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Chuck Norris sein Vater
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Streit mit Allianz und Co.: Der Wirtshaus-Aufstand
Zitat:
Streit mit Allianz und Co.
Der Wirtshaus-Aufstand
Weil Versicherungskonzerne nur einen Bruchteil der Corona-Schäden ersetzen, wehren sich Gastronomen mit einem Schmähvideo und vielen Klagen. Ein erstes Gericht zerpflückt die Argumente von Allianz und Co.

Sven Hoppe/ DPA
Von Martin Hesse
19.05.2020, 12.19 Uhr
Anfang Mai hat sich Karl-Heinz Zacher, Geschäftsführer der St. Emmeramsmühle in München, zusammen mit anderen Münchner Gastronomen einen Spaß erlaubt. Gemeinsam mit einem Regisseur, einem Schlagersänger und Münchner Kabarettisten sowie Starkoch Alfons Schuhbeck spielten sie ein satirisches Lied ein. Zielscheibe: Die Versicherungsbranche, die - so die Sicht der Wirte – ihre Klientel in der Coronakrise im Stich lässt.
Rund 73.000 Betriebe haben eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen, überwiegend Gastwirte, mit der sie sich unter anderem gegen die Folgen von Epidemien wie Corona abgesichert glaubten. Doch in etlichen Fällen wollen die Versicherer nicht zahlen.
Das Lied trägt den Titel "Der Wirt brennt" und ist musikalisch ein wenig angelehnt an alte Allianz-Werbehits. Es ist Teil einer Guerillastrategie, mit der die Gastronomen den mächtigen Versicherungskonzernen zeigen wollen, dass sie sich in dieser Sache mit den Falschen angelegt haben.
Das Video wurde von vielen Promis gepostet und von der Buchungsplattform Hotel.de an ihre Mitglieder verschickt. Kaum jemand, so die Botschaft Richtung Versicherer, ist so gut vernetzt in Politik und Gesellschaft wie Wirte und Hoteliers.
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In der Auseinandersetzung geht es um viel Geld. Zwar dürfen seit diesem Montag die Biergärten wieder öffnen, in der nächsten Woche darf auch drinnen unter strengen Auflagen wieder serviert werden. Dennoch kämpfen Tausende Wirte und Hoteliers wegen der zwei Monate dauernden Zwangsschließung um die Existenz.
Auf der anderen Seite stehen Allianz und Co., die in Summe womöglich Hunderte Millionen Euro an Schäden übernehmen müssten – so zumindest sehen es die Wirte.
Einige Versicherer wollen sich billig aus der Affäre ziehen
Anfang April allerdings hatten sich das bayerische Wirtschaftsministerium und der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Bayern mit einigen Versicherern auf einen Kompromiss geeinigt. Demnach wollen die Konzerne zehn bis 15 Prozent des Schadens übernehmen, der Betrieben durch die Schließung infolge von Corona entstanden ist.
Etwa 70 Prozent der Schäden, so lautete die Begründung, würden den Gastronomen ja ohnehin durch staatliche Hilfen wie Kurzarbeitergeld erstattet. Doch mit dem vermeintlichen Frieden von München eskalierte der Streit erst richtig. Viele Wirte sind nämlich der Ansicht, dass der Vergleich sie schlechter stellt, als es die Rechtslage hergibt. Sie sind überzeugt, voll entschädigt werden zu müssen. Mittlerweile sind bei Gerichten Hunderte Klagen eingereicht worden.
Eine pauschale Antwort auf die Frage, wer recht hat, gibt es nicht. Aber es gibt Hinweise, dass sich einige Versicherer billig und zulasten der Kunden aus der Affäre ziehen wollen.
So schrieb die Versicherungskammer Bayern (VKB), die zur Sparkassen-Finanzgruppe gehört, noch am 4. März an ihre Kunden: "Das Coronavirus ist im Deckungsumfang der bestehenden gewerblichen Betriebsschließungsversicherung enthalten." Man stelle das "Coronavirus 2019-nCoV" den in den Bedingungen für die gewerbliche Betriebsschließungsversicherung namentlich genannten Krankheitserregern gleich. Als Basis gelte die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 1. Februar, mit der das Coronavirus meldepflichtig nach dem Infektionsschutzgesetz wurde. Versicherungskunden hofften auf Hilfe.
Dann aber geschah Erstaunliches. Der Landesgeschäftsführer der Dehoga Bayern, Thomas Geppert, war auf intensives Drängen verzweifelter Wirte hin auf die bayerische Staatsregierung zugegangen. Er klagte, die Gastronomen fühlten sich von den Versicherern im Stich gelassen. Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger bat den Branchenführer Allianz und weitere Versicherer zum Gespräch. Die Vertreter der Assekuranz stellten sich zunächst quer, wollten mögliche Ansprüche im Zweifel vor Gericht abwehren. Aiwanger soll gedroht haben, wenn sie nicht kooperierten, könne der Staat die Versicherer an die kurze Leine nehmen, wie die Banken nach der Finanzkrise.
Der Schwenk der Versicherer, der kein Schwenk sein darf
So kam es zur sogenannten bayerischen Lösung, dem 15-Prozent-Kompromiss. Allerdings handelte es sich dabei in keiner Weise um einen Freibrief an die Versicherer, nun grundsätzlich keine Deckung mehr auszuzahlen und die Versicherten nur noch "freiwillig" mit einem Teilbetrag zu unterstützen. Der Dehoga-Bundesverband stellte rasch klar, dass es sich um keine bundesweite Regelung halte und jeder Versicherte seinen individuellen Fall prüfen solle.
Die Versicherungskammer Bayern vollzog nun eine erstaunliche Wende. Wenige Tage nach dem bayerischen Kompromiss schrieb sie Kunden, "bei einer generalpräventiven, flächendeckenden Schließung von Betrieben sind das Infektionsschutzgesetz und damit auch die Betriebsschließungsversicherung nicht anwendbar". Man könne nicht zahlen, nehme "in dieser Ausnahmesituation aber dennoch eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahr" und werde daher 15 Prozent der jeweils in der Versicherung vereinbarten Tagessätze zahlen.
Die Versicherungskammer erklärt, es gebe keinen Schwenk. Viele ihrer Versicherungsbedingungen deckten Fälle ab, in denen ein Betrieb "im Einzelfall aufgrund des Auftretens einer Krankheit oder eines Krankheitserregers behördlich geschlossen wird und somit der Versicherungsfall eintritt". Aber eben nicht, wenn alle Betriebe per Verordnung schließen müssten, egal ob ein Corona-Fall aufgetreten ist oder nicht.
Derartiges Gebaren treibt die Wirte auf die Barrikaden. Ein erstes Gericht stärkt nun ihre Position. Vor dem Landgericht Mannheim hatte eine Hotelbetreiberin auf Zahlung aus ihren bestehenden Policen geklagt. Zwar entschied das Gericht, die Frau habe die Höhe ihres Anspruchs nicht hinreichend dargelegt. Grundsätzlich aber stehe ihr die Versicherungsleistung zu. "Betriebsschließungen aufgrund Covid-19-Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnung" seien über entsprechende Policen versichert.
Das Gericht zerpflückt weitere Argumente, die jetzt regelmäßig von Versicherern vorgetragen werden - etwa die Behauptung, das Coronavirus sei per se nicht versichert, weil es nicht im Infektionsschutzgesetz aufgeführt sei. Das Gericht urteilt, dass Policen, die auf die im Infektionsschutzgesetz genannten Krankheiten und Krankheitserreger verweisen, auch bei Corona-Schäden zahlen müssen. Im Gesetz stehe eine Art Generalklausel, die sich auf "unbenannte meldepflichtige bedrohliche übertragbare Krankheiten" erstrecke. Anfang Februar hat das Bundesjustizministerium die Meldepflicht auf das Coronavirus ausgedehnt.
"Das Urteil stärkt die Haltung der Gastronomen, für die Versicherer ist es eine Katastrophe", hofft Karl-Heinz Zacher, der Wirt der St. Emmeramsmühle in München. Zacher hat sein Lokal am Montag wieder geöffnet, der Zulauf ist vielversprechend, sagt er. "Es fühlt sich gut an." Aber auch er hat durch die Schließung enorme Einbußen erlitten und hat eine Klage eingereicht, weil seine Versicherung nicht zahlt.
Die Versicherer versuchen, die Deutungshoheit über das strittige Thema zurückzuerobern. Die Allianz kündigte an, sie wolle ihre Hilfen für Firmenkunden in der Coronakrise ausbauen und die "bayerische Lösung" für Gastronomen auch Firmen anderer Branchen anbieten - obwohl ihrer Ansicht nach "kein Versicherungsschutz aus der Betriebsschließungsversicherung besteht", wie Dirk Vogler sagt, Firmenkunden-Vorstand der Allianz Versicherungs-AG. Viele Allianz-Kunden hätten dem bayerischen Kompromiss auch zugestimmt. Auch die VKB erklärt, mehr als die Hälfte der Kunden folgten der bayerischen Lösung.
Während der bayerische Deal zwischen einer Handvoll Assekuranz-Konzerne und dem bayerischen Wirtschaftsministerium ausgehandelt wurde, versuchen die Versicherer so, den Vergleich zum bundesweiten Standard zu machen. Raum für individuelle Verhandlungslösungen lasse etwa die Allianz nicht zu, sagen Betroffene. Wer die Bayern-Lösung nicht annehme, müsse klagen.
Selbst beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist man nicht glücklich mit den verhärteten Fronten, wie ein ranghoher Verbandsvertreter einräumt: "Ich fürchte, das schadet unserer Reputation."
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