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Ungelesen 05.12.15, 11:39   #3
DrBeshir
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Arbeitszeit laut Tarifvertrag als Angestellter sind 38,5h. Die Angestellten müssen allerdings die 42 Stunden pro Woche arbeiten, die Beamten auch arbeiten müssen. Den Beamten werden die Stunden so wie sie im Rasterplan stehen für den Urlaub berechnet. Den Angestellten eben nur die 7,7h. Was ich auch als grenzwertig empfinde, ist das im Krankheitsfall auch für die Angestellte. Der tatsächliche Stundenplan gilt.
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