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myGully |
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03.04.14, 15:42
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.386
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Verbraucherschutz: Negativpreisträger taucht ab
Zitat:
Die Verbraucherzentrale Sachsen wollte heute eigentlich den Negativpreis "Prellbock 2013" vergeben. Doch der gewählte Empfänger, ein Online-Händler auf Chemnitz, ging komplett auf Tauchstation.
Die Firma B2B Technologies Chemnitz war aufgrund einer Umfrage unter Nutzern und einer Entscheidung einer fünfköpfigen Jury als Preisträger ausgewählt worden. Joachim Betz, Chef der Verbraucherzentrale Sachsen, stand am Firmensitz jedoch vor verschlossenen Türen. Weder über die Hotline noch über die Gegensprechanlage waren am Vormittag Mitarbeiter des Chemnitzer Unternehmens zu erreichen, teilte die Organisation mit.
Bei der Online-Umfrage zur Wahl des Preisträgers hatte sich im vergangenen Jahr fast die Hälfte der Teilnehmer für das Unternehmen ausgesprochen. David Jähn, der Geschäftsführer von B2B Technologies Chemnitz, war zur offiziellen Preisverleihung am 18. März allerdings nicht erschienen und reagierte nicht einmal auf die Einladung. Zuvor herrschte schon Funkstille, als die Verbraucherzentrale um eine Stellungnahme zu den Verbraucherbeschwerden bat.
Verbraucherschützer erhalten Hausverbot
Der einzige Kontakt in der letzten Zeit kam gestern über die Rechtsanwälte des Unternehmens zustande. Dabei wurde den Vertretern der Verbraucherzentrale lediglich mitgeteilt, dass ein Hausverbot gegen die ausgesprochen sei.
Die Handelsfirma war zuletzt bereits unter den Namen JW Handelssysteme und Melango.de aktiv. Das Unternehmen vertreibt Restposten an gewerbliche Händler. Um allerdings bestellen zu können, bedarf es einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft. Wer sich auf der Webseite anmeldete, hatte plötzlich einen Vertrag am Hals.
Anwälte, die betroffene Nutzer vertreten, kritisierten, dass die gesetzliche Button-Lösung, mit der ausdrücklich auf die Kosten hingewiesen werden muss, ignoriert wird. Das Unternehmen zieht sich darauf zurück, dass diese nur für Geschäfte mit privaten Verbrauchern gelte. Dies sehen die Anwälte aber nicht so - insbesondere da B2B Technologies Chemnitz vor dem Vertragsabschluss vom Nutzer keinen Nachweis eingeholt haben soll, dass dieser tatsächlich ein gewerblicher Kunde ist.
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03.04.14, 18:17
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 648
Bedankt: 326
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Ganz erlisch. Jeder Laden bei dem ich nur bestellen kann wenn ich eine Kostenpflichtige Mitgliedschaft abschließe der geht mir doch aber sowas von am Arsch vorbei...
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03.04.14, 21:55
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#3
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gta v O__O
Registriert seit: Feb 2010
Ort: In Austria
Beiträge: 1.221
Bedankt: 869
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Interessant! Mit B2B habe ich schon häufig auf der Arbeit zu tun gehabt!
Wusste nicht, dass das so ein Drecksverein ist aber gut zu wissen
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