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Ungelesen 19.11.15, 13:07   #4
Fietze
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Iss ja krass!
Also wenn du den Verkäufer haftbar machen kannst? Dann auch für den Feuerwehreinsatz.
Allerdings fallen Verschleissteile m.W. nicht unter die gesetzl. Gewährleistung.
Ob die defekten Teile bei dir Verschleissteile sind? K.A.!
Aber ich las mal ein Gerichtsurteil, indem es um irgendwelche Dichtungen/O-Ringe im Motor ging.
Und die wurden als Verschleiss eingestuft. Der Käufer/Kläger verlor den Prozess.

Eigentlich müßte der Feuerwehreinsatz über deine Kfz-Haftpflicht gedeckt sein.
Ich würde den Schaden, wenn es wirklich 3000 Euro sind, der Versicherung melden.

Vielleicht unterstützt die VS dich auch bei einer Klage?
Denn denen ist ja auch daran gelegen, die Kosten zu minimieren.
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