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Ungelesen 22.09.11, 21:12   #9
Jufka
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Hier wird viel Quatsch Geschrieben

Also, ich bin Laserschutzbeauftragter (Veranstaltungstechnik) Doch würde ich jemanden denn Laserpointer abnehmen, bekäme ich eine Anzeige wegen Diebstahl

Mit LSB schein darf man Garnichts konfiszieren! Man darf freundlich auf Gefahren hinweisen, das wars aber auch schon. Konfiszieren Darf nur Polizei und Ordnungsamt.
LSB schein ist eh Lächerlich. Kann jeder idiot machen der sich das 2tages Seminar für 170 Euro antut und freundlich Nickt.

Winzige Laser leistungen Reichen aus um die Netzhaut dauerhaft zu Zerstören.
Ab 4,9 Milli!watt Reicht der liedschluss reflex der Augen (ca 250 Millisekunden) nicht mehr aus um die Nezhaut vor bleibenden Schäden zu Bewahren.

Solch ein Netzhautbrenner welcher hier Diskutiert wird lässt euch erblinden Bevor ihr denn Strahl seht bzw darauf reagieren könnt


Der Stärkste Laser unserer kleinen Firma hat 3 Watt Grün, kam 20k Euro und könnte als Fächer Gescannt Gruppenweise Menschen erblinden lassen ( Die gefüllte Tanzfläche zb) also wird es der hier angebotene 1 Watt Hektisch bewegt sicherlich auch schaffen auf geringe entfernungen.

Also Finger weg von solchen Sachen. Macht nur Ärger und ein lebenslang Schlechtes Gewissen, jemanden das Augenlicht geraubt zu haben.
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