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myGully |
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27.12.16, 11:38
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#1
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Newbie
Registriert seit: Mar 2015
Beiträge: 58
Bedankt: 142
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Obdachloser in Berlin angezündetDie Verdächtigen haben sich der Polizei gestellt
Zitat:
Nach dem Angriff auf einen Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof haben sich sechs der sieben Tatverdächtigen der Polizei gestellt. Der siebte, ein 21-jähriger Syrer, ließ sich ohne Widerstand von einer Zivilstreife festnehmen. Sie hätten sich seit Montagabend bei verschiedenen Dienststellen gemeldet, sagte eine Polizeisprecherin am Dienstag FOCUS Online.
Die jungen Männer im Alter von 15 bis 21 Jahren würden nun von einer Mordkommission vernommen. Bei den sieben Tatverdächtigen handele es sich um sechs Syrer und einen Libyer, bestätigte eine Sprecherin der Berliner Polizei FOCUS Online. Der Hauptverdächtige sei ein 21-jähriger Syrer. Einige der Jugendlichen sollen zuvor außerdem bereits polizeilich aufgefallen sein. Diese Informationen sind allerdings noch nicht polizeilich bestätigt.
Schneller Fahndungserfolg
Die Tatverdächtigen, über deren Aufenthaltsstatus noch nichts Genaueres bekannt sei, würden derzeit von einer Mordkommission vernommen, sagte die Polizeisprecherin. Im Laufes des Tages werde die Staatsanwaltschaft entscheiden, was ihnen geschehe.
Im Gegensatz zu früheren Praktiken habe die Polizei diesmal Videobilder von den Tatverdächtigen sehr schnell veröffentlicht. "Die Bilder waren von sehr guter Qualität, sodass sechs der sieben Tatverdächtigen sich gestellt haben, bevor überhaupt nennenswerte Zeugenhinweise eingegangen sind", erklärte die Sprecherin gegenüber FOCUS Online den schnellen Fahndungserfolg. Die Fahndungsbilder, die Tatverdächtigen in einer U-Bahn zeigen, seien im Laufe des Montagnachmittags veröffentlicht worden. "Schon am Abend haben sich sechs von ihnen in verschiedenen Dienststellen der Berliner Polizei freiwillig gestellt."
Der 21-jährige Hauptverdächtige hingegen sei von einer Zivilstreife in der Nähe seiner Wohnung festgenommen worden. "Er hat sich ohne Widerstand festnehmen lassen", so die Polizeisprecherin weiter. Bei keinem der sieben jungen Männer seien Waffen gefunden worden.
Die Täter sollen der Nacht zum ersten Weihnachtsfeiertag sie versucht haben, im U-Bahnhof Schönleinstraße einen auf einer Bank schlafenden Obdachlosen anzuzünden. Der Mann blieb unverletzt, weil Passanten eingriffen. Die Polizei hatte am Montag Fahndungsbilder und ein Video veröffentlicht, auf denen die Gesuchten in einer U-Bahn zu sehen waren.
Kritik an Polizei
Die sieben verdächtigen Jugendlichen und jungen Männer waren nach dem Angriff mit einer U-Bahn geflüchtet. Der U-Bahnhof Schönleinstraße an der Grenze der Stadtteile Kreuzberg und Neukölln wird mit Videokameras überwacht.
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Ich habe wirklich nichts gegen Ausländer oder Flüchtlinge... aber hierbei könnte man schon direkt wieder kotzen.... wenn die bilder nicht veröffentlich wurden wären hätten sich die Täter (vermutlich) nie gestellt. meine meinung nach. direkt Abschieben.
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27.12.16, 12:04
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#2
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Ich bin froh, dass sie die Täter geschnappt haben und hoffe, dass - weil sie ja Jugendliche sind - wenigstens eine Menge Sozialstunden z.B. in einem Obdachlosenheim (ideal) bei rum kommen.
Bin übrigens gespannt, ob es auch Fahndungsfotos vom (neuesten) Vorfall am S Bahnhof Tempelhof gibt und ob diese ebenso zügig veröffentlicht werden, um den/die Täter zu schnappen.
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27.12.16, 16:41
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#3
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Boshaftigkeit.
Das hat nichts und wirklich gar nichts mit Jugendlichem Leichtsinn und Ausprobieren zu tun!
Es ist einfach nur ekelhaft, was diese Typen getan haben. Ekelhaft und boshaft.
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei Destiny bedankt:
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27.12.16, 16:52
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#4
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Anwesend
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 667
Bedankt: 308
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Seltsame Hobbys haben die dummen Bälger heutzutage, sobald sie in Rudeln unterwegs sind. Wenigstens haben andere Menschen Zivilcourage gezeigt, und es wurde schnell aufgeklärt.
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--- Liberale Herablassung liefert keine Erklärung für den Erfolg des populistischen Versprechens ---
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei dieterthehaack:
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27.12.16, 18:58
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#5
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myGully Uploader
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 6.231
Bedankt: 93.108
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Und nun wird aufgrund zurückliegenden,gravierenden Mängeln unseres Staatsapparates ein Exembel an denen statuiert das sich gewaschen hat. Das ist nun doppelt dumm gelaufen für die Jungs...
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27.12.16, 20:17
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#6
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♣ Operator ♣
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 1.022
Bedankt: 1.019
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Wenn das dann mal wirklich so wäre B345T, aber ich schätze die machen nur ein paar Stunden im Altenheim und das war es dann. Ich würde da nicht mehr einen cent verschwenden. Ab in's Flugzeug, aussteigen lassen, zurück Fliegen, fertig!
Hilfe ja, aber für Leute die das zu schätzen wissen und wenigstens versuchen ein neues halbwechs vernünftiges Leben zu beginnen.
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"Es gibt keine Nachrichten es gibt nur die Wahrheit des Signals"
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Nomoran bedankt:
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27.12.16, 21:02
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#7
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Zitat:
Zitat von B345T
Und nun wird aufgrund zurückliegenden,gravierenden Mängeln unseres Staatsapparates ein Exembel an denen statuiert das sich gewaschen hat.
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Das kannst du leider vergessen.
Weil:
- nach Jugendstrafrecht (auch der 21jährige)
- sie haben sich gestellt - strafmildernd
- wenn sie sich beim Obdachlosen "entschuldigen" - strafmildernd
- in Berlin
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Destiny:
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28.12.16, 00:01
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#8
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Stammi
Registriert seit: Nov 2010
Ort: Misanthropien
Beiträge: 1.020
Bedankt: 1.033
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Zitat:
Einige der Jugendlichen sollen zuvor außerdem bereits polizeilich aufgefallen sein. Diese Informationen sind allerdings noch nicht polizeilich bestätigt.
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
"Alle bis auf einen sind bereits polizeilich aufgefallen", sagt Müller. Dabei sei es auch in mehreren Fällen um Körperverletzung gegangen.
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28.12.16, 15:31
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#9
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.370
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Zitat:
Und bevor die Herren von einem Richter maximal zu Schokoladenpudding-Entzug für 2 Wochen verurteilt werden > Rückflug auf Staatskosten in die Herkunftsländer. Da können die von mir aus so lange zündeln, wie sie lustig sind.
Steve
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Sind nicht alle wegen versuchten gemeinschaftlich begangen Mordes beschuldigt und in U-Haft gewandert ?
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Ihr wieder mit euren Bemerkungen seid nicht immer ganz auf dem Laufenden.
Schon seit Mai 2013 gilt auch diese Änderung im Jugendstrafrecht..
Zitat:
Das JGG wurde an einigen Stellen geändert. In § 105 Abs. 3 JGG wurde statt der früheren 10-Jahres-Höchststrafe der Jugendstrafe für Heranwachsende eine Höchststrafe von 15 Jahren für die bestimmte Begehung eines Mordes beschlossen.
Hier der alte und neue Gesetzestext im Vergleich:
alt
(3) Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre.
neu
(3) Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. Handelt es sich bei der Tat um Mord und reicht das Höchstmaß nach Satz 1 wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so ist das Höchstmaß 15 Jahre.
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Quelle:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Außerdem ist jetzt neu geplant, dass für diesen Personenkreis zwischen 18 und 21 Jahren das Jugendstrafrecht überhaupt nicht mehr angewendet werden soll.
Bitte erst informieren und dann losschreiben.
Habt ihr das auch schon gewusst...über die Abschiebungen ? (Im 1. Link)
Zitat:
IN WELCHEN FÄLLEN KÖNNEN STRAFFÄLLIG GEWORDENE AUSLÄNDER AUSGEWIESEN WERDEN?
Unmittelbar nach dem Asylpaket II hat der Bundestag im Februar 2016 ein Gesetz zur Abschiebung straffälliger Ausländer beschlossen.
Demnach müssen ausländische Straftäter das Land verlassen, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden - unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten. Auch Seriendiebstähle oder Raub können zur Ausweisung führen.
Einem Asylbewerber, der wegen einer der genannten Deliktarten zu einer Freiheitsstraße von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, kann künftig der Flüchtlingsstatus verweigert werden.
Die Ausweisung bedeutet allerdings nicht in jedem Fall, dass Straftäter abgeschoben werden. Häufig nehmen die Herkunftsländer die Flüchtlinge nicht wieder auf. Außerdem gilt: Droht Betroffenen im Herkunftsland eine asylrelevante Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung, so darf die Abschiebung nicht durchgeführt werden. Die Betroffenen verlieren dann zwar ihr Aufenthaltsrecht, aber bleiben geduldet in Deutschland.
Grundsätzlich gilt: Wer straffällig wird und nicht ausgewiesen werden kann, muss die Strafe in Deutschland absitzen. Auch nach der Haft können straffällige Ausländer ausgewiesen werden, wenn sie eine Gefahr für die Allgemeinheit sind.
(Quelle: Bundesregierung.de, AFP, Pro Asyl)
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei pauli8 bedankt:
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28.12.16, 15:41
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#10
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
Außerdem ist jetzt neu geplant, dass für diesen Personenkreis zwischen 18 und 21 Jahren das Jugendstrafrecht überhaupt nicht mehr angewendet werden soll.
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Hier ist dir ein kleiner Fehler passiert. Sollte sicher heißen: zwischen 18 und 20 Jahren?
Der Heranwachsende, der das 21. Lebensjahr vollendet hat, fällt ja jetzt schon raus.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Fietze:
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28.12.16, 15:52
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#11
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.370
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Da habe ich wohl etwas spekuliert.
Kann aber sein das dies hier zutrifft:
Zitat:
Eine Sonderregelung trifft das JGG für den Fall, dass Taten gleichzeitig abzuurteilen sind, die der Täter in verschiedenen Alters- und Reifestufen begangen hat. Eine solche Konstellation liegt beispielsweise vor, wenn der Täter im Alter von 17 Jahren, also als Jugendlicher, eine Tat begangen hat, und eine weitere Tat im Alter von 19 oder 22 Jahren, also als Heranwachsender oder gar als Erwachsener begeht. Hierzu bestimmt § 32 JGG, dass in diesen Fällen auf alle Taten einheitlich Jugendstrafrecht oder einheitlich Erwachsenenstrafrecht angewendet werden soll. Es ist also unzulässig, aus einer verwirkten Jugendstrafe und einer verwirkten Freiheitsstrafe etwa eine Gesamtstrafe zu bilden. Die Rechtsprechung begründet dies damit, dass Jugend- und Freiheitsstrafe verschiedene, nicht miteinander kompatible Strafübel seien.
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Es bleibt für uns alle schwierig.
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28.12.16, 16:18
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#12
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Trialhacker
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 644
Bedankt: 4.757
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Warten wir mal ab was den Leuten bei der nächsten Bundestagswahl wohl noch hängen geblieben von den ganzen Vorfällen ist. Ich vermute nichts...
CDU/CSU und SPD werden wieder eine große Koalition bilden. Mahl ehrlich.. wenn man möchte das sich was ändert muß man doch AFD wählen! Oder gibt es eine andere Altanative?
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28.12.16, 16:19
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#13
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Trialhacker
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 644
Bedankt: 4.757
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Bitte loeschen!
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28.12.16, 16:29
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#14
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Du machst es aber auch schwierig. 
Das ist ja nur eine Sonderregelung. Die kann nur angewendet werden, wenn der Beschuldigte mehrere Straftaten in verschiedenen Alter begangen hat.
Meinst du diese Sonderregelung fällt weg? Glaube ich nicht.
Aber das ein Heranwachsender nicht mehr nach JGG abgeurteilt werden kann, macht schon mehr Sinn.
Bisher ist es doch so, dass das Jugendstrafrecht grundsätzlich erst mal nur bis zu Vollendung des 18. Lebensjahres Anwendung findet.
Für Heranwachsende (18, 19 und 20 Jahre) gilt das JGG nur, wenn das Gericht feststellt, dass der Heranwachsende von der geistigen Reife her gesehen einem Jugendlichen gleich steht.
Zitat:
1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder
2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Edit:
Zitat:
Zitat von Dino99
CDU/CSU und SPD werden wieder eine große Koalition bilden. Mahl ehrlich.. wenn man möchte das sich was ändert muß man doch AFD wählen! Oder gibt es eine andere Altanative?
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Quark mit Soße!
Wenn du willst das sich was ändert, mußt du Links wählen. Meine Meinung dazu: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei Fietze bedankt:
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02.01.17, 10:50
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#15
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Zitat:
Außerdem ist jetzt neu geplant, dass für diesen Personenkreis zwischen 18 und 21 Jahren das Jugendstrafrecht überhaupt nicht mehr angewendet werden soll.
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Wird auch langsam Zeit. Mal schauen, wie lange das dauert, bis es durch ist.
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