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12.06.12, 17:05
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Chuck Norris sein Vater
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Drei Jahre Gefängnis für Sterbehilfe an der Mutter
Zitat:
Drei Jahre Gefängnis für Sterbehilfe an der Mutter
12.06.2012, 14:40 Uhr
Ein Fall an der Grenze des Rechts: Wegen Sterbehilfe an seiner Mutter, die jahrelang im Wachkoma lag, muss ein 26-jähriger Mann für drei Jahre ins Gefängnis. Dass der junge Mann aus Mitleid gehandelt hat, nahm ihm das Gericht ab - es spielte bei dem Urteil aber keine Rolle.
Begründung, kurz gesagt: Einen Menschen zu töten, ist und bleibt eine Straftat. Die Richter am Landgericht in Braunschweig blieben mit ihrem Strafmaß nur knapp unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe, die ein halbes Jahr mehr verlangt hatte. Der Verteidiger hatte sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen; ob er Revision einlegen wird, ließ er offen.
Die getötete Mutter hatte 2004 einen schweren Reitunfall gehabt, seitdem lag sie im Wachkoma, ohne Aussicht auf Besserung. Anfang des Jahres erstickte ihr Sohn sie mit einem Handtuch in einem Pflegeheim bei Braunschweig. Eine Patientenverfügung gab es nicht. Zum Prozessauftakt Ende Mai sagte der 26-Jährige, er habe seine Mutter "erlösen" wollen.
Moralisch Verständnis
"Dieser Fall bringt das Recht an Grenzen", sagte der Vorsitzende Richter Ralf-Michael Polomski während seiner einstündigen Urteilsbegründung. Obwohl "viele Menschen moralisch Verständnis" für die Tat hätten, liege eine Straftat vor.
Zwar nehme die Kammer dem Angeklagten ab, dass er aus Mitleid gehandelt habe. Aber wenn die Kammer der Forderung des Verteidigers nach einer Bewährungsstrafe gefolgt wäre, hätte es "kein Halten mehr" gegeben, sagte Polomski weiter. "Wie soll das Gericht entscheiden, wenn nächstes Mal ein Pfleger aus Mitleid handelt?", fragte er mit Blick auf potenzielle Trittbrettfahrer.
"Der Schutz des Lebens ist in unserer Gesellschaft absolut", stellte der Richter zudem klar. Gemeinsam mit den Mitgliedern der Kammer sowie mit Staatsanwältin Charlotte Wieneke und Verteidiger Willi Schmitt-Roolfs hatte er im Vorfeld des Prozesses das besagte Pflegeheim bei Braunschweig besucht. Dort liegen vor allem junge Komapatienten, die einen Unfall erlitten haben. Er sei "erschüttert" gewesen, gab der Richter zu. "Wenn wir bei solchen Menschen die Solidaritätsgemeinschaft nicht dazu bringen können, die Behandlungskosten voll zu tragen - wann denn dann?", fragte Polomski.
Nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft
Die Kammer lastet dem Angeklagten vor allem an, dass er nicht alle legalen Möglichkeiten vor der Tat vollständig ausgeschöpft hat. Im Frühjahr vergangenen Jahres hatte der 26-Jährige die Heimleitung in einem Gespräch darum gebeten, die künstliche Ernährung seiner seit sieben Jahren im Wachkoma liegenden Mutter zu beenden. Das sei kategorisch abgelehnt worden. "Das ist das gute Recht des Heimes", sagte Polomski.
Der Angeklagte habe aber spätestens seit diesem Tag gewusst, dass er das Abschalten der Geräte auch über ein Amtsgericht hätte erstreiten können. Das wäre zwar "lang und schwer" gewesen, gestand der Richter ein. Dennoch hätte der Angeklagte diesen Weg in Angriff nehmen sollen.
Während der Verhandlung hatte der sachverständige Psychologe Ulrich Diekmann die Leitung des Pflegeheims scharf kritisiert. "Es wäre möglich gewesen, den Angeklagten dabei zu unterstützen, die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden", hatte er gesagt. Der Psychologe beklagte, dass der Angeklagte allein gelassen worden sei.
Bloß keine Selbstjustiz
Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte das Urteil am Montag. Die "Rechtfertigung, aus Mitleid zu töten, muss genau hinterfragt werden", erklärte Vorstand Eugen Brysch nach der Urteilsverkündung. Er warnte in diesem Zusammenhang vor "Selbstjustiz".
Verteidiger Schmitt-Roolfs hatte vergangene Woche in seinem Plädoyer bereits darauf hingewiesen, dass "dieses Verfahren ein richtiger Schritt in die Richtung einer verantwortlichen Sterbekultur" sein könnte. Ein Gericht allein sei aber vielleicht "das falsche Gremium" dafür, folgerte er nach der Urteilsverkündung vor dem Gerichtssaal.
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