@UltimateCreature
Du hast den Wink mit dem Zaunpfahl nicht verstanden. Diese "aus der Luftgegriffene" ist hanebüchen und hat auch niemals eine Chance in die Rechtssprechnung Einzug zu finden, weil sowas begründet werden muss. Da ich aber mit beiden Füßen auf den Boden aktueller praktikabler Rechtsprechung stehe, habe ich überhaupt kein Problem. Probleme haben nur für Leute die Exhibitionisten ein leben Lang wegsperren sollen (das sind ebenfalls triebgesteuerte Sexualstraftäter).
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