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Kündigungsfrist

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Ungelesen 17.12.12, 20:57   #1
Paipel90
Anfänger
 
Registriert seit: Mar 2010
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Standard Kündigungsfrist

Hallo liebe Community,
mal angenommen Herr K. ist Student an einer Universität und hat im Einzelhandel einen Nebenjob auf 400 € Basis angenommen. Die Probezeit beträgt 3 Monate und Herr K. arbeitet nun schon 8 Wochen dort. Es gelten laut Vertrag die gesetzlichen Kündigungsfristen. Da Herr K. nun aber im 3. Monat durch viele Prüfungen verhindert ist, diesen Job weiterhin auszuführen steckt er in Schwierigkeiten. Zu Allem Übel ist er Anfang des dritten Monats auch noch krank geworden (Rückenprobleme). Nun hat der AG die Möglichkeit Herr K. ohne Angaben von Gründen zu Kündigen. Herr K. unterliegt dann der gesetzlichen Kündigungsfrist.

Nun folgende Fragen:
1. Beträgt die Kündigungsfrist 1 oder 2 Wochen, wenn der AG Herr K kündigt?
2. Wie lang beträgt die Kündigungsfrist, wenn Herr K. selbst kündigt?
3. Darf Herr K. auch während der Krankschreibung kündigen? Also darf er beispielsweise Mitte des 3. Monats kündigen, obwohl er noch bis Ende des 3. Monats krank geschrieben ist? Er würde ja dann der Kündigungsfrist unterliegen und es müsste eine Lohnfortzahlung bis Ende des 3. Monats erfolgen. Und inwiefern kann der AG sich dagegen wehren? (Bsp. fristlose Kündigung)
4. Darf Herr K. sich trotz Krankheit noch zur Uni quälen und dort auch die Prüfungen schreiben?

Vielen Dank,
Ein Freund von Herrn K.
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Ungelesen 17.12.12, 22:30   #2
321meins
Ex-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
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Hallo Paipel90,

lass mich deine Fragen wie folgt beantworten:

1.) 2 Wochen (sofern die gesetzlichen Regelungen Anwendung finden und sich Herr K in Probezeit befindet)

2.) ebenso 2 Wochen unter den Voraussetzungen von 1.)
3.) Ja, er darf kündigen. Eine Krankmeldung ist kein Hinderungsgrund. AG kann sich dagegen nicht wehren.
4.) Ja, darf er.
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