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Kann eine GmbH Kreditkosten von dem zu versteuernden Gewinn abziehen?

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Ungelesen 10.02.13, 19:06   #1
infusorosso
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Standard Kann eine GmbH Kreditkosten von dem zu versteuernden Gewinn abziehen?

Diese Frage beschäftigt mich schon länger..

Mal angenommen, man gründet eine Firma, deren Geschäftszweck darin besteht Gewerbeimmobilien zu vermieten.

Ist es dann möglich, von den Mieteinnahmen, also dem Gewinn, die kompletten Kreditkosten abzuziehen, Quasi als Kosten anzusetzen, der danach übriggebliebene Gewinn wird normal versteuert.

Kennt sich eventuell jemand damit aus?
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Ungelesen 10.02.13, 19:27   #2
321meins
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Falls der Kredit zum Erwerb der Immobilien dient, können die Zinsen als Aufwand gegengerechnet werden.
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Ungelesen 11.02.13, 13:00   #3
eitch100
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Zitat:
Zitat von infusorosso Beitrag anzeigen

Ist es dann möglich, von den Mieteinnahmen, also dem Gewinn, ...
Also deine Mieteinnahmen kannst du nicht mit deinem Gewinn gleichsetzen. Mieteinnahmen sind für deine Firma erstmal nur Einnahmen (wie z.B. auch Zinseinkünfte). Und was später bei Einnahmen abzüglich Ausgaben (bzw. Aufwendungen) übrig bleibt, ist dein Gewinn...

Zitat:
Zitat von 321meins Beitrag anzeigen
Falls der Kredit zum Erwerb der Immobilien dient, ...
Du kannst mit einem Kredit auch alle anderen in dem Unternehmen anfallenden Investitionen (z.B. Renovierungen oder auch Computerkauf) über einen Kredit finanzieren und dann deren Kosten dafür absetzen. Das hat also zwingend nichts mit dem Erwerb von Immobilien zu tun...
__________________
Der Klügere gibt nach... deshalb regieren die Dummen die Welt
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Ungelesen 11.02.13, 18:22   #4
321meins
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Zitat:
Zitat von eitch100 Beitrag anzeigen
Du kannst mit einem Kredit auch alle anderen in dem Unternehmen anfallenden Investitionen (z.B. Renovierungen oder auch Computerkauf) über einen Kredit finanzieren und dann deren Kosten dafür absetzen. Das hat also zwingend nichts mit dem Erwerb von Immobilien zu tun...
Da hast du natürlich vollkommen recht. War gedanklich auf der GbR-Schiene.
Zitat:
Zitat von trovato Beitrag anzeigen
Richtig...

Die Miete wird auf das Konto Grundstückserträge (2750 SKR03) gebucht und gegen das Gewinn- und Verlustkonto (GuV) aufgelöst.
Sind wir jetzt (gedanklich) in der Schule?
Zitat:
Zitat von trovato Beitrag anzeigen
Auf dem GuV wird dann Erlöse - Aufwendungen = der Gewinn ermittelt. Und von dem werden dann die Steuern gezahlt.
So in etwa. Aber für die Schule dürfte diese Erklärung ausreichen.
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Ungelesen 11.02.13, 19:07   #5
321meins
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Btw. Wieso sollte eine GbR die Kosten nicht absetzen dürfen?
Nun, gerade beim Grundstückskauf bilden sich häufig GbRs.
Handeln sie nicht gewerblich unterliegen die Einkünfte den "Einkünten aus Vermietung und Verpachtung". Und selbstverständlich können dann Kreditkosten nur als "Werbungskosten" abgesetzt werden, wenn diese im Zusammenhang mit dem Erwerb/Instandhaltung der Immobilie stehen.

Aber dieser Gedanke war hier tatsächlich fehl am Platz, geht es ja offensichtlich ohnehin um eine GmbH.
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Ungelesen 11.02.13, 20:43   #6
321meins
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GbR handeln immer gewerblich.
Nein, es gibt auch nicht gewerbliche GbR.

Beispiele:

-Investmentclubs
-Private Erwerbsgemeinschaften bei Immobilien (z.B. Ehepartner oder Familie)

Eine GbR ist nicht mehr als ein wirtschaftlicher Zusammenschluss zwei oder mehrerer Personen.
Das hat mit Gewerblichkeit noch nichts zu tun.
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