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Deimuddi1952 15.08.14 22:38

Arbeitstage / Urlaub
 
Hallo

in meinem Ausbildungsvertrag steht, dass ich im Jahr 2014 10 Arbeitstage Urlaub hätte. Sind Arbeitstage , Tage von Montag bis Freitag oder bis Samstag ? Falls es das erstere sein sollte, hätte ich dann theoretisch 2 Ganze Wochen (14 Tage) Urlaub oder ?





mfg

darkman10 15.08.14 23:04

so sollte es sein. wenn der betrieb jedoch auch samstags arbeitet,
kommt es auf den betrieb an.
bzw. k.p. was das ausbildungsgesetz (oder wie sich das nennt) dazu sagt.
also gesamt std. pro woche usw...

frag doch einfach mal bei deinem vorgesetzten nach ;)

Deimuddi1952 15.08.14 23:58

ich werde die ausbildung erst am 1. september anfangen und das unternehmen ist ein chemie-unternehmen....wollte mich mal im voraus erkundigen, damit ich für den winter geplanten urlaub alles geregelt habe

Setchan 16.08.14 00:13

eigentlich ganz einfach.Arbeitstage sind Tage an denen gearbeitet wird.
Angenommen ihr habt eine 5 Tage (also 40 stunden) woche dann hast du mit 10 Arbeitstagen also 2 wochen frei. Da samstag sonntag da nicht reinzählt.
Habt ihr 6 tage die woche arbeit, frag einfach deinen chef wie das läuft.

davidgera 16.08.14 01:12

um welchen Beruf handelt es sich den? als Verkäufer z.B. musst du Samstag arbeiten was heißt dieser zählt mit rein. d.h. wieder rum 1 Woche = 6 Tage (Montag bis Samstag)

blauser 16.08.14 08:57

Ich denke da es sich um Industrie handelt und du dich in der Ausbildung befindest , hast du bei 10 Tage Urlaub - 2 Wochen frei . Also von Montag - Freitag wird Urlaub angerechnet .

Destiny 16.08.14 09:05

Montag bis Freitag = Arbeitstage
Montag bis Samstag = Werktage

So habe ich mir das mal gemerkt.

Wenn du also 10 Werktage Urlaub hast, hast du 2 Wochen frei (Samstag und Sonntag werden da nicht mitgerechnet).

Mr_Braun 16.08.14 09:56

Bei einer 5 Tage Arbeitswoche ist der gesetzliche Anspruch 20 Arbeitstage.
Sollte es sich um eine 6 Tagewoche handeln, stehen dir 24 Werktage Urlaubsanspruch zu.
Natürlich ist der Urlaub anteilig zu gewähren. Gibt es eine Urlaubsstaffelung? Oder steht dir im zweiten Ausbildungsjahr der selbe Anspruch zu, wie im dritten?

Fietze 16.08.14 10:09

Wenn er am 1.9. Die Ausbildung beginnt, bekommt er wohl mehr als gesetzl. vorgeschrieben.
Dürften dann 30 Tage aufs Jahr sein!

eitch100 16.08.14 11:31

Zitat:

Zitat von Destiny (Beitrag 25858001)
Montag bis Freitag = Arbeitstage
Montag bis Samstag = Werktage

Also so einfach ist die Definition mit Sicherheit nicht...

Hier mal kurz die Definition von Wikipedia:
Ein Werktag ist ein Tag, an dem das Arbeiten ohne besondere Einschränkungen gesetzlich zulässig ist. Im Unterschied dazu ist ein Arbeitstag ein Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird.
Üblicherweise sind die Tage von Montag bis einschließlich Samstag Werktage, obwohl in den meisten Berufen des Gewerbes und Handwerks nur Montag bis einschließlich Freitag Arbeitstage sind. In einigen Branchen, z. B. im Handel, Verkehrswesen oder Gastgewerbe aber sind durchaus Samstage oder auch Sonntage Arbeitstage.

Zitat:

Zitat von Destiny (Beitrag 25858001)
Wenn du also 10 Werktage Urlaub hast, hast du 2 Wochen frei (Samstag und Sonntag werden da nicht mitgerechnet).

...und in deiner Schlussfolgerung hast du dir (vermutlich aus Versehen) selbst widersprochen. Also wenn, dann müsste da Arbeitstage stehen...:T

Ich denke auch, dass es 2 Wochen sein werden... Wenn dein Arbeitgeber im Tarifverbund ist, schaue einfach mal im Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag nach, da ist das alles geregelt.

Die gesetzliche Bestimmung hat Mr_Braun schon richtig erwähnt. Allerdings muss man dazu sagen, dass jedem Arbeitnehmer quasi 4 Wochen Urlaub zustehen. Denn wenn man beispielswise nur an einem oder zwei Tagen in der Woche arbeitet, hat man dementsprechend auch "nur" 4 bzw. 8 (Arbeits-)Tage gesetzlichen Urlaubsanspruch... Andersherum hat man, wenn man z.B. zwar jeden Tag arbeitet, aber nur jeweils nur 2 Stunden, trotzdem den vollen Urlaubsanspruch...

Aber 10 Tage Urlaub bei noch 4 Monaten (30 Jahresurlaubstage / 12 Monate * 4 Monate = 10) spricht eindeutig für Fietzes Einschätzung...

Destiny 16.08.14 12:12

Ich meinte auch für normale Berufe, nicht wo man auch Sonntags, Feiertags etc arbeiten muss. Aber in vielen Branchen ist halt nur Mo bis Fr oder Mo bis Sa und da heißt es dann Arbeitstage bzw. Werktage.

Fietze 16.08.14 13:20

Zitat:

Aber in vielen Branchen ist halt nur Mo bis Fr oder Mo bis Sa und da heißt es dann Arbeitstage bzw. Werktage.
Nö, bei Mo-Sa heißt es auch Arbeitstage. Die sich allerdings mit den 6 Werktagen der Woche decken.

eitch100 16.08.14 14:02

Zitat:

Zitat von Destiny (Beitrag 25858482)
Ich meinte auch für normale Berufe, nicht wo man auch Sonntags, Feiertags etc arbeiten muss.

Also Feiertage haben damit natürlich gar nichts zu tun und es ändert auch nichts daran, dass deine Schlussfolgerung falsch ist... und Fietze hat auch wieder absolut recht...

Deimuddi1952 16.08.14 15:09

es handelt sich um den beruf verfahrensmechaniker in einem chemie unternehmen...im vertrag steht, dass ich eine 37,5 Stunden woche habe und wie gesagt 10 Arbeitstage Urlaub für 2014

eitch100 16.08.14 15:27

Die Wochenstunden sind im Grunde auch Schnuppe. Es geht einzig und allein darum, was in dem Betrieb/Unternehmen die geregelte Arbeitszeit ist. Also es kann dir mit den Informationen niemand zweifelsfrei sagen, ob es 2 Wochen sind... Gehe mal davon aus, dass es so ist, aber eine Garantie gibt dir hier keiner... Steht denn in dem Vertrag nicht drin, ob die normale Arbeitswoche von Mo-Fr oder Mo-Sa geht bzw. du eine 5- oder 6-Tage-Woche hast?

lydima 16.08.14 20:46

Da du Azubi bist, geh ich bei 37,5 Std. mal von einer 5-Tage Woche ( Mo - Fr )aus.
Als Azubi sollten Dir 30 Tage Urlaub zustehen, ist in den meisten Tarifverträgen so geregelt. Das macht pro Monat 2,5 Tage.

Da Du am 01.09. anfängst, würde das die 10 Tage erklären ( 4 Monate a` 2,5 Tage ).

Mr_Braun 16.08.14 21:45

Zitat:

Zitat von lydima (Beitrag 25859720)
Als Azubi sollten Dir 30 Tage Urlaub zustehen, ist in den meisten Tarifverträgen so geregelt. Das macht pro Monat 2,5 Tage.

Das ist pauschalisierter Unfug, was du hier von dir gibst.
Erstens besitzt nicht jede Firma einen Tarifvertrag, zweitens stehen einem Azubi auch nicht zwangsläufig 30 Tage zu.

Du berufst dich höchstwahrscheinlich auf das JArbSchG, bei dem Minderjährige einen Mehranspruch auf Urlaub haben als das im Bundesurlaubsgesetz geregelt ist.
Allerdings ist das Ganze auch wieder eine Altersfrage, welche der TE bisher noch nicht benannt hat. Daran habe ich allerdings auch nicht gedacht.

Um also die Urlaubsfrage endgültig und vernünftig klären zu können:
@Deimuddi1952: Wie alt bist du aktuell bzw. wann hast du Geburtstag?
Nochmals dazu zusätzlich die Frage: Wie hoch ist dein Anspruch in den zwei Folgejahren laut Ausbildungsvertrag?

Deimuddi1952 16.08.14 23:27

Zitat:

Zitat von Mr_Braun (Beitrag 25859812)
Das ist pauschalisierter Unfug, was du hier von dir gibst.
Erstens besitzt nicht jede Firma einen Tarifvertrag, zweitens stehen einem Azubi auch nicht zwangsläufig 30 Tage zu.

Du berufst dich höchstwahrscheinlich auf das JArbSchG, bei dem Minderjährige einen Mehranspruch auf Urlaub haben als das im Bundesurlaubsgesetz geregelt ist.
Allerdings ist das Ganze auch wieder eine Altersfrage, welche der TE bisher noch nicht benannt hat. Daran habe ich allerdings auch nicht gedacht.

Um also die Urlaubsfrage endgültig und vernünftig klären zu können:
@Deimuddi1952: Wie alt bist du aktuell bzw. wann hast du Geburtstag?
Nochmals dazu zusätzlich die Frage: Wie hoch ist dein Anspruch in den zwei Folgejahren laut Ausbildungsvertrag?

Bin 19 Jahre alt und meine Ansprüche für 2015: 30 Tage und 2016: 30 Tage

Hab nochmal auf den Vertrag geschaut und da steht, dass ich eine 37,5 Stunden woche hätte und geteilt durch 5 komme ich dann auf 7,5 Stunden pro Tag, was auch im Vertrag steht.

eitch100 17.08.14 09:29

Wenn in deinem Vertrag steht, dass du eine tägliche Arbeitszeit von 7,5 Stunden bei einer Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden hast, dann hast du definitiv eine 5-Tage-Woche. Somit hast du bei 10 Urlaubstagen auch quasi 2 Wochen Urlaub.

Zitat:

Zitat von Deimuddi1952 (Beitrag 25857506)
...wollte mich mal im Voraus erkundigen, damit ich für den Winter geplanten Urlaub alles geregelt habe...

Allerdings heißt das noch lange nicht, dass du diese 2 Wochen nehmen bzw. verplanen kannst, wie es dir gerade gefällt. Manche Unternehmen machen z.B. gerade zwischen Weihnachten und Neujahr den Laden dicht. Diese Betriebsferien musst du dann von deinen verfügbaren Urlaubstagen abziehen. Und auch sonst kannst du nicht einfach deinen Urlaub nehmen, wann du willst. Das ist immer mit dem Arbeitgeber abzustimmen.

Deimuddi1952 17.08.14 12:39

Zitat:

Allerdings heißt das noch lange nicht, dass du diese 2 Wochen nehmen bzw. verplanen kannst, wie es dir gerade gefällt. Manche Unternehmen machen z.B. gerade zwischen Weihnachten und Neujahr den Laden dicht. Diese Betriebsferien musst du dann von deinen verfügbaren Urlaubstagen abziehen. Und auch sonst kannst du nicht einfach deinen Urlaub nehmen, wann du willst. Das ist immer mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
ja das ist mir bewusst, aber ich gehe zurzeit alle möglichen urlaubs zeiten durch, die meiner meinung nach von diesem tag bis zu diesem tag stattfinden könnten


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