Die Rechtslage ist da eindeutig, aber Unbelehrbare dürfensich gerne im Waffenrecht (WaffG und WaffV) einlesen
Kurzfassung:
Der Erwerb und Besitz solcher Hieb- und Stoss- und Schlagwaffen ist zwar erlaubt, jedoch gilt das Trageverbot. Die ganze Sache macht es auch nicht legal, wenn im Drittland dies erlaubt wäre.
Zur "unkorrekten Partei":
Wie im Link von Munich nachzulesen, rief der Dritte Weg eindeutig zu Straftaten auf. Und wir reden hier nicht über den Kaninchenzüchterverein von Wanne-Eickel, sondern über ausgewiesene Neonazis!!!!
Die Tatbestände aus dem StGB (sowie Waffenrecht) darfst Du selbst suchen. Lernste noch was bei ...
"Grenzbrecher" also illegal Einreisende werden innerhalb der EU ins sichere Drittland zurück geschickt, sofern keine Hinderungsgründe (z.B. Verstoss oder drohender Verstoss gegen Menschenrechte) anstehen.