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Rechtliche Frage zur Kündigung in Probezeit

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Ungelesen 25.11.13, 20:24   #1
navarre
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Standard Rechtliche Frage zur Kündigung in Probezeit

Hallo alle miteinander!

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen, es ist wichtig und eilig für mich!

Es geht um folgendes: Während der Probezeit ist es ja normalerweise möglich, ohne Angabe eines Grundes den Arbeitsvertrag zu kündigen (für beide Seiten). Wenn in diesem Arbeitsvertrag geregelt ist, dass ich zum Beispiel mindestens X Jahre im Betrieb arbeiten muss, hebt das diese Regelung auf, oder kann man trotz einer solchen Klausel innerhalb der Probezeit kündigen? Oder beginnen die X Jahre erst nach der Probezeit?

Ich danke schonmal für die Ratschläge

Grüße
Navarre
navarre ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 25.11.13, 20:33   #2
Fietze
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Zitat:
Wenn in diesem Arbeitsvertrag geregelt ist, dass ich zum Beispiel mindestens X Jahre im Betrieb arbeiten muss, hebt das diese Regelung auf,
Verstehe ich nicht! Kannst du mal den genauen Wortlaut des betreffenden Abschnitts des Arbeitsvertrags posten.

Ist denn in dem Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart?
Wenn ja, kann man auch entsprechend der dort vereinbarten Fristen kündigen.
Fietze ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 25.11.13, 20:44   #3
Setchan
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generell würd ich sagen bist du während der vertraglich vereinbarten Probezeit auch an eben diese Regelungen gebunden.
Der rest gilt dann üblicherweise nach dem abschluss der Probezeit.

Anders bräuchtest du bei einem solchen Vertrag schließlich auuch keine Probezeit wenn diese X Jahre an mindestzeit direkt gültig währen.
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Ungelesen 25.11.13, 21:39   #4
Rukashi
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Zitat:
Es geht um folgendes: Während der Probezeit ist es ja normalerweise möglich, ohne Angabe eines Grundes den Arbeitsvertrag zu kündigen (für beide Seiten).
Nur in den ersten 6 Monaten einer Probezeit ist es möglich einen Arbeitsvertrag grundlos zu kündigen, ab dem 6. Monat greift das KSchG und eine Kündigung auf normalen Weg wird schwierig.

Zitat:
Wenn in diesem Arbeitsvertrag geregelt ist, dass ich zum Beispiel mindestens X Jahre im Betrieb arbeiten muss, hebt das diese Regelung auf
Nein, die Regelung betrifft den Zeitraum außerhalb der Probezeit und ist aufgrund der Vertragsfreiheit in Deutschland legitimer Bestandteil des Arbeitsvertrages.

Die Probezeit als solche betrifft diese Klausel nicht. Während der vereinbarten Probezeit kannst du eine Kündigung ohne etwas befürchten zu müssen einreichen sowie gekündigt werden. Die zeitliche Bindung beginnt erst nach Beendung der Probezeit.
Rukashi ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.11.13, 06:02   #5
nichdiemama
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Rukashi hat es weitestgehend richtig beschrieben. Der Verweis auf ominöse 6 Monate ist so pauschal falsch. Wenn Deine Probezeit weniger als 6 Monate beträgt, vergiss die Zahl einfach.
Innerhalb Deiner Probezeit kannst Du ohne Angabe von Gründen kündigen.
__________________
Irgendwie komisch, dass das was wir gemeinhin als "unmenschlich" bezeichnen, ausschließlich Verhalten von Menschen beschreibt.
nichdiemama ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.11.13, 07:12   #6
Odatas
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Zitat:
Zitat von Rukashi Beitrag anzeigen
Nur in den ersten 6 Monaten einer Probezeit ist es möglich einen Arbeitsvertrag grundlos zu kündigen, ab dem 6. Monat greift das KSchG und eine Kündigung auf normalen Weg wird schwierig.
So nicht ganz richtig. Eine Probezeit darf garnicht länger als 6 Monate sein. Wenn also einer schreibt 8 Monate Probezeit in deinen Vertrag ist die Klausel unwirksam.

Könnte sogar sein das dadurch die Probezeit komplett entfällt. Weiß nicht genau ob es im Gesetzt für so einen Fall eine standart Probezeit von x Monaten gibt.
Odatas ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.11.13, 09:14   #7
c-walt
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Nein, die Probezeit entfällt dann nicht komplett. Nach den 6 Monaten finden einfach nur die gesetzlichen Regelungen zum Thema Kündigungsschutz Anwendung.

Es ist auch falsch, dass die Probezeit nicht länger als 6 Monate dauern darf. Ist für eine Tätigkeit z.B. eine sehr lange Einarbeitungsdauer notwendig, oder es ist dem AG innerhalb der 6 Monate nicht möglich die Fähigkeiten des AN zu beurteilen, so darf diese auch länger dauern. Nur trifft hier dann auch wieder das o.g. zu: ab dem 7. Monat entfallen die verkürzten Kündigungsfristen.

@nichtdiemama:

Eine Probezeit hat aus Sicht des AN nichts damit zu tun, dass er ohne Begründung kündigen könnte. Als AN bin ich niemals verpflichtet - zumindest für eine ordentliche Kündigung - Gründe anzugeben.
Selbst ein AG ist nicht grundsätzlich verpflichtet eine Kündigung zu begründen. Bei der ordentlichen ist dies auch ohne Grund möglich (vorausgesetzt es wurde im Tarif- / Arbeitsvertrag nichts abweichendes vereinbart) und die Gründe müssen auch auch Rückfrage des AN nicht genannt werden. Nur bei einer außerordentlichen Kündigung ist die Angabe von Gründen zwingende Voraussetzung.
c-walt ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.11.13, 11:19   #8
navarre
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Okay danke, ihr habt mir schon weitergeholfen!!
Über die Länge der Probezeit gibt es keinen Grund zu streiten, das ist ja gar nicht mein Problem... die ist reguläre 6 Monate.
Also danke nochmal!
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