Zitat:
Das einzige, was dir die mind. 19% Zoll erspart, ist jemand, der es aus dem USA mitbringt oder dort für dich kauft und es dann entsprechend ausgepackt mitbringt oder verschickt.
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Auch bei der Einfuhr einer Geschenksendung aus den USA oder anderen Drittländern (d.h. Ländern, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören) in die Bundesrepublik Deutschland sind grundsätzlich Einfuhrabgaben, d.h. Zoll sowie die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. andere Verbrauchsteuern zu entrichten.
Von diesem Grundsatz gibt es aber auch Ausnahmen. So sind bei Waren, die von einer Privatperson außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Gemeinschaft an eine andere Person im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden, keine Einfuhrabgaben zu entrichten, wenn es sich um eine gelegentliche, nichtkommerzielle Sendung (= unentgeltlich) handelt, deren Gesamtwert den Betrag von 45 EUR nicht übersteigt.
Achtung: Die Wertgrenze lautet auf EUR, nicht US-$ oder eine andere Währung!