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Ungelesen 18.07.12, 18:12   #8
cocnutk
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Zitat von Waffelheld Beitrag anzeigen
Soweit mir bekannt wird dein Guthaben am Tag der Antragstellung überprüft, aber auch über einen gewissen Zeitraum rückwirkend.
Das mit dem Eltern Geld schulden wird nicht berücksichtigt werden, außer ihr habt das vertraglich festgehalten, wovon ich erstmal nicht ausgehe.
Dein Geld einfach auf ein anderes Konto zu überweisen ist schlichtweg Betrug, wenn das auffliegt verwirkst du damit deinen Anspruch. Du kannst dein Geld auch nicht einfach "verschenken", also dies als Begründung aufführen und das Geld aufs Konto deiner Eltern überweisen.

Was du natürlich machen kannst ist einfach Geld ausgeben. Wenn es sich wirklich nur um ein paar Hundert Euro handelt kauf dir ein Laptop, so dass du unter den 5200 Euronen bleibst und heb den Kaufbeleg auf, das kannst du dann nach dem Studium von der Steuer absetzen.

LG
Natürlich besteht ein Vertrag zwischen mir und meinen Eltern, mündlich ist er ebenso wirksam wie schriftlich. Um die Beweiskraft untermauern zu können, lässt sich im Notfall ja auch ein Vertrag aufsetzen, von letztem Jahr

Abheben ist kritisch, denke ich. Das Amt wird annehmen, ich lager das Geld einfach bar zu Hause. Belege für Dienstleistungen bekommt man sehr selten, und Anschaffungen brauche ich eigentlich nicht. Es lässt sich aber bestimmt ein Laptop o.ä. kaufen, und innerhalb der 3 monatigen Kulanzfrist wieder OVP zurückgeben.
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