37
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2014
Beiträge: 2
Bedankt: 3
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Zitat:
Zitat von DrBeshir
Arbeitszeit laut Tarifvertrag als Angestellter sind 38,5h. Die Angestellten müssen allerdings die 42 Stunden pro Woche arbeiten, die Beamten auch arbeiten müssen. Den Beamten werden die Stunden so wie sie im Rasterplan stehen für den Urlaub berechnet. Den Angestellten eben nur die 7,7h. Was ich auch als grenzwertig empfinde, ist das im Krankheitsfall auch für die Angestellte. Der tatsächliche Stundenplan gilt.
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Hi,
gilt für den Betrieb der Tarifvertrag überhaupt, ist der Arbeitgeber dem Tarifvertrag beigetreten?
Wenn ja, darf übertarifliche Mehrarbeit nur bei Zahlung eines übertariflichen Lohns erfolgen.
Wenn es im Betrieb Angestellte und Beamte gibt, handelt es sich um Post, Bahn oder Telekom für die es ggf. gesonderte Regelungen gibt.
VG
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20.12.15, 20:11
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 4
Bedankt: 2
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Hi,
war auf mal im ÖD, die Beamten mussten auch mehr arbeiten als die Angestellten. Um welchen Tarifvertrag handelt es sich? Wer gibt denn diese Regelung vor?
Bin jetzt in der freien Wirtschaft, dort auch im Betriebsrat. Wenn es bei euch so gefordert wird, dann steht euer Vorgesetzter "mit einem Bein" im Knast. Was er da treibt ist nicht rechtens. Wende dich an den Personalrat, oder geh an die Gewerkschaft wenn der PR nix macht.
Jede Minute die du über den 38,5 regelst sind Überstunden. Urlaub muss einen Tag mit der täglichen Arbeitszeit abgelten. Also 7,42 h, abgezogen darf da nix. Genauso verhält es sich bei Krankheit.
Lass mich raten, dein Vorgesetzter ist ein Beamter :-)
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26.12.15, 13:33
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#10
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Anfänger
Registriert seit: May 2013
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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Am besten postest du mal einen geschwärzten Arbeitsvertrag, und nennst den für dich gültigen TV.
LG
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30.12.15, 07:13
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#11
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 359
Bedankt: 130
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Zitat:
Zitat von DrBeshir
Meine Frage ist ob das so rechtens ist.
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Nein, ist es nicht.
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