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myGully |
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06.01.15, 15:54
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.572
Bedankt: 34.773
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Neu - Auch beim Transit gilt der Mindestlohn
Zitat:
Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer
Ausländische Speditionen schicken täglich Millionen Lkws auf deutsche Straßen - und müssen ihren Fahrern seit Jahresbeginn den Mindestlohn zahlen. Auch dann, wenn es sich nur um eine Transitfahrt handelt. Die Kontrolle über die Einhaltung des neuen Gesetzes stellt den Zoll vor eine schwere Aufgabe.
Bevor ein ausländischer Spediteur seinen Lkw gut betankt und beladen Richtung Deutschland schickt, muss er erst einmal ins Internet, auf die Seite des Deutschen Zolls. Dort muss er ein zweiseitiges Dokument finden, ausdrucken, ausfüllen und per Fax nach Köln schicken. Denn seit dem 1. Januar gilt für den ausländischen Spediteur, was Adolf Zobel vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) so erklärt: "Ich habe eine Meldepflicht und zwar bei der Bezirksdirektion-West des Zolls. Ich muss dort eine Einsatzplanung angeben, wann welcher Mitarbeiter von mir in Deutschland Verkehr durchführen wird."
Und der Spediteur versichert im Fax an den deutschen Zoll ausdrücklich, seinem Fahrer den Mindestlohn von 8,50 Euro zu zahlen. Denn für die Arbeitszeit auf deutschem Gebiet gilt das neue Mindestlohngesetz. Und dabei ist unerheblich, ob ausländische Spediteure Güter innerhalb Deutschlands bewegen oder im Transit. Vom Befahren bis zum Verlassen der Bundesrepublik gilt der deutsche Mindestlohn.
Beschwerden polnischer Spediteure
Eine unangenehme Überraschung etwa für polnische Spediteure, von Krisentreffen und Beschwerdebriefen an das polnische Verkehrsministerium ist die Rede und gegenüber dem MDR sagte der Sprecher eines Unternehmens im polnischen Legnica: "Wir sind in Polen, also müssen wir die polnischen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Es ist einfach unmöglich, Mindestlohn auszuzahlen."
Offene Fragen zum Mindestlohn haben deutsche Spediteure auch und so kann Verbandsfunktionär Zobel die Kritik der ausländischen Kollegen zumindest teilweise nachvollziehen: "Fakt ist, dass das Mindestlohngesetz sehr schnell kam und auch aus unserer Sicht sehr hastig eingeführt wurde. Deutschland ist bekanntlich eines der letzten Länder in der EU, das einen Mindestlohn einführt. Auch in Polen gibt es einen Mindestlohn. Und insofern kann ich diese Überraschung nicht ganz nachvollziehen."
Die große Frage heißt: Erhalten einreisende Lkw-Fahrer wirklich minutengenau den deutschen Mindestlohn? Der Zoll will zwar verstärkt auf Autobahnen kontrollieren, aber das Kraftfahrtbundesamt hat ausgerechnet, dass ausländische Speditionen jeden Tag über eine Million Fahrten in, von, nach und durch Deutschland schicken - 411 Millionen pro Jahr, laut KBA-Statistik 2012.
Hilft das Gesetz gegen Lohndumping?
Bei scharfer Kontrolle könnte eingedämmt werden, was Zobel Sozialdumping nennt: "Dass zum Beispiel baltische Spediteure philippinische Fahrer zu Lohnbedingungen einsetzen, bei denen ein deutscher Unternehmer einfach nicht mithalten kann und damit Verkehre verliert. Fakt ist, dass in den letzten Jahren der Marktanteil ausländischer Lkw auf deutschen Straßen durch diese Lohnpraktiken zugenommen hat." Ändert sich das mit dem Mindestlohngesetz? Sechs Tage nach seiner Einführung kann diese Frage noch niemand beantworten.
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Kann Deutschland seine Gesetze so einfach auf andere EU-Staaten anwenden?
Der Gedanke daran gefällt mir garnicht muß ich zugeben.
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06.01.15, 18:23
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#2
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.581
Bedankt: 21.690
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deutschland damit durchkommt und mich würde es nicht wundern, wenn es bald ein entsprechendes Urteil gibt vom EuGH oder anderen Gerichten, die genau diese Praktik untersagen.
__________________
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06.01.15, 21:12
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#3
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Mitglied
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 398
Bedankt: 131
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@Destiny: Steckt dahinter nicht im Endeffekt die gleiche Problematik, die auftritt, wenn eine Firma mit Sitz und Angestellten in Polen im Grenzbereich eine Dienstleistung ausführt? Diese muss dann ja auch nach deutschen Richtlinien durchgeführt werden. Oder liegt der große Unterschied hierbei darin, dass es eine reine Transit-Aktion ist?
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07.01.15, 14:04
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#4
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Newbie
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 74
Bedankt: 80
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Zitat:
Zitat von TinyTimm
Kann Deutschland seine Gesetze so einfach auf andere EU-Staaten anwenden?
Der Gedanke daran gefällt mir garnicht muß ich zugeben.
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Wird ja nicht gemacht , es geht um Personen die sich in Deutschland befinden,also unterliegen sie dem Mindestlohn.
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07.01.15, 14:24
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#5
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.572
Bedankt: 34.773
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Zitat:
Zitat von killerente
Wird ja nicht gemacht , es geht um Personen die sich in Deutschland befinden,also unterliegen sie dem Mindestlohn.
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Die Personen befinden sich im Transit - also wird ihr Gehalt im Heimatland ausbezahlt.
Das in Deutschland gleicher Lohn für alle gilt ist mir klar, aber grenzübergreifend?
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07.01.15, 14:43
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#6
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Newbie
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 74
Bedankt: 80
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nein nicht die person ist im transit sonder die ladung , darum kann ja ne ladung zigartten von polen nach frankreich fahren ohne jemals ne deutsche steuermarke zu sehen
der fahrer hingegen geht ja der tätigkeit nach die ladung zu transitieren
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei killerente:
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