myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Talk > News
Seite neu laden

[Recht & Politik] Verfassungsgericht: Corona-Maßnahmen sind rechtens

Willkommen

myGully

Links

Forum

 
 
 
Themen-Optionen Ansicht
Prev Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Next
Ungelesen 14.05.20, 17:10   #1
BLACKY74
Chuck Norris sein Vater
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 6.104
Bedankt: 18.424
BLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494956 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494956 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494956 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494956 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494956 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494956 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494956 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494956 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494956 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494956 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494956 Respekt Punkte
Standard Verfassungsgericht: Corona-Maßnahmen sind rechtens

Zitat:
Kurs der Bundesregierung
Verfassungsgericht: Corona-Maßnahmen sind rechtens



Corona-Demonstration in Stuttgart (Archivbild): Die Beschränkungen seien rechtmäßig, urteilte jetzt das Bundesverfassungsgericht – die vorsichtigen Lockerungen aber auch.
(Quelle: imago images)
14.05.2020, 16:11 Uhr | dpa

Bestätigung für den Kurs der Bundesregierung: Das höchste deutsche Gericht hat nun geurteilt, dass das Ausmaß der Corona-Beschränkungen rechtmäßig sei. Gleich zwei Kläger scheiterten mit ihren Beschwerden.


Bund und Länder dürfen in der Corona-Krise die Freiheiten junger und gesunder Menschen beschränken, um anderen mit größeren Risiken mehr Teilhabe zu ermöglichen. Umgekehrt sind sie aber nicht verpflichtet, zum Schutz der Risikogruppen auf jegliche Lockerungen zu verzichten. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach Klagen eines jüngeren und eines älteren Mannes entschieden, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. (Az. 1 BvR 1027/20 u.a.)

Der eine Kläger, der demnächst 65 Jahre alt wird, hatte Bund und Länder im Eilverfahren verpflichten wollen, sämtliche Lockerungen zurückzunehmen. Der jüngere Mann war der Auffassung, dass die Corona-Maßnahmen in Bayern für alle unter 60 generell unverhältnismäßig seien. Die Richter wiesen beide Verfassungsbeschwerden als unzulässig ab.
Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
BLACKY74 ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei BLACKY74 bedankt:
betaalpha (15.05.20), MunichEast (14.05.20), pauli8 (14.05.20)
 


Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:19 Uhr.


Sitemap

().