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07.07.10, 09:25
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vivre et laisser vivre.
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Gesetzesverstöße: Zeitarbeitsfirmen immer dreister
Zitat:
Die Sündenliste von Zeitarbeitsfirmen ist lang: falsch angewendete Tarifverträge, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kaum Urlaub. Mehr Kontrolleure sollen für Abhilfe sorgen.
Zeitarbeitsunternehmen missachten nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums immer häufiger die gesetzlichen Vorschriften. Die Zahl der Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Leiharbeitsregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hat sich von 510 im Jahr 2005 auf 2139 im Jahr 2008 erhöht. Die Verwarnungs- und Bußgelder beliefen sich im Jahr 2009 auf 3,72 Millionen Euro. Dies geht aus einer Antwort des Arbeitsministeriums in einer Fragestunde des Bundestages hervor, wie die „Süddeutschen Zeitung“ in ihrer Mittwochausgabe berichtet.
Als besonders gravierende Verfehlungen nennt das Ministerium unter anderem die falsche Anwendung von Tarifverträgen. Außerdem würden Zeitarbeitsunternehmen bei Krankheit den Lohn teilweise nicht weiterzahlen, Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern unzureichend oder verspätet abgeben oder Urlaubsansprüche und Urlaubsgeld nicht vollständig gewähren.
Zu wenig geprüft
Wie das Arbeitsministerium weiter berichtet, ging die Zahl der Prüfungen in den Zeitarbeitsfirmen vor Ort 2009 leicht auf 1429 zurück. Bezogen auf die Zahl der Zeitarbeitsunternehmen sank die Prüfquote damit von 9,02 Prozent 2008 auf 8,58 Prozent im vergangenen Jahr.
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