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Massenhafter sexueller Missbrauch: 175 Jahre Haft für Turn-Arzt Nassar
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[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] __________________________________________________ _________ Ja die Ami sind da nicht zimperlich. Das ist garantiert ein echtes "Lebenslang". |
...gab es keine Möglichkeit den Prozess nach Alabama oder Florida zu verlagern?
:D Natürlich nur im Interesse des Verurteilen, denn da kriegt man beim Hofrundgang mehr Sonne ab!:D |
Gibt es auch die Möglichkeit das Du in ernsten Themen mal auf son Schwachsinn verzichten kannst acherontia?
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Und dafür gibt es Gesetzte.... und in diesem Fall stimmt das sogar, nämlich das Gesetz von Amiland, vor dem ihn zum Glück Nichts und Niemand bewahren wird. Zitat:
Auch wenn ich von den USA wenig halte, aber den Umgang mit Schwerstverbrechern haben sie wesentlich besser `drauf als die Kuschel-Europäer. Und bevor sich wieder jemand beklagt: Dieser Umgang ist dort in Gesetze gemeißelt und passiert nicht um mich zu erfreuen! In den USA sind bei Schwerstverbrechen eben auch Verurteilungen zu mehreren Hundert Jahren Haft möglich, um Widerholungsmöglichkeiten effektiv auszuschließen, und man glaubt es kaum, das funktioniert! Scheiß-Gesetze und Fehlurteile gibt es auf beiden Seiten des Atlantik, und es hat noch Niemand ernsthaft erwägt die Gerichtsbarkeit deswegen abzuschaffen.... |
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Oder entspricht das nicht eher der Erfüllung des Rachegedankens? |
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Ach so, Du darfst natürlich gerne eine Andere haben! Mal davon abgesehen ist der Rachegedanke so alt wie die Menschheit, und wenn es darauf ankommt zeigt sich fast immer das die Tünche der sogenannten Zivilisation auch heute noch sehr, sehr dünn ist....Und nein, mir geht hierbei nicht um Vorbeugung. Jeder Täter soll selbst das Leid erfahren müssen was er seinen Opfern angetan hat, oder zumindest ein angemessenes Äquivalent dazu. Aber zumindest im Bereich der Schwerstkriminalität sind Recht und Gerechtigkeit i.d.R. zwei völlig verschiedene Dinge. Auch das ist eine persönliche, nicht verhandelbare Meinung... Ich hoffe nur es kommt Niemand auf die Idee das es das beste (und humanste!) wäre auch diesen Täter ordentlich zu bekuscheln?!?! |
Da sieht man wieder wie alle Beteiligten bei diesem Urteil abdrehen..
1. 175 - nein, er kann nach 40 Jahren schon freikommen steht oben, ob er die noch erlebt ist fraglich 2. Warum bekommen die Kinder der Anwälte Todesdrohungen? Die Anwälte haben doch selber ab 40 Jahre angefangen, also im Grunde genau das gleiche - Abgesehen das man Kinder nicht für die Taten Ihrer Väter zur Rechenschaft zieht, und überhaupt. 3. Nur weil da jetzt Am Ende eine 175 steht finden sich alle besser vertreten? Das Mindestmaß zählt, sowas lernt man schon bei Versicherungsabschluß - nicht das was man hätte bekommen würde, wenn... |
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Nicht so ein Monstrum! |
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Ich verstehe auch nicht, wie Menschen sich über andere laufend beschweren, die seien noch im Mittelalter, aber selbst mit mittelalterlichen Methoden kommen. Zitat:
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Er hat zwar die Chance nach 40 Jahren einen Antrag auf Haftentlassung zu stellen aber bei der Masse an Vergehen kommt der nie wieder raus. Was auch gut ist. |
Komische Diskussion um das Strafmass, acherontia.
Zwar habe ich aus dem Artikel nicht entnehmen können, dass der Verurteilte nach 40 Jahren einen Antrag auf Haftentlassung stellen kann, aber das ist auch relativ sinnfrei. Nassar ist 54 Jahre alt und in 40 Jahren somit 94. Heisst 40 Jahre weniger agil/etc. Auch weiss man, dass gerade bei solchen Sexualstraftaten das Leben im Knast zur verdienten Hölle werden kann. Er bräuchte schon 40 Jahre Einzelhaft unter höchsten Sicherheitsbestimmungen. Entweder die völlige Isolation, oder die Angst vor Anschlägen durch Mithäftlinge werden ihn zermürben. Sollte er es dennoch im Alter von 94 (oder gar nach den 175 Jahren...) in die Freiheit schaffen, dann warten da mit Sicherheit die Nachkommen der Opfer.... |
Erst mal muss der Typ die 60 Jahre absitzen zu den Er vorher schon wegen Besitz von Kipos verurteilt wurde.
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Na wenn das so ist dann erkläre mir doch mal den Sinn einer Strafe von 4060 Jahren:
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Da ist auch nix mit Antrag nach 40 Jahren `drin... |
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@smggal:
40 Jahre hat der Staatsanwalt als Mindeststrafe gefordert. Ein Staatsanwallt fällt kein Urteil. Das trifft allein im anglikanisch-/amerikanischen Rechtssystem (Common Law) im Strafrecht die Jury. Das sind Laien"richter". Sie entscheiden über den Tatbestand, die Schuld und die Strafe. Der Richter "moderiert" mehr oder weniger nur den Ablauf der Verhandlung und verkündet dann das Urteil dieser Geschworenen. Insofern ist er da fast nicht beteiligt. Wir haben ein anderes Rechtssystem. Hiert führt und (be)urteilt nur ein Berufsrichter den Tatbestand, die Schuld und die Höhe des Strafmaßes. Bei größeren Verfahren sind es (3 Berufsrichter und 2 Schöffen). Die Schöffen (Beisitzer) -das sind auch Laien- haben ein gewisses Stimmrecht. Emotionen wie bei der Laienjury eher möglich sind in Deutschland weitgehend ausgeschlossen...sollten es zumindest sein. Wäre ich unschuldigt würde ich mich lieber vor ein deutsches Gericht stellen wollen. In USA werden die Einzeltaten einfach zusammengezählt, so kommen die Strafen (hier 175 Jahre ) dabei raus. In D wird eine zeitliche Gesamtstrafe gebildet und die drückt sich als höchstes in Lebenslang mit Feststellung der Schwere der Schuld aus. Die Richterin sagte das zu einem Zeitpunkt als der Staatsanwalt mindestens 40 Jahre gefordert hatte. Das war von ihr an den Angeklagten nur ein Kommentar als "Moderatorin". |
Was soll ich Dir da erklären?
Würdest Du wohl eh nicht verstehen, mit Fakten haste es ja nicht so. Zumal steht doch alles in dem Spiegel Artikel drin wie diese Summe sich zusammen setzt. |
Das erklärt aber nicht den Sinn. Selbst bei täglichem Training in der Muckibude schafft er doch keine 4000 Jahre - maximal die Hälfte...
Wogegen will der Richter also vorsorgen? |
Ein echtes Todesurteil wäre zu gnädig gewesen. Wäre interessant mal zu erfahren, wie lange der Verurteilte jetzt im normalen Vollzug durchhält.
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Ergänzung zu meinen Beitrag # 17:
Das angelsächsische Rechtssystem etwas präziser dargestellt Zitat:
Quelle: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] __________________________________________________ ________________________ Der Sinn der utopisch hohen Strafen ist, damit sinnbildlich durch einfaches Zusammenzählen der einzelnen Taten zu verdeutlichen, dass es lebenslang bis zum Tod ist und dabei alle Strafen berücksichtigt worden sind. |
zu pauli8
Ja gefordert, wo habe ich was anderes geschrieben? Die haben ab 40 angefangen.. Ist mir schon klar das die kein Urteil fällen, aber Sie müssen ja auch ein Strafmaß angeben, da es nunmal 40 minimum sind, das wissen die auch.. Aber trotzdem bleibt es 40 minimum, auch wenn die Chance noch so klein ist. Ich rede hier nur von diesem Prozess, nicht von dem Anderen.. Zitat:
Edit: Das steht auch in allen Medien (US/DE) keine Ahnung wie ihr auf diese 175 Jahre "SOLL" kommt. Das ist ein "KANN". 40 Jahre ist "SOLL". |
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