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[Recht & Politik] Anzeige gegen Berliner Richter wegen umstrittenen Künast-Urteils

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Ungelesen 27.09.19, 23:34   #1
BLACKY74
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Standard Anzeige gegen Berliner Richter wegen umstrittenen Künast-Urteils

Zitat:
Beschimpfungen auf Facebook
Anzeige gegen Berliner Richter wegen umstrittenen Künast-Urteils

In sozialen Netzwerken wird Renate Künast häufiger übel beschimpft. Das Landgericht Berlin entschied jüngst, sie müsse das hinnehmen - eine Anwaltskanzlei erstattete nun Anzeige gegen die zuständigen Richter.



Wollte sich gegen Beleidigungen im Netz wehren: Renate Künast
Soeren Stache/DPA

Für die Grünenpolitikern Renate Künast sind Beleidigungen im Internet nichts Seltenes. "Drecks Fotze" ist nur eine von vielen Verunglimpfungen. Die 63-Jährige wollte vor dem Landgericht Berlin erreichen, dass Facebook personenbezogene Daten des Kommentators herausgeben darf, um zivilrechtliche Schritte gegen die Person einleiten zu können. Doch das Gericht entschied: Künast muss die Beschimpfungen hinnehmen. Nun schaltet sich eine Anwaltskanzlei ein - und erstattete Anzeige gegen die Richter.

Der Vorwurf der in der Rhein-Main-Region ansässigen Kanzlei Bernard Korn & Partner: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Das Urteil habe sie empört, weil der Verdacht naheliege, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden haben, erklärt die Kanzlei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. "Denn die dort vertretene Rechtsauffassung ist nach unserer Auffassung evident unvertretbar und missachtet die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes offenkundig."

Türöffner für Rechtsextremisten


Das Landgericht hatte am 9. September entschieden, dass Künast auf Facebook getätigte ähnliche Zuschreibungen wie "Stück Scheisse", "Krank im Kopf", "altes grünes Drecksschwein", "Geisteskrank", "kranke Frau", "Schlampe", "Gehirn Amputiert"", "Sondermüll", "Alte perverse Dreckssau" unter bestimmten Umständen hinnehmen muss (mehr zu den Hintergründen lesen Sie [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]).

Künast kündigte nach der Entscheidung an, dagegen vorgehen zu wollen. "Ich habe mir eine kritischere Auseinandersetzung des Gerichts mit der Thematik erwartet. Dieser Beschluss ist nicht verantwortlich gegenüber der Demokratie", sagte sie dem SPIEGEL. Der Beschluss spiele Rechtsextremisten in die Hände, sagte die Grünenpolitikerin weiter. "Diese Richter leben, was das Problem des Rechtsextremismus betrifft, offenbar außerhalb von Zeit und Raum."
Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Geändert von BLACKY74 (27.09.19 um 23:43 Uhr)
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Ungelesen 27.09.19, 23:41   #2
Mokgor
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Internet = Neuland.

Wenn die mal nen YouTube Account aufmachen na dann gute Nacht!
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Ungelesen 27.09.19, 23:48   #3
Melvin van Horne
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Moin,

so schlimm wie das Urteil auch sein mag. Es kann immer noch als PR Gag für eine Anwaltskanzlei dienen. Einen Richter in Deutschland wegen Rechtsbeugung anzeigen. Steht schon fest wann RTL2 die Shownummer sendet?

És gibt Rechtsmittel gegen das Urteil. Und die sollte Frau Künast auch nutzen. Das Urteil ist ein Skandal und darf so nicht stehenbleiben. Aber wo kommen wir hin, wenn jeder den Richter wegen Rechtsbeugung anzeigt wenn ihm ein Urteil nicht passt?
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Ungelesen 28.09.19, 01:08   #4
MotherFocker
AZOR AHAI
 
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Unsere Richterschaft befindet sich grundsätzlich in der Zwangslage der Hierarchie:
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Da entstehen schon alleine durch Druck von Oben (durch das jeweilige Gerichtspräsidium -AG-LG-OLG-BGH) Fehlurteile und manchmal auch ungwollte Rechtsbeugung.

Grundsätzlich ist jeder Richter aber unabhängig, sowie man dies so nennen kann. Nun soll sich die nächst höhere Instanz um das suboptimale Urteil kümmern und zusätzlich dem RA mal aufzeigen, wo seine Grenzen sind.
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Ungelesen 28.09.19, 19:36   #5
MunichEast
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Naja Renate Künast hat das zweite Staatsexamen, das schafft auch nicht jeder und ich denke sie kann ihren Fall gut selbst einschätzen.
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Ungelesen 21.01.20, 17:26   #6
BLACKY74
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Update:
Zitat:
Hasskommentare gegen Künast
Warum das Gericht den Fall nun anders sieht



Noch im September hatte ein Gericht üble Hasspostings gegen die Grünen-Politikerin Künast nicht als Rechtsverstöße gewertet - ein Urteil, das für Kritik sorgte. Nun wurde der Beschluss revidiert.

Von Claudia Kornmeier, ARD-Rechtsredaktion


Durfte Renate Künast in Kommentaren zu einem Facebook-Post als "Stück Scheisse", "Schlampe", "Drecks Fotze", als "hohle Nuß, die entsorgt gehört" und als "Sondermüll" bezeichnet werden? Im September 2019 beantwortete das Landgericht Berlin diese Frage mit Ja. Nun kommt es zu einem anderen Ergebnis und ändert seinen Beschluss von damals teilweise ab.

Die Grünen-Politikerin will von Facebook die Daten der Nutzer, die sie in den Kommentaren zu einem Post wüst beschimpft hatten, um anschließend zivilrechtlich gegen diese Nutzer vorgehen zu können. Facebook ist gesetzlich zur Herausgabe der Daten verpflichtet, wenn die Kommentare strafbar sind - also etwa beleidigend.

Kommentare unter Facebook-Post


Die Kommentare standen unter einem Beitrag auf einer rechten Facebook-Seite, mit dem ein Foto von Künast veröffentlicht worden war - verbunden mit dem Text: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt."

Dieser Text basiert auf einem Zwischenruf von Künast aus dem Jahr 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus. Eine grüne Abgeordnete sprach damals über häusliche Gewalt, als ein CDU-Abgeordneter die Zwischenfrage stellte, wie die Rednerin zu einem Beschluss der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, sexuelle Handlungen an Kindern nicht mehr unter Strafe zu stellen. Künast rief daraufhin korrigierend dazwischen: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!"

Die "Welt am Sonntag" zitierte den Zwischenruf in einem Beitrag von 2015 und stellte die Frage: "Klingt das nicht, als wäre Sex mit Kindern ohne Gewalt okay?" Künast hatte das als Missverständnis zurückgewiesen.

Zunächst Niederlage vor Gericht


Das Landgericht Berlin wies den Antrag Künasts auf Herausgabe der Daten der Facebook-Nutzer zunächst zurück. Die Kommentare seien zwar "teilweise sehr polemisch und überspitzt und zudem sexistisch". Künast habe sich aber selbst mit ihrem Zwischenruf während der Debatte im Abgeordnetenhaus zu einer die Öffentlichkeit in ganz erheblichem Maße berührenden Frage geäußert und damit Widerstand aus der Bevölkerung provoziert.

Zudem müsse sie als Politikerin in stärkerem Maße Kritik hinnehmen. "Von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerung in dem Kontext einer Sachauseinandersetzung steht", so das Gericht damals.

Landgericht schaut sich die Sache erneut an


Künast legte daraufhin Beschwerde gegen den Beschluss ein, deshalb musste sich das Landgericht noch einmal mit der Sache befassen. Die Politikerin habe nun das erste Mal den vollständigen Facebook-Beitrag vorgelegt, unter dem die Kommentare standen - also nicht nur Ausschnitte, heißt es in dem geänderten Beschluss.

Neu war für das Gericht auch, dass der Betreiber der Facebook-Seite seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet und "in vielen Presse- und TV-Beiträgen als Prototyp der deutschen 'Fake-News' Szene beschrieben" werde.

Zudem sei dem Gericht inzwischen durch ein anderes Verfahren bekannt geworden, dass der Mann "öffentlich Hetze gegen Personen des liberalen bis linken politischen Lagers" betreibe, unter anderem auf einem eigenen Blog. All das rückt die Facebook-Kommentare aus Sicht des Gerichts nun in ein anderes Licht.
Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Ungelesen 21.01.20, 18:38   #7
MunichEast
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Gerade für Renate war es sehr schwer nachzuvollziehen, denn sie selbst hat die Befähigung zum Richteramt und konnte das Urteil nicht nachvollziehen.
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Ungelesen 21.01.20, 19:02   #8
MunichEast
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Zitat:
Zitat von kannixverstaahn Beitrag anzeigen
LOOOL - Dich sollte man Anzeigen wegen geistiger Verwirrtheit und DUMMHEIT

Deine Art und Weise Deines trollens hier, ich wiederhole es gerne. Suche Dir bitte Hilfe !

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Ungelesen 21.01.20, 19:33   #9
Kirkwscks4eva
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Das Urteil war definitiv falsch. Allerdings wäre Rechtsmittel einlegen die richtige Entscheidung gewesen. Anzeige gegen den Richter wegen eines Fehlurteils - hoffentlich macht das nicht die Runde! Sonst gibt es bald ganz viele Anzeigen gegen Richter deren Urteil einem nicht passt.
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Ungelesen 22.01.20, 00:45   #10
Uwe Farz
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Zitat:
Zitat von Kirkwscks4eva Beitrag anzeigen
Anzeige gegen den Richter wegen eines Fehlurteils - hoffentlich macht das nicht die Runde!
Wie bitte? Wieso nicht?
Richter sind Menschen und auch in dieser Berufsgruppe gibt und gab es schräge Figuren wie den Richter "Gnadenlos" Schill oder Richter Buske (mal "Buskeismus" googeln).
Jens Maier ist auch Richter:
Zitat:
Am 2. Januar 2018 wurde von Maiers Twitter-Account Noah Becker, der Sohn Boris Beckers, rassistisch beleidigt, nachdem dieser von seinen Erfahrungen mit rassistischen Angriffen in Berlin berichtet hatte, das im Vergleich zu London oder Paris eine eher „weiße Stadt“ sei. Maier gab an, den Tweet nicht selbst verfasst zu haben. Der Autor sei ein Mitarbeiter gewesen, den er abgemahnt habe. Mittlerweile bestehe das Arbeitsverhältnis zu dem Mitarbeiter nicht mehr.

Zunächst war die Urheberschaft unklar, weswegen Maier vielfach selbst kritisiert und sanktioniert wurde. Die AfD Berlin forderte Maier zum Rücktritt auf.[54] Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen bezeichnete den Tweet als unzweifelhaft rassistisch.[55] Der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, nannte das öffentliche Auftreten Maiers „unerträglich und völlig inakzeptabel“ und warf ihm „kalkulierte Provokation“ vor. Die Vorsitzende der Neuen Richtervereinigung Brigitte Kreuder-Sonnen wertete die Aussagen über Becker als „inakzeptabel dümmlich“. Vom Landgericht Berlin wurde – nachdem Maier sich weder entschuldigt noch eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hatte – eine einstweilige Verfügung gegen Maier ausgesprochen, die ihm verbietet, seine rassistische Äußerung zu wiederholen. Der Bundesvorstand der AfD mahnte Maier für seinen Tweet ab. Der Fraktionsvorstand der AfD-Bundestagsfraktion schloss sich dieser Abmahnung an.

Noah Becker erstattete Strafanzeige wegen Beleidigung gegen Maier. Die Staatsanwaltschaft Dresden leitete am 14. Februar 2018 ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Maier ein. Mit einem an Beckers Anwalt gerichteten Schreiben vom 5. Februar 2018 bat Maier um Rücknahme des Strafantrages, da die Äußerung, deren beleidigenden Charakter er anerkenne, nicht von ihm stamme, und bat um Entschuldigung. Beckers Anwalt schloss eine Rücknahme des Strafantrages aus. Eine Forderung Beckers auf Zahlung von fünfzehntausend Euro Schmerzensgeld lehnte Maier ab, ebenso wie den Vorschlag Beckers, ersatzweise siebentausendfünfhundert Euro an eine karitative Organisation zu spenden. Stattdessen warf er Becker vor, „sich selbst zunächst rassistisch geäußert“ zu haben, und wer „austeilt“, müsse auch einstecken.

Am 12. September 2018 teilte die Staatsanwaltschaft Dresden mit, dass sie das Strafverfahren gegen Maier eingestellt habe. Die Ermittlungen hätten bestätigt, dass die rassistischen Tweets von einem Mitarbeiter Maiers abgesetzt wurden. Gegen den Mann, der die Tweets einräumte, wird weiter ermittelt. Am 15. Januar 2019 urteilte die 27. Pressekammer des Landgerichts Berlin, dass Maier als Accountinhaber an Becker ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro zuzüglich Zinsen zahlen müsse. Maier legte gegen das Urteil Berufung ein. Ende Juli 2019 wurden Becker in einem Vergleich 7500 Euro Schmerzensgeld von Maier zugesprochen. Außerdem bekam er die Anwaltskosten ersetzt.
Quelle:
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Was die Causa Steffen Kailitz angeht, hat der Richter Jens Maier sein Amt ganz klar mißbraucht.
Auch Richter stehen nicht über dem Gesetz.
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Ungelesen 22.01.20, 10:06   #11
Kirkwscks4eva
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Wieso hat der Richter sein Amt in diesem Fall klar missbraucht? Er hat den Tweet nicht verfasst und es war auch kein laufendes Verfahren in welches er als Richter tätig war.

In dem Fall Künast war es ganz klar ein Fehlurteil. Da wird Rechtsmittel eingelegt damit das nächst höhere Gericht entscheidet.

Der Schill hat keine Wischi Waschi Urteile für Wiederholungstäter erlassen. Bei vielen in die Öffentlichkeit gelangten Urteilen hat man bereits erlebt dass die Angeklagten lachend aus dem Gerichtssal gegangen sind. Vielleicht sollte man so etwas mehr hinterfragen. Ist aber hier nicht Thema des Threads.

Die Künast hat sich damals mit ihrer Haltung zu Sex mit Kindern keine Freunde gemacht. Das muss ihr aber auch bewusst gewesen sein. Sie zu beleidigen und zu bedrohen geht allerdings gar nicht. In diesem Fall Strafanzeigen wohlmöglich aber schon.
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Ungelesen 23.01.20, 00:53   #12
Uwe Farz
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Zitat:
Zitat von Kirkwscks4eva Beitrag anzeigen
Die Künast hat sich damals mit ihrer Haltung zu Sex mit Kindern keine Freunde gemacht. Das muss ihr aber auch bewusst gewesen sein. Sie zu beleidigen und zu bedrohen geht allerdings gar nicht. In diesem Fall Strafanzeigen wohlmöglich aber schon.
Was du nicht sagst. Hast du dafür eine Quelle?
In Wirklichkeit sah das nämlich so aus:
Zitat:
Landgericht: Facebook-Post verwendete erkennbar Falschzitat Künasts

Hintergrund ist ein Zwischenruf von Künast aus dem Jahr 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus im Zusammenhang mit der damaligen Pädophilie-Debatte bei den Grünen. Ihr war damals unterstellt worden, sich hinter Forderungen nach Straffreiheit für Sex mit Kindern zu stellen. Dies hatte sie zurückgewiesen.

Neuer Anlass für die Kommentare auf Facebook war dann ein Artikel auf Welt.de unter der Überschrift "Grünen-Politikerin Künast gerät in Erklärungsnot" aus 2015. "Klingt das nicht, als wäre Sex mit Kindern ohne Gewalt okay?", fragt der Autor in dem Artikel.

Ein Facebook-Post hatte diese Aussage mit einem Foto von Künast und einer ihr in den Mund gelegten Aussage zur Zulässigkeit von Sex mit Kindern verwendet: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt". Die Kommentare, um die es vor dem LG Berlin ging, sind allesamt Reaktionen auf diesen Post. Dessen Verfasser sei ein bekannter Blog-Betreiber, bekannt für die Verbreitung von Fake-News, und werde außerdem seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet, so hatte Künast argumentiert. Außerdem betreibe der Mann einen Online-Shop, in dem er Produkte wie z.B. Aufkleber verkaufe, die bekannte Personen des öffentlichen Lebens verächtlich machen.

Das ist alles für die Richter der 27. Kammer wichtig, weil sie nun in ihrer Beschwerdeentscheidung maßgeblich auf die Perspektive der Kommentatoren abstellen. "Angesichts der für die Nutzer erkennbaren Hintergründe des Posts mussten sich ihnen Zweifel in Bezug auf die Authentizität des weiteren Zitates aufdrängen", heißt es in dem Abhilfebeschluss. Für die Frage, ob die einzelnen Äußerungen eine strafbare Beleidigung darstellen, soll dieser Umstand nun ins Gewicht fallen. Wäre das "Zitat" für die Kommentaren nicht als "Falschzitat" zu erkennen gewesen und sie hätten sich mit diesem in ihren Postings auseinandergesetzt, hätten sie so nach Ansicht der Kammer einen Sachbezug herstellen können – so aber fehlt er.
Quelle:
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Im ganzen Fachartikel gibt es noch mehr nützliche Infos.
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Ungelesen 23.01.20, 09:29   #13
Kirkwscks4eva
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Zitat:
Zitat von Uwe Farz Beitrag anzeigen
Was du nicht sagst. Hast du dafür eine Quelle?
In Wirklichkeit sah das nämlich so aus...
Nun hat die Dame ja damals wirklich etwas in der Art gesagt. Sie hat dafür Kritik geerntet und sich vermutlich entschuldigt dass es so gar nicht gemeint war. Aber ihre Zwischenrufe sind ja damals sehr berüchtigt gewesen wenn ich dies so sagen darf.

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Hier ist übrigens nachzulesen was sie gesagt hat:

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Irgendwelche Idioten haben den Satz dann unerlaubterweise erweitert. Dies wurde ebenfalls erkannt und versucht zu unterbinden.

So gesehen denkt sie jetzt vermutlich anders über ihre vor über 30 Jahren getätigte Aussage.

Geändert von Kirkwscks4eva (23.01.20 um 09:36 Uhr)
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Ungelesen 23.01.20, 10:12   #14
MunichEast
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Zitat:
Zitat von Kirkwscks4eva Beitrag anzeigen
Nun hat die Dame ja damals wirklich etwas in der Art gesagt. Sie hat dafür Kritik geerntet und sich vermutlich entschuldigt dass es so gar nicht gemeint war. Aber ihre Zwischenrufe sind ja damals sehr berüchtigt gewesen wenn ich dies so sagen darf.

...

So gesehen denkt sie jetzt vermutlich anders über ihre vor über 30 Jahren getätigte Aussage.
Sie hat etwas in der Art gesagt ? Du folgst nur der rechten Propaganda und nicht dem was sie wirklich gesagt hat. Das Internet ist voll von Fake Zitaten und verfälschten Aussagen über Politiker*innen der Grünen. Schade das Du dem folgst.

Zitat:
Der Nutzer in diesem Fall hatte einen Tweet veröffentlicht, in dem hinter Künasts Namen der Satz "Ja zu Sex mit Kindern" stand. Wie in Frankfurt sahen die Richter in Berlin darin ein Falschzitat, welches Künast so nicht gesagt hatte.[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Zurück zum Thema des Artikels, die Anzeige gegen den Richter ist rechtlich zulässig und selbst Richter stehen nicht über dem Gesetz. Unser Rechtssystem hat verschiedene Selbstreinigungsmechanismen und das ist für eine wehrhafte Demokratie sinnvoll !
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Also den "Volksverpetzer" als Quelle zitieren und gleichzeitig andere Portale in Richtung Propaganda und Fakes zu schieben ... naja...

Und es wurde auch nicht geschrieben, dass die Anzeige gegen den Richter unzulässig wäre. Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass es andere Mechanismen der Rechtsstaatlichkeit gibt z.B. Berufung einlegen.
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Ungelesen 23.01.20, 18:07   #16
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Zitat:
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Sie hat etwas in der Art gesagt ? Du folgst nur der rechten Propaganda und nicht dem was sie wirklich gesagt hat. Das Internet ist voll von Fake Zitaten und verfälschten Aussagen über Politiker*innen der Grünen. Schade das Du dem folgst.
Ich verfolge niemandens Propaganda. Dafür bin ich zu alt und dafür ist mir Propaganda zu fanatisch. Aber gut, ich drösel es für dich auf. Die Quelle hierfür hatte ich ja bereits benannt.

Gesagt hat die Renate Künast auf die Frage " Er hatte die andere Abgeordnete gefragt, wie jene zu einem Antrag der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern aufzuheben" mit diesem Satz "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist". Laut Protokoll dieser Sitzung damals.

Angedichtet (hinzuerfunden) hingegen wurde ihr folgendes ", ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt“.

Sie hat damals einen Fehler gemacht und wird heute noch deshalb beschimpft und bedroht. Das ist nicht in Ordnung und deshalb gibt es Gerichte. Und fällt das Gericht ein falschen Urteil kann man hiergegen Berufung einlegen. (Im Strafrecht ist es glaub ich Revision.) Dann entscheidet das nächsthöhere Gericht. Manchmal wird das Urteil aufgehoben und ein neues gefällt und manchmal wird das ursprüngliche Urteil halt bestätigt.
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Ungelesen 23.01.20, 19:14   #17
MunichEast
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Zitat:
Zitat von Kirkwscks4eva Beitrag anzeigen
Ich verfolge niemandens Propaganda. Dafür bin ich zu alt und dafür ist mir Propaganda zu fanatisch. Aber gut, ich drösel es für dich auf. Die Quelle hierfür hatte ich ja bereits benannt.
Nee nee mein lieber Freund ! Du unterstellst ihr Zustimmung zu diesem Thema und das ist falsch.

Zitat:
Zitat von Kirkwscks4eva Beitrag anzeigen
Nun hat die Dame ja damals wirklich etwas in der Art gesagt.
Damit folgst Du genau diesen rechten Schmutzfinken. Sie hat den Fragesteller damals verbessert, der den Antrag unvollständig genannt hatte. Daraus leitest Du etwas in der Art ab ? Einen persönlichen Fehler und Entschuldigungsbedürfnis ?

Du unterstellst ihr damit nichts anderes wie die rechten Schmutzfinken und drehst Dich gerade nur aus der Nummer.
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Ungelesen 23.01.20, 22:09   #18
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Nee nee mein lieber Freund ! Du unterstellst ihr Zustimmung zu diesem Thema und das ist falsch.
Ich habe ihr gar nichts unterstellt! Ich habe zitiert was damals gesagt wurde laut Quelle.

Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Damit folgst Du genau diesen rechten Schmutzfinken. Sie hat den Fragesteller damals verbessert, der den Antrag unvollständig genannt hatte. Daraus leitest Du etwas in der Art ab ? Einen persönlichen Fehler und Entschuldigungsbedürfnis ?

Du unterstellst ihr damit nichts anderes wie die rechten Schmutzfinken und drehst Dich gerade nur aus der Nummer.
Ich habe es nicht nötig mich irgendwohin zu drehen in diesem Forum hier.

Deine rechten Schmierfinken kenne ich nicht und vermutlich möchte ich sie auch nicht kennenlernen. Bei Dir scheint leider alles nur schwarz weiß zu sein, entweder links/grün oder rechts.

Wenn Du Dir meine Postings noch einmal durchliest, wirst Du vielleicht erkennen dass ich gegenüber Frau Künast keinerlei Wertung abgegeben habe die Du mir vorwirfst.

Meine Meinung zur Reaktion auf das Urteil gilt weiterhin. Nächstes Mal Berufung einlegen und den Quatsch mit Strafanzeigen gegen Richter weil die nicht urteilen wie man will sein lassen.
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Ungelesen 23.01.20, 22:56   #19
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@Kirkwscks4eva
da du scheinbar nicht in der Lage bist, Postings richtig zu lesen beziehungsweise deren Sinn zu erfassen, hier ein Link:
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Die Richter wurden nicht von Frau Künast angezeigt, sondern von der Kanzlei Bernard Korn & Partner.
Deine Einlassungen zu Künast werden auch nach dreimaliger Wiederholung nicht richtiger oder wahr. Den tatsächlichen Sachverhalt hat das mit dem Fall beschäftigte Gericht selber festgestellt. Auch das wurde hier gepostet. Du hast es ignoriert.
Der Amtsmißbrauch, den ich Richter Maier unterstellt habe, bezog sich auf die Causa Steffen Kailitz.Auch das hast du nicht kapiert.
Was Propaganda betrifft - wer postet denn hier dauernd "Focus" Clickbait Schund?
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Ungelesen 24.01.20, 09:08   #20
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Eine Anwaltskanzlei - ja. Die vermutlich beauftragt wurde Strafanzeige zu stellen. Trotzdem der falsche Weg. Vielleicht auch nur ein PR Ding dieser Kanzlei um sich in die Öffentlichkeit zu bringen.

Wegen Frau Künasts Aussage: Ich habe zitiert. Ich habe es nicht selbst behauptet. Es stand so damals im Sitzungsprotokoll laut der von mir angegebenen Quelle.

Wegen Steffen Kailitz: Ich habe mir den Fall gerade durchgelesen. Ob dies jetzt ein Fehlurteil ist oder nicht kann ich nicht sagen da mir da mehr Hintergründe fehlen. Ich bin ja auch kein Jurist. Aber dieser Fall hat mit dem Fall Künast nichts zu tun.
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Ungelesen 12.02.20, 11:03   #21
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Zitat:


AfD-Büroleiter nach irreführendem Tweet verurteilt


Renate Künast hat vor Gericht einen Teilerfolg gegen Hetz-Posts und Desinformation errungen.
Das Landgericht in Frankfurt am Main verurteilte den Büroleiter eines hochrangigen AfD-Bundestagsabgeordneten zur Zahlung von 3000 Euro.
Die Richter urteilten, dass seine Aussage "bewusst unvollständig" sei, der AfD-Mitarbeiter prüft, ob er Berufung einlegt.


Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat vor Gericht einen Teilerfolg gegen Hetz-Posts und irreführende Informationen in sozialen Netzwerken errungen. Vor dem Landgericht in Frankfurt am Main ging es um einen mehr als zweitausendmal geteilten Tweet, den der Büroleiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm geschrieben hatte. Holm ist auch stellvertretender Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion. Der Büroleiter muss Künast 3000 Euro zahlen.

In seinem Tweet hatte er geschrieben: "Renate Künast 1986 zum Thema Sex mit Kindern: 'Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.'" Vor Gericht hatte er sich damit verteidigt, dass er in seinem Post auch einen Artikel der Tageszeitung Die Welt verlinkt hatte. Dieser hätte für den Durchschnittsleser weiteren Kontext zu dieser Aussage mitgeliefert. Tatsächlich steht in dem Welt-Artikel, dass Künast Kindesmissbrauch weder verharmlost noch gutheißt. Wegen der Zeichenbegrenzung von Twitter hätte er die entsprechende Stellungnahme von Frau Künast allerdings nicht im Tweet mit einbeziehen können.

Die Frankfurter Richter folgten dieser Argumentation nicht. Zwar werde die Aussage von Renate Künast grundsätzlich korrekt zitiert, trotzdem sei der Sachverhalt insgesamt "bewusst unvollständig" dargestellt. Die Äußerung im Tweet sei daher unzulässig und rechtlich wie eine "unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln", heißt es in der Urteilsbegründung, die der SZ vorliegt.

In ihrer Urteilsbegründung beriefen sich die Richter auch auf ein BGH-Urteil von 2006 und ein Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts. In beiden Fällen wurden ebenfalls Aussagen als rechtswidrig verurteilt, weil wichtige Informationen verschwiegen worden seien und sich für den Leser eine verzerrte Beurteilung des Gesamtzusammenhangs ergeben habe.

Vorwurf des bewussten Weglassens

Im vergangenen September sorgte eine Entscheidung des Berliner Landgerichts gegen Renate Künast in einem ähnlichen Fall für Schlagzeilen. Laut der damaligen Entscheidung der Berliner Richter müsste Künast Beschimpfungen wie "Schlampe", "Stück Scheiße" oder noch übler hinnehmen. Deutschlandweit hatten Beobachter kritisiert, dass die Entscheidung Ausmaß und Wirkung von Hetz-Posts in sozialen Medien verharmlosen würde. Das Gericht hat das Urteil inzwischen weitgehend revidiert. "Wenn man ständig Ziel von Desinformationskampagnen wird, dann fragt man sich irgendwann, ob man das jetzt jahrzehntelang im Netz stehen lässt oder versucht, rechtlich dagegen vorzugehen", sagt Renate Künast. Bereits seit Längerem geht Künast juristisch gegen Hetz-Poster vor, finanziell unterstützt wird sie dabei auch von dem Verein Hate Aid.

Der Tweet über den nun vor Gericht verhandelt wurde, wurde im Mai 2015 gepostet. Damals arbeitete der Büroleiter noch als Journalist für die rechte Wochenzeitung Junge Freiheit. "Den Vorwurf des bewussten Weglassens weise ich angesichts meiner ganz bewussten Verlinkung auf den Gesamtkontext ausdrücklich zurück", sagt der AfD-Mitarbeiter. Er habe den Artikel der Welt verlinkt, weil er davon ausginge, dass Leser diesen Link auch lesen. Studien zeigen, dass gerade in sozialen Netzwerken immer nur ein Teil der Nutzer tatsächlich den gesamten verlinkten Artikel liest.

Aktuell prüfe er mit seinen Anwälten, ob er gegen das Urteil Berufung einlegt, erklärt der Büroleiter. Das Urteil des Frankfurter Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Aus Sicht des Büroleiters hätten die Richter aber einen Großteil von Künasts Forderungen abgelehnt. In seinem Tweet hatte er Frau Künast als "abartige Person" bezeichnet. Die Aussage wurde von den Richtern als von der Meinungsfreiheit gedeckt angesehen.

"Herr Holm äußert sich grundsätzlich nicht zu Privatangelegenheiten seiner Mitarbeiter", heißt es aus dem Büro des Bundestagsabgeordneten zu dem Fall. 2015 habe Herr Holm seinen jetzigen Büroleiter noch nicht gekannt.

Severin Riemenschneider vertritt regelmäßig Betroffene, die in sozialen Netzwerken durch Hetzkampagnen beleidigt oder verleumdet werden. Im aktuellen Fall ist er der Rechtsanwalt Künasts. Für ihn ist es ein gutes Signal, dass das Gericht nicht alleine den Text des Tweets betrachtet hat, sondern auch den Kontext. So sei eine Mechanik erkannt worden, die bei Desinformation im Netz immer wieder vorkomme. "Wir sehen bei Hetz-Posts häufig die Strategie, dass Teilinformationen unterschlagen werden", sagt er. Nicht immer gehe es darum, dass reine Unwahrheiten verbreitet werden.

In den vergangenen Jahren hatten die deutschen Justizbehörden weitgehend den großen Social-Media-Konzernen Facebook, Google und Twitter die Entscheidung überlassen, welche Beiträge erlaubt sind und welche nicht. Doch inzwischen bilden sich vermehrt spezielle Ermittlungseinheiten und Staatsanwaltschaften, die klären sollen, wo die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und strafbaren Posts verläuft.[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Ich füge das mal hier an, da es um das Diskussionsthema geht und die AfD wieder einmal mausgerutscht ist. Die rechten Trolle und FanBoys zitieren ja gerne unvollständig oder faken gleich alles komplett.
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Update:
Zitat:
Hass
Blogger muss Renate Künast 10.000 Euro zahlen

Ein Rechts*******r beleidigte Renate Künast im Internet. Die ging bis vor das Frankfurter Landgericht. Dort hat sie gewonnen.


Wehrt sich gegen Hasskommentare im Netz: Renate Künast.
Foto: Soeren Stache / dpa
13.02.2020, 16:06
Philipp Siebert und Joachim Fahrun

Berlin. Renate Künast hat in ihrem Kampf gegen Beleidigungen im Internet wichtige Erfolge errungen. Die Berliner Bundestagsabgeordnete und Ex-Landwirtschaftsministerin hat zwei Prozesse wegen der Hetz-Posts gewonnen.

Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte die Urheber zu Schadensersatz. So muss der Büroleiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm 3000 Euro bezahlen. Er hatte einen Tweet gepostet, bei dem er den Eindruck erweckte, die Grünen-Politikern befürworte Sex von Erwachsenen mit Kindern, solange keine Gewalt im Spiel sei.

Renate Künast: Landgericht Berlin hatte zunächst keine Beleidigungen gesehen

Noch teurer wird es für den Urheber der Kampagne, die im vergangenen Herbst für Schlagzeilen sorgte, nachdem das [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Der in Halle (Sachsen-Anhalt) einschlägig als Rechtsextremist bekannte Sven Liebich wurde zu 10.000 Euro Schadensersatz verurteilt und muss auch die Prozesskosten von 1800 Euro sowie Künasts Ausgaben für ihren Anwalt tragen.

Er hatte 2016 in seinem Blog „Halle Leaks“ ein Bild Künasts und einen Beitrag über sie veröffentlicht und damit 85.000 Interaktionen ausgelöst. Die Überschrift lautete: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz Okay. Ist mal gut jetzt.“

Auf Facebook hatten 22 Nutzer diese Geschichte zum Teil mit unflätigen Worten kommentiert. Als Künast von Facebook die Herausgabe der Nutzer-Daten verlangte, lehnten die Richter das ab mit dem Argument, die Beiträge seien „keine Diffamierungen der Person“ und „damit keine Beleidigungen“. Alle Kommentare wiesen einen Sachbezug auf, so das Landgericht. Gegen diese Entscheidung hatte Künast Beschwerde eingelegt. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].

30 Jahre alter Zwischenruf von Renate Künast aus dem Zusammenhang gerissen

Liebich bezog sich mit seinem ursprünglichen Post auf einen Artikel in der „Welt“. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Dort redete eine grüne Fraktionskollegin zum Thema häusliche Gewalt.

Ein CDU-Abgeordneter stellte die Zwischenfrage, wie sie zum Beschluss der nordrhein-westfälischen Grünen stehe, Geschlechtsverkehr mit Kindern zu entkriminalisieren. Laut Bericht rief Künast dann dazwischen: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.“ Liebich hat diese Aussage in seinem Post um „...ist Sex mit Kindern doch ganz ok“ ergänzt.

Die Frankfurter Richter folgten Künasts Argument, ihr Satz sei aus dem Zusammenhang gerissen und bewusst missverstanden worden, wie sie auch gegenüber der Zeitung klargestellt habe. Zudem habe der Blog-Autor nicht erkennen lassen, dass die Aussage schon mehr als 30 Jahre zurück liegt. Außerdem erwecke der Post in Verbindung mit dem Bild der Politikerin den Eindruck, Künast habe die gesamte Aussage getätigt.

Künasts Anwalt kündigt weitere Klagen an


Künasts Anwalt Severin Riemenschneider sagte, die 10.000 Euro Schadensersatz seien ein „deutliches Signal“, für einen Blog-Betreiber liege die Summe vergleichsweise hoch. Man habe weitere mutmaßliche Urheber von Hass-Posts im gleichen Zusammenhang ermittelt und weitere Klagen eingereicht. Die Verfahren würden aber voraussichtlich erst für den Herbst terminiert.

Renate Künast wurde in ihrem Kampf vor Gericht von der gemeinnützigen Organisation „Hate Aid“ unterstützt, die sich gegen Hass und Hetze im Netz einsetzt. Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg freute sich über den „Rückenwind“ durch das Urteil. Die 10.000 Euro werde man nutzen, um auch weitere Prozesse für Angegriffene zu finanzieren.

„Falschzitate im Netz können Leben ruinieren“, sagte Hodenberg: „Sie werden tausendfach verbreitet, geteilt, und die Lügen bleiben oft für immer an den Betroffenen hängen. Wer anderen so etwas antut, muss dafür teuer bezahlen. Das hat dieses Urteil klar gezeigt.“

Update:
In einer früheren Version des Artikels hatten wir geschrieben, Renate Künast habe Hate Aid mitgegründet. Das trifft nicht zu. Ferner ist Hate Aid kein Verein, sondern hat die Rechtsform der gGmbH.
Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Ungelesen 24.03.20, 19:36   #23
BLACKY74
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Update:
Zitat:
Hatespeech
Künast erreicht Teilerfolg gegen Pöbler im Internet

Das Berliner Kammergericht hat Äußerungen gegen Renate Künast als Schmähkritik gewertet. Die Grünen-Politikerin kann nun in mehreren Fällen die Herausgabe von Nutzerdaten verlangen.



Grünen-Politikerin Renate Künast
Kay Nietfeld/DPA
24.03.2020, 18:16 Uhr

Im Kampf gegen Beschimpfungen auf Facebook hat die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast vor Gericht einen weiteren Teilerfolg erzielt. Im Gegensatz zu einer früheren Entscheidung wurden sechs zusätzliche Fälle als Beleidigung eingestuft, wie das Kammergericht Berlin mitteilte.

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] hatte die Justiz einer Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss aus dem Vorjahr teilweise stattgegeben.

Auslöser war ein Facebook-Post zu einer Äußerung Künasts aus dem Jahr 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus zum Thema Sex mit Kindern. Unbekannte beschimpften Künast unter dem Facebook-Post heftig. Künast wurde unter anderem als "Stück Scheiße" und "Geisteskranke" bezeichnet.

Grenze zulässiger Meinungsäußerung überschritten


Die Äußerungen wiesen einen so massiv diffamierenden Gehalt auf, dass sie sich als Schmähkritik beziehungsweise als Formalbeleidigung einordnen ließen, hieß es nun in dem Urteil. Damit sei die Grenze zulässiger Meinungsäußerungen deutlich überschritten worden. Mit der jetzigen Entscheidung kann Künast bei Facebook nun in zwölf Fällen die Herausgabe von Nutzerdaten verlangen. Die Ex-Ministerin will zivilrechtlich gegen die Leute vorgehen, die sie beleidigt haben.

Zugleich bestätigte das Kammergericht für die restlichen zehn Fälle die Entscheidung aus erster Instanz.

Bereits im Dezember 2019 hatte das Berliner Landgericht Künast in einem ähnlichen Fall [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] gegeben. Dort urteilten die Richter, dass der Kurzbotschaftendienst Twitter Auskunft über einen Nutzer geben darf, beispielsweise dessen Namen, E-Mail-Adresse und den Zeitpunkt der Veröffentlichung von Tweets. Der Nutzer in diesem Fall hatte einen Tweet veröffentlicht, in dem hinter Künasts Name der Satz "Ja zu Sex mit Kindern" stand.

Künast hatte nach einer ersten Niederlage vor Gericht eine [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ins Leben gerufen. Gemeinsam mit Netzaktivistinnen und Frauenrechtlerinnen will sie parteiübergreifend "[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]" vorgehen.
Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Ungelesen 27.03.20, 19:07   #24
Cyberpunk2077
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Ob PR Gag oder nicht, ich finde es gut, dass da noch mal jemand dem Recht sprechenden (oder auch nicht) Buben auf die Finger kloppt. So offensichtlich falsch wie das Urteil war, ist das mehr als nötig - und macht hoffentlich auch in anderen Fällen mit zweifelhaften Urteilen die Runde.

Eine Revision des Urteils würde übrigens *nicht* die selben Ziele verfolgen wie die Anklage gegen den Richter. Denn dem Richter wird ja vorgeworfen, auf Grund seiner politischen Gesinnung ein unrechtes Urteil gefällt zu haben und dafür möchte man ihn zur Rechenschaft ziehen.

Mit einer Revision erreichst du dies nicht.

Von daher ist die Bewertung "Frau Künast hätte lieber in Revision gehen sollen" abwegig, verfolgt ein anderes Ziel.

Geändert von Cyberpunk2077 (28.03.20 um 10:49 Uhr)
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Uwe Farz (29.04.20)
Ungelesen 28.04.20, 17:38   #25
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Update:
Zitat:
Es geht um Kindesmissbrauch
Künast gewinnt Zitat-Streit vor Gericht



"Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist" - um diesen Satz von Renate Künast drehte sich die Gerichtsverhandlung.
(Foto: picture alliance/dpa)
Dienstag, 28. April 2020

Wer jemand anderes zitiert, muss das auch richtig tun. Was eigentlich logisch klingt, hat das Oberlandesgericht nun mit einem Urteil bekräftigt. Geklagt hatte Grünen-Politikerin Renate Künast, die mit einem Zwischenruf auf Facebook unzutreffend wiedergegeben wurde.


Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat den Prozess gegen einen Facebook-Nutzer um ein falsches Zitat gewonnen. Wer eine mehrdeutige Aussage in einer Veröffentlichung wiedergebe, sei verpflichtet, die eigene Deutung durch eine Interpretation kenntlich zu machen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Tue er dies nicht, wie im konkreten Fall geschehen, sei die Aussage zu unterlassen.

Während einer Rede einer anderen Abgeordneten bei einer Debatte über Gewalt gegen Kinder in Familien hatte Künast 1986 mit einem Zwischenruf auf eine Zwischenfrage eines CDU-Abgeordneten reagiert. Er hatte die sprechende Abgeordnete gefragt, wie sie zu einem Antrag der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern aufzuheben. Laut Protokoll sagte Künast in ihrem Zwischenruf daraufhin: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist."

Im März 2019 veröffentlichte der in Frankfurt beklagte Mann im sozialen Netzwerk Facebook einen Beitrag mit einem Bild von Künast. Daneben war als Text eingefügt: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt." Nach Ansicht des Frankfurter Landgerichts hatte der Mann es aber zu unterlassen, durch diese Darstellung den Eindruck zu erwecken, dass Künast den dort angegebenen Text wörtlich gesagt habe.

Gericht: Eindruck, es handle sich um ein Zitat, sei unzutreffend


Dieses Urteil bestätigte das OLG. Der Beklagte habe den Eindruck erweckt, dass er die Klägerin wörtlich zitiere. Diese Darstellung beeinträchtige das allgemeine Persönlichkeitsrecht Künasts. Der Eindruck, es handle sich um ein Zitat, sei tatsächlich unzutreffend. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Mit dem Zitat werde nicht eine subjektive Meinung des Kritikers zur Diskussion gestellt, sondern eine objektive Tatsache über den Kritisierten behauptet. Der Eindruck, es handle sich um ein Zitat Künasts, sei bereits deshalb unzutreffend, weil sie die angegriffene Äußerung in der dargestellten Form nicht getätigt habe. Sie habe lediglich die Worte "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist" geäußert.

Interpretation nicht kenntlich gemacht

Der beklagte Facebook-Nutzer argumentierte, dass er den Einwurf Künasts in einer öffentlichen Debatte so wiedergegeben habe, wie er von der Öffentlichkeit wahrgenommen worden sei. Eine unrichtige Wiedergabe liege jedoch bereits dann vor, wenn der Eindruck erweckt werde, der Zitierte habe sich eindeutig in einem bestimmten Sinn geäußert, obwohl mehrere Interpretationen möglich seien, entschieden die Richter. Es hätte kenntlich gemacht werden müssen, dass es sich hier nur um eine Interpretation handle.

Künasts Aussage "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist" sei "für sich gesehen inhaltsleer" und könne allein im Zusammenhang einen Sinn erhalten, entschieden die Richter. Der Einwurf könne neben der Interpretation des Beklagten aber auch so verstanden werden, dass die Klägerin lediglich den Inhalt des angesprochenen Beschlusses klarstellen wollte. Dafür spreche, dass sie mit der Formulierung "Komma" zu erkennen gab, an die Äußerung des CDU-Abgeordneten anschließen und sie vervollständigen zu wollen. Eine inhaltliche Positionierung sei damit nicht zwangsläufig verbunden.
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Dazu eine Pressemitteilung von Hate Aid:
Zitat:
Nach Urteil des Kammergerichts im Fall Künast: Hausdurchsuchung bei mutmaßlichem Täter offenbart Frauenverachtung und Kinderpornographie

Am 18.02.2020 wurde die Wohnung eines mutmaßlichen Verfassers von Hasskommentaren gegen Grünenpolitikerin Frau Renate Künast durchsucht. Die Hausdurchsuchung geschah auf Grund eines Beschlusses des Amtsgerichts Frankfurt am Main. Das Mobiltelefon, Tablet und der Laptop des mutmaßlichen Täters wurden von den Beamten sichergestellt. Durch Zugriff auf den Facebook-Account des mutmaßlichen Täters konnten weitere zahlreiche frauenverachtende Beleidigungen sowie entmenschlichende und rassistische Kommentare festgestellt werden. Außerdem wurden zahlreiche Dateien mit Verdacht auf kinderpornographische Inhalte auf den Geräten gefunden. Der mutmaßliche Täter selbst steht im Verdacht, die Grünen-Politikerin wegen angeblicher Befürwortung von Kinderpornographie beleidigt zu haben.

Dem mutmaßlichen Täter wird vorgeworfen, einen der Hasskommentare unter einem Falschzitat von Renate Künast gepostet zu haben. Die Grünen-Politikerin hatte die Herausgabe der IP-Adressen eines Teils der mutmaßlichen Täter*innen von Facebook vor dem Landgericht Berlin erst auf eine Beschwerde hin erstritten. Die umstrittene Entscheidung des Landgerichts hatte in ganz Deutschland für sehr viel Aufmerksamkeit gesorgt.

Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin der HateAid gGmbH:

„Wir sind froh, dass nach insgesamt einem Jahr Prozess jetzt endlich die Täter*innen Konsequenzen zu spüren bekommen. Die Hausdurchsuchung ist ein klares Signal an alle, die digitale Gewalt verbreiten: Wer andere beleidigt, verleumdet und bedroht, der kann damit rechnen, dass auch bei ihm bald die Polizei vor der Tür steht und den Rechner beschlagnahmt. Das macht Betroffenen Mut und zeigt: Es lohnt sich, sich zu wehren.”

Der mutmaßliche Täter ist Sympathisant der Partei Alternative für Deutschland.

Renate Künast, Politikerin Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied des Deutschen Bundestages:

„Es ist ein gutes Zeichen, dass digitale Gewalt von den Behörden und der Justiz endlich ernst genommen wird. Dieser Fall zeigt, dass Hass im Netz mit System passiert und sehr viele Kommentare von wenigen Tätern kommen. Jede Anzeige eines Hasskommentars kann daher viel bewirken.“

Die Verfolgung der Täter*innen im „Fall Künast“ läuft auch in anderen Bundesländern an: Als direkte Folge des Abhilfe-Beschlusses des Landgerichts Berlin hat auch die Generalstaatsanwaltschaft in München Anklage gegen den Verfasser eines weiteren Kommentars erhoben.
Dazu Künasts Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider:

„Die Chronologie der Verfahren zeigt, dass Betroffene auf erhebliche juristische Widerstände stoßen, wenn sie sich gegen Hass im Netz effektiv zur Wehr setzen wollen. Umso erfreulicher ist es, dass ein langer Atem und die Unterstützung durch Organisationen wie HateAid am Ende doch zum Erfolg führen können. Dies sendet ein positives Signal für alle Opfer digitaler Gewalt, dass sie nicht schutzlos sind.“
Quelle:
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Somit hat sich der Hasspost des facebook Trolls endgültig zum Bumerang entwickelt.
Uwe Farz ist gerade online   Mit Zitat antworten
Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Uwe Farz bedankt:
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