Also, wenn ich nach solchen Informationen wie hier:
http://www.12gebrauchtwagen.de/gebra...erschied_52665 gehe (zweiter Punkt: "Sach- und Rechtsmängelhaftung"), dann haftet der Händler dafür, dass die Sache mängelfrei ist.
Ein undichter Tank ist ein Mangel, keine Frage.
Stellt sich nur die Frage, ob der Händler freiwillig die durch den Schaden verursachten Kosten bezahlen wird. Da wirst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Anwalt brauchen.