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Ungelesen 14.02.14, 16:43   #1
CR07LM10
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Standard BWL Kreditsicherung Zessionskredit

Hallo zusammen,

ich schreibe demnächst eine wichtige BWL Klausur und verstehe eine Sache nicht bzw. bin mir nicht sicher, ob ich das richtig einwandfrei verstanden habe.

Also es geht um den Zessionskredit, die Sicherung eines Kredits kann in unterschiedlichster Weise durchgeführt werden z.B. Bürgerschaftskredit oder Lombardkredit etc., eines davon der Zessionskredit. Hier tritt ein Unternehmen (Zendent) die Forderungen, die er an senen Kunden hat, an den Gläubiger (Zessionar) ab. Die Zession kann offen oder still sein.

Unter offene Zession versteht man, dass der Schuldner (aus der Sicht von Unternehmen) von der Zession erfährt. Er muss an den Zessionar (Bank) direkt zahlen.

Bei der stillen Zession, weiß der Drittschulder nicht von Zession und zahlt seine Verbindlichkeiten an den Zendent (Unternehmen) weiter. Hier muss der Zendent die Zahlung an den Zessionar weiterleiten.

Ist das richtig was ich sage?

Danke im Voraus
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