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Ungelesen 12.12.15, 15:37   #8
thorgrim1
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Zitat:
Zitat von DrBeshir Beitrag anzeigen
Arbeitszeit laut Tarifvertrag als Angestellter sind 38,5h. Die Angestellten müssen allerdings die 42 Stunden pro Woche arbeiten, die Beamten auch arbeiten müssen. Den Beamten werden die Stunden so wie sie im Rasterplan stehen für den Urlaub berechnet. Den Angestellten eben nur die 7,7h. Was ich auch als grenzwertig empfinde, ist das im Krankheitsfall auch für die Angestellte. Der tatsächliche Stundenplan gilt.
Hi,

gilt für den Betrieb der Tarifvertrag überhaupt, ist der Arbeitgeber dem Tarifvertrag beigetreten?
Wenn ja, darf übertarifliche Mehrarbeit nur bei Zahlung eines übertariflichen Lohns erfolgen.

Wenn es im Betrieb Angestellte und Beamte gibt, handelt es sich um Post, Bahn oder Telekom für die es ggf. gesonderte Regelungen gibt.

VG
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