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myGully |
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30.09.21, 12:41
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.572
Bedankt: 34.773
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Prozess gegen frühere KZ-Sekretärin: Angeklagte flüchtig
Zitat:
Die 96-jährige Angeklagte im Itzehoer Prozess um Beihilfe zum Mord im KZ Stutthof in Deutschland ist flüchtig. Das deutsche Landgericht habe einen Haftbefehl erlassen, sagte der Vorsitzende Richter Dominik Groß heute.
Es bleibe abzuwarten, ob man ihrer habhaft werde. Die geplante Hauptverhandlung könnte dann erst nach Verkündung des Haftbefehls und Prüfung ihrer Verhandlungsfähigkeit beginnen.
Der Angeklagten Irmgard F. wird Beihilfe zum Mord in über 11.000 Fällen vorgeworfen. Als Stenotypistin und Schreibkraft in der Lagerkommandantur des KZ Stutthof bei Danzig (Gdansk), das heute in Polen liegt, soll sie zwischen Juni 1943 und April 1945 den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von Gefangenen Hilfe geleistet haben.
„Sie hat ein Taxi genommen“
Die 96-Jährige habe ihr Heim in Quickborn (Schleswig-Holstein) in der Früh in unbekannte Richtung verlassen, sagte Gerichtssprecherin Frederike Milhoffer. „Sie hat ein Taxi genommen.“ Fahrziel sei eine U-Bahn-Station in Norderstedt am Hamburger Stadtrand gewesen.
Im Verhandlungssaal in einem Industriegebäude in Itzehoe bei Hamburg warteten unterdessen mehr als 50 Journalisten und Zuschauer, zwölf Vertreter der 30 Nebenkläger, der Verteidiger und weitere Prozessbeteiligte. Geplant war zum Auftakt des Prozesses die Verlesung der Anklage.
Das Internationale Auschwitz-Komitee hat sich unterdessen empört über die Flucht der Angeklagten im NS-Prozess geäußert. „Darin zeigt sich eine unglaubliche Verachtung des Rechtsstaats und auch der Überlebenden“, sagte Vizeexekutivpräsident Christoph Heubner heute. Das Komitee vertritt KZ-Überlebende und deren Angehörige.
Im deutschen KZ Stutthof und seinen Nebenlagern sowie auf den „Todesmärschen“ zu Kriegsende starben nach Angaben der für die Aufklärung von NS-Verbrechen zuständigen Zentralstelle in Ludwigsburg rund 65.000 Menschen.
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Wie weit kommt man mit 96?
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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30.09.21, 16:20
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#2
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viel-leserin
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 1.866
Bedankt: 4.920
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im zweifelsfall einmal um die welt...
schlechtes gewissen scheint nicht vorhanden zu sein - sonst hätte sie doch wohl in dem hohen alter das bedürfnis, es irgendwie zu erleichtern...
oder man arguementiert damit, dass es doch schon so lange her und deshalb irgendwie "verjährt" sein müsste... nach dem motto "lasst sie die letzte jährchen in ruhe verbringen...
persönlich frage ich mich schon, wie man so viele jahre vor sich hin leben kann... wahrscheinlich weiß keiner um dich rum, was du getan hast...du hast dir irgendeine geschichte ausgedacht, die du schon so oft erzählt hast, dass du sie selbst glaubst.
oder du bist total einsam.
ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die gute frau viele freunde hat, wenn sie offen gelegt hat, wer sie ist.
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„Nur weil du dein Talent noch nicht gefunden hast, heißt das nicht, dass du keins hast.“
Kermit
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei elise:
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30.09.21, 17:30
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#3
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WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.400
Bedankt: 3.957
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Es wird genug Leute geben die der Frau Unterschlupf geben würden.
In der Rechten Szene werden diese Leute ja wie Helden verehrt.
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30.09.21, 19:49
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#4
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.572
Bedankt: 34.773
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Angeklagte 96-jährige Ex-KZ-Sekretärin nach Flucht gefasst
Die zwischenzeitlich geflohene Angeklagte im Prozess in Deutschland um NS-Verbrechen im Konzentrationslager Stutthof ist gefasst worden. Die Polizei führe die 96-Jährige dem Gericht vor, sagte eine Sprecherin des Itzehoer Landgerichts heute.
Die 96-Jährige habe ihr Heim in Quickborn (Schleswig-Holstein) in der Früh in unbekannte Richtung verlassen, hatte es am Vormittag geheißen. „Sie hat ein Taxi genommen.“ Fahrziel sei eine U-Bahn-Station in Norderstedt am Hamburger Stadtrand gewesen. Später wurde sie von der Polizei gestellt.
Der Angeklagten Irmgard F. wird Beihilfe zum Mord in über 11.000 Fällen vorgeworfen. Als Stenotypistin und Schreibkraft in der Lagerkommandantur des KZ Stutthof bei Danzig (Gdansk), das heute in Polen liegt, soll sie zwischen Juni 1943 und April 1945 den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von Gefangenen Hilfe geleistet haben.
Auschwitz-Komitee über Flucht empört
Das Internationale Auschwitz-Komitee hatte sich unterdessen empört über die Flucht der Angeklagten im NS-Prozess geäußert. „Darin zeigt sich eine unglaubliche Verachtung des Rechtsstaats und auch der Überlebenden“, sagte Vizeexekutivpräsident Christoph Heubner heute. Das Komitee vertritt KZ-Überlebende und deren Angehörige.
Im deutschen KZ Stutthof und seinen Nebenlagern sowie auf den „Todesmärschen“ zu Kriegsende starben nach Angaben der für die Aufklärung von NS-Verbrechen zuständigen Zentralstelle in Ludwigsburg rund 65.000 Menschen.
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Hier funktioniert mal wieder nichts - auch das Formatieren funktioniert nicht.
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01.10.21, 18:27
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#5
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Banned
Registriert seit: Jul 2019
Beiträge: 2.617
Bedankt: 2.412
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Es kommt immer mal wieder vor dass alte Leute aus dem Heim ausbüchsen. Aber nun ist sie ja wieder da und der Prozess kann beginnen. Gegen eine alte Dame die damals in der Nazizeit als Tippse gearbeitet hat. Vor dem Jugendgericht weil sie damals noch keine 21 Jahre alt war und somit nicht volljährig. Es wird interessant festzustellen ob sie überhaupt in ihrem hohen Alter noch verhandlungsfähig ist.
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02.10.21, 18:47
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#6
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viel-leserin
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 1.866
Bedankt: 4.920
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vielleicht sollte man sie einfach mit dokumentationsfilmen und büchern zum thema beschäftigen...
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„Nur weil du dein Talent noch nicht gefunden hast, heißt das nicht, dass du keins hast.“
Kermit
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04.10.21, 11:43
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#7
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.322
Bedankt: 23.530
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Mir fällt es sehr schwierig hier eine Meinung zu finden, ähnlich war es im Fall Haverbeck. Natürlich war es bei der viel Altersstarrsinn und sie tourte mit Vorlesungen durch die Republik, gab YouTube Videos in denen sie den Holocaust und die Verbrechen der Nationalsozialisten leugnete. Das wurde gezielt von Vertretern der neuen Rechten schamlos ausgenützt, bis hin zu Demonstrationen für ihre Freilassung und Martyrerrolle als politische Gefangene. Alles ein Missbrauch ihrer Person.
Man muß grundsätzliches bedenken, in Deutschland verjährt Mord und Beihilfe zu diesem nicht. Leider hat die junge deutsche Republik viel zu wenig die Geschichte des Nationalsozialismus aufgearbeitet. Klar es wurden Denkmäler und tolle Reden gehalten, aber tausende von NS Verbrechern saßen weiterhin in Politik, Geheimdiensten, Gerichten und co. .
Die Studentenproteste der 68er waren der erste wirkliche Versuch diese personellen Altlasten anzuprangern. Nun seit den 90er Jahren immer wieder Spätprozesse zur Aufarbeitung der Schuld einzelner zu versuchen, kommt viel zu spät.
Die TäterInnen sind alt, viele Verhandlungs- oder Haftunfähig. Es geht hier mehr um die Symbolik als wirkliche Strafprozesse.
Es kommt Jahrzehnte zu spät.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MunichEast:
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04.10.21, 11:54
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 684
Bedankt: 658
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Aber diese Frau hätte niemals angeklagt werden dürfen. Nicht heute, nicht vor 20 Jahren, nicht vor 40 Jahren und auch nicht direkt nach Kriegsende... Da wären einige Andere auf der Liste gewesen, aber doch nicht eine, bei Kriegsende 21jährige Sekretärin.
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07.10.21, 14:13
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#9
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.363
Bedankt: 22.657
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Ich hänge mal folgenden Bericht thematischen hier an, damit die Trolle nicht so viel suchen müssen...
Zitat:
7. Oktober 2021, 13:58 Uhr
Nationalsozialismus:KZ-Wachmann: Prozess gegen Hundertjährigen beginnt

Josef S., 100 Jahre alt, am ersten Prozesstag in Brandenburg. Er war Wachmann im KZ Sachsenhausen. (Foto: Annegret Hilse/Reuters)
Der Angeklagte habe durch seinen Wachdienst "wissentlich und willentlich" das Tötungssystem im KZ Sachsenhausen unterstützt, sagt der Staatsanwalt.
Von Robert Probst
Der Angeklagte kommt mit Rollator, sein Gesicht will er den Pressefotografen nicht zeigen. Anwalt Stefan Waterkamp hilft dem 100 Jahre alten Josef S., den Kopf hinter einer blauen Mappe zu verstecken. Sagen will S. beim Auftakt des Prozesses in Brandenburg an der Havel erst mal auch nichts. Zumindest nicht zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft legt ihm Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in 3518 Fällen zwischen Januar 1942 und Februar 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen zur Last.
Wenige Meter entfernt sitzt in der Sporthalle, in der die Verhandlung stattfindet, Leon Schwarzbaum in seinem Rollstuhl, auch er ist 100 Jahre alt. Schwarzbaum wurde 1921 in Hamburg geboren und überlebte die Konzentrationslager Auschwitz, Buchenwald und Sachsenhausen. Er berichtet seit Jahrzehnten über seine Erlebnisse in der Zeit des Nationalsozialismus. "Es ist der letzte Prozess für meine Freunde, Bekannten und meine Lieben, die ermordet worden sind, bei dem der letzte Schuldige noch verurteilt wird, hoffentlich", sagt Schwarzbaum vor Prozessbeginn den Reportern.
Zuvor hatte Staatsanwalt Cyrill Klement bei der Verlesung der Anklage ausführlich die systematischen Tötungen von Tausenden Lagerinsassen während der Jahre 1941 bis 1945 beschrieben. Dazu gehörten Massenerschießungen in speziellen Anlagen, Vernichtungsaktionen in Gaskammern und das Sterben durch Entkräftung und Krankheiten. "Der Angeklagte unterstützte dies wissentlich und willentlich zumindest durch gewissenhafte Ausübung des Wachdienstes, die sich nahtlos in das Tötungssystem einfügte." Geplant sind insgesamt 22 Verhandlungstage, die sich bis in den Januar 2022 hineinziehen. Verhandelt werden kann nur zwei Stunden pro Tag. Am Freitag will S. sich immerhin zu seinen persönlichen Verhältnissen äußern.
Entgegen allen Annahmen wird aber auch dieses Verfahren nicht der letzte NS-Prozess sein. Seit dem Urteil gegen John Demjanjuk 2011 in München hat die Justiz nach vielen Jahrzehnten des Nichtstuns die Wachmänner in Vernichtungslagern und KZs wieder in den Blick genommen. Obwohl das Urteil gegen Demjanjuk, der im Mordlager Sobibor als ukrainischer "Hilfswilliger" tätig war, nie rechtskräftig wurde, begann danach die Suche nach noch lebenden ehemaligen Wachmännern und SS-Leuten - vor allem bei der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg.
Mord verjährt nicht, auch nicht die Beihilfe dazu
Seit dem Urteil gegen den "Buchhalter von Auschwitz", Oskar Gröning, folgte auch der Bundesgerichthof 2016 der neuen Linie, dass alle am Holocaust Beteiligten als Rädchen in der Mordmaschinerie mindestens für Beihilfe zum Mord zu bestrafen seien. Und Mord verjährt nicht, ebenso nicht die Beihilfe dazu. Im vergangenen Sommer wurde Bruno D., ehemals Wachmann im Konzentrationslager Stutthof, mit 93 Jahren vom Landgericht Hamburg verurteilt. Er erhielt wegen seines Alters zur Tatzeit eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Jüngst begann vor dem Landgericht Itzehoe ein Prozess gegen die heute 96 Jahre alte ehemalige Sekretärin des Kommandanten des KZ Stutthof - die Angeklagte entzog sich durch Flucht aus dem Altersheim. Danach kam sie kurzzeitig in U-Haft und wird nun aller Voraussicht nach am 19. Oktober die Anklage verlesen bekommen.
Derzeit befinden sich nach Angaben aus Ludwigsburg verschiedene Verfahren zu Konzentrationslagern bei den Staatsanwaltschaften Erfurt, Weiden, Neuruppin, Hamburg und bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle. Sie betreffen die Konzentrationslager Buchenwald, Flossenbürg, Ravensbrück, Sachsenhausen und Neuengamme. Die Vorwürfe lauten jeweils auf Beihilfe zum Mord in einer Vielzahl von Fällen. In vielen Fällen kommt es jedoch nicht mehr zum Prozess - entweder weil die Angeklagten sterben oder weil sie als nicht mehr verhandlungsfähig eingestuft werden.
Zuletzt hatte die Zentrale Stelle in Ludwigsburg Überlegungen angestellt, ob nicht auch ehemalige Wehrmachtsoldaten, die sowjetische Kriegsgefangene bewacht hatten, zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Von den 5,7 Millionen Rotarmisten in deutscher Hand starben mehr als 3,3 Millionen. Sie erhielten in den Lagern kaum Essen und hatten oft auch keine Unterkunft. Es gehörte zur Strategie der Wehrmacht, die Gefangenen im Vernichtungskrieg im Osten einfach sterben zu lassen.
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Ob nun 100 oder 96, beide Personen halfen aktiv mit. Man mag der Dame vielleicht (!) nachsehen, dass sie jung und "unschuldig" war. Aber nicht mehr nach dem Krieg!
Obiger Hunderjähriger ist da schon ein ganz anderes Kaliber. Als SS-Angehöriger und Wachmann sollte sich da jede Überlegung über Schuld erübrigen.
Was mich schon wundert ist, dass so viele NS-Schergen ein ziemlich hohes Alter erreichen. Waren wohl ziemlich fette Nachkriegsjahre für die meisten.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MotherFocker:
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