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myGully |
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17.06.14, 11:49
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#1
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Newbie
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 64
Bedankt: 147
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Kündigungsfrist
Hallo,
meine Freundin arbeitet in einer Netto-Filiale als Teilzeitkraft und hat bereits zum Ende des vorherigen Monats gekündigt. Im Arbeitsvertrag sah ich etwas bezüglich von 6 Wochen Kündigungsfrist. Es dürfte doch normalerweise nur 4 Wochen betragen oder liege ich da falsch? Habe auch versucht Informationen von der Netto-Zentrale zu erhalten, jedoch geben die dort keine Auskunft darüber, was mich natürlich nicht überrascht hat.
Kennt sich möglicherweise jemand damit aus der mir bei meinem Anliegen behilflich sein kann? Falls die Information noch behilflich sein kann, sie ist weniger als ein Jahr in der Filiale beschäftigt. Das Problem ist, dass ihr neues Vertragsverhältnis bei einem anderen Unternehmen am 01.07.2014 beginnt und ihr alter laut Kündigungsfrist erst ungefähr am 14.07.2014 endet.
Danke im Voraus. 
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17.06.14, 11:58
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#2
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.824
Bedankt: 1.592
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zusätzlich zum korrekten durchlesen des Arbeitsvertrages, was man übrigens vor dem unterschreiben macht, gibts noch den link: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Punkt 6. scheint für euch relevant zu sein
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17.06.14, 16:09
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 648
Bedankt: 326
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Die gesetztliche Kündigungsfristen sind immer das MINIMUM was es gibt. Es darf aber wenn beide einverstanden sind auch eine längere Kündigungsfrist gewählt werden.
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17.06.14, 18:31
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#4
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 342
Bedankt: 210
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zur not, bereinbart einen aufhebungsvertrag 
oder sie wird entlassen, weil si unentschuldigt gefehlt hat...
bei nem neuem vertrag soll sie das vorher klären...
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17.06.14, 20:06
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#5
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Stammi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.143
Bedankt: 578
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Zitat:
Zitat von depream
Hallo,
meine Freundin arbeitet in einer Netto-Filiale als Teilzeitkraft und hat bereits zum Ende des vorherigen Monats gekündigt. Im Arbeitsvertrag sah ich etwas bezüglich von 6 Wochen Kündigungsfrist. Es dürfte doch normalerweise nur 4 Wochen betragen oder liege ich da falsch?
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Was im Arbeitsvertrag steht, ist verbindlich, das Gesetzt gibt nur die mind. Kündigungsfrist an.
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19.06.14, 20:24
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#6
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.097
Bedankt: 12.627
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Moin,
Zitat:
Zitat von darkman10
... oder sie wird entlassen, weil si unentschuldigt gefehlt hat...
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Was ihr zu einer vernichtenden Beurteilung verhelfen dürfte.
Zitat:
Zitat von darkman10
bei nem neuem vertrag soll sie das vorher klären...
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Wenn sie sich an Deinen Ratschlag Punkt 1 hält, wird Punkt 2 wohl nicht mehr so relevant sein. Eine fristlose Kündigung wegen unentschuldigter Fehlzeiten in der Akte ist ein echtes Hindernis bei der Bewerbung.
Bitte etwas vorsichtiger sein mit solchen Vorschlägen.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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