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27.02.23, 21:14
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Streuner
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Prozess am Landgericht Leipzig
Zitat:
»Kinderzimmer-Dealer« gesteht Beteiligung an Drogenhandel
»Für mich stand fest, dass ich nichts außer dem Programmieren damit zu tun haben möchte«: Maximilian S. hat eingeräumt, erneut an einem Online-Drogenshop beteiligt gewesen zu sein – aber nicht als Führungsfigur.
27.02.2023, 19.09 Uhr
Der als »Kinderzimmer-Dealer« bekannt gewordene Maximilian S. hat vor dem Landgericht in Leipzig seine Beteiligung an dem Online-Drogenshop »Candylove« gestanden. Allerdings will er nichts direkt mit dem Rauschgift zu tun gehabt haben: »Für mich stand fest, dass ich nichts außer dem Programmieren damit zu tun haben möchte«, sagte er.
Neben der Programmierung eines Onlineshops für den Handel habe er zudem eine Software für die Abarbeitung der Bestellungen entwickelt. »Es war abgemacht, dass ich mich jederzeit ausklinken kann«, sagte er.
S. war als Betreiber des Ladens »Shiny Flakes« bekannt geworden. 2015 war er zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, nachdem er zugegeben hatte, über seine Online-Drogenbörse fast eine Tonne Drogen verkauft zu haben. Seine Geschichte war Vorlage für ein Filmprojekt des Streaminganbieters Netflix: die Serie »How to Sell Drugs Online (Fast)«, von der es mittlerweile drei Staffeln gibt.
In dem neuen Verfahren wirft die Staatsanwaltschaft insgesamt fünf Angeklagten vor, in unterschiedlichem Ausmaß am Handel über den frei zugänglichen Webshop beteiligt gewesen zu sein. Als Bande sollen sie ab April 2019 unter anderem 16,5 Kilogramm Amphetamin und 2,5 Kilogramm Haschisch verkauft haben.
Laut Staatsanwaltschaft soll der 28-jährige S. als Kopf der Gruppe agiert haben – was er bestritt: Er habe mit der Bestellung, Verpackung oder Versendung der Drogen nichts zu tun gehabt. »Ich wollte auf keinen Fall nach außen in Verbindung mit dem Shop gebracht werden. Sie müssen verstehen, ich habe das früher schon mal gemacht – allein –, und das ist schon schiefgegangen.«
Die Initiative zum Aufbau des Shops sei von einem der vier mitangeklagten Männer ausgegangen, sagte er. Diesen habe er im Herbst 2018 im offenen Vollzug kennengelernt. Er habe sich schnell an seinen Mithäftling gehalten, den er als »sympathischen Kerl« wahrgenommen und in ihm einen Freund, Beschützer und großen Bruder gesehen habe. »Ich fühlte mich ernst genommen.« Bei der Entwicklung des Shops sei ihm wichtig gewesen, dass »das Projekt nicht in alle Ewigkeit« betrieben werde. Geholfen habe er, da er hoch verschuldet gewesen sei und für seine Arbeit Geld bekommen habe, so S. Zur Höhe des Betrags machte der Angeklagte keine Angaben.
Urteil nicht vor Juni
Vor Gericht sprach S. unter anderem auch über sein Aufwachsen in Möckern, einem Stadtteil im Leipziger Norden. Demnach habe er »zeitweise nur eine Handvoll Freunde gehabt« und sich bereits als Kind stark für Computer und das Internet interessiert. In der Schule habe er sich oft gelangweilt.
In einem der vorherigen Verhandlungstermine hatten zwei der fünf Angeklagten im Alter zwischen 24 und 42 Jahren zugegeben, als Beihelfer an den Drogengeschäften beteiligt gewesen zu sein. Die übrigen zwei Angeklagten, darunter ein Rechtsanwalt, haben sich bislang noch nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert.
Der nächste Verhandlungstermin ist für den 2. März geplant. Mit einem Urteil wird nicht vor Juni gerechnet. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für die Angeklagten die Unschuldsvermutung.
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