In Deutschland dürfen nur zugelassene Folien, die eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) haben, in Fahrzeugen verlegt werden. Die ABG-Nummer muss auf allen verlegten Folien sichtbar sein. Die Bescheinigung ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Eine Eintragung durch den TÜV ist nicht notwendig. Die Tönungsfolien dürfen nur an den für die Sicht des Fahrers nicht relevanten Scheiben, also den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe verlegt werden. Ein zweiter Außenspiegel ist zwingend dann notwendig. An der Windschutzscheibe darf lediglich ein Blendstreifen angebracht werden, der eine Gesamtfläche von nicht mehr als 10% der Windschutzscheibe bedeckt. Auch das Verlegen von klaren Sicherheitsfolien ist an den vorderen Seitenscheiben oder der Windschutzscheibe verboten.
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