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axion1979 06.05.10 18:28

Verdreifachung der Rundfunkgebühren wäre verfassungsgemäß
 
Zitat:

Das von ARD und ZDF bestellte Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Kirchhof fordert einen Rundfunkbeitrag pro Haushalt. Damit würden die Rundfunkgebühren ab 2013 steigen und eine zentrale Einwohnermeldedatenbank der Rundfunkanstalten und der GEZ würde wahrscheinlich.
Heute wurde das von den Ministerpräsidenten der Länder und ARD, ZDF und Deutschlandradio bestellte Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von Paul Kirchhof vorgelegt. Der Verfassungsrechtler bejaht darin die Frage, ob eine Haushaltsabgabe verfassungsrechtlich zulässig sei. Ein Wechsel zu einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe sei zeitgemäß. Die jetzige GEZ-Gebühr sei überholt und rechtsstaatlich bedenklich, besonders weil sie Jugendliche an die Illegalität gewöhne.

Die medienpolitische Sprecherin der Linken, Kathrin Senger-Schäfer, erklärte, die Umsetzung der Haushaltsabgabe bedeute für die Menschen, dass die Rundfunkgebühren steigen. "Von bisher keiner Gebühr für die, die nicht hören, oder 5,76 Euro für die reine Teilnahme am Rundfunk, auf in Zukunft 17,98 Euro für alle Haushalte." Dieses neue Modell sei sozial ungerecht. Ein Rundfunkgebührenstaat und eine zentrale Einwohnermeldekartei der Rundfunkanstalten und der GEZ lehnte die Linke ab.

"Die Vorschläge von Professor Kirchhof sind zu begrüßen und bringen die Diskussion um einen wichtigen Schritt nach vorne. Das Beitragsmodell mit Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe ist eine gute Grundlage für die weitere Diskussion zur Reform der Rundfunkgebührenfinanzierung", war dagegen von der SPD zu erfahren. Auch die Grünen stellten sich hinter das Gutachten: "Jetzt ist der Weg frei für eine Mediengebühr, die wir seit vielen Jahren vorschlagen. Professor Kirchhof unterstützt mit seinem Gutachten unsere Forderung und räumt juristische Bedenken aus dem Weg. Wir appellieren an die Ministerpräsidenten, die Haushaltsgebühr jetzt zügig umzusetzen." Bayerns Medienminister Siegfried Schneider (CSU) erklärte, dass die finanzverfassungsrechtlichen Fragen damit geklärt seien. Das neue Modell einer Haushalts- und Betriebsstättenabgabe könne ab 2013 in Kraft treten.GEZ gewöhnt

Jugendliche an Illegalität

Wie erwartet befürwortete auch der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust das Gutachten. Kirchhof trage eine logisch nachvollziehbare Grundidee vor, die alle wichtigen verfassungs- und europarechtlichen Aspekte einbeziehe. "Allerdings bedarf die Ausgestaltung eines zukunftsfähigen Modells an vielen Stellen noch der Konkretisierung durch den Gesetzgeber." ZDF-Intendant Markus Schächter bescheinigte dem Gutachten, es formuliere die verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine Finanzierungsreform im Kern klar und prägnant. Es sei nun Sache der Politik, ihre Schlüsse aus der vorliegenden Expertise zu ziehen.

Das Kirchhof-Gutachten plädiert für eine Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, schließlich seien die Empfangsgeräte mit moderner Technik "nicht mehr raumgebunden". Sie ließen sich also nicht mehr einem Haushalt oder einem Gewerbetrieb zuordnen. Wörtlich heißt es: "Das Empfangsgerät ist ein ungeeigneter Anknüpfungspunkt, um die Nutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tatbestandlich zu erfassen und die Nutzungsintensität sachgerecht zu unterscheiden. Wegen dieser fehlerhaften Bemessungsgrundlage erreicht die Rundfunkabgabe nicht mehr alle Rundfunkempfänger, gewöhnt viele - auch jugendliche - Menschen an die Illegalität, schafft Ungleichheit unter den Nutzern. Sie ist deshalb rechtsstaatlich bedenklich."

Die Rundfunkkommission der Länder wird sich am 9. Juni 2010 mit der Gebührenthematik befassen und dabei auch das Gutachten mit einbeziehen.
Quelle: Golem
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