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27.05.24, 19:02
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das Muster ist das Muster
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„Ausländer raus“ gesungen:Werden die Rechte der Personen aus dem Sylt-Video verletzt?
Zitat:
„Ausländer raus“ gesungen :
Werden die Rechte der Personen aus dem Sylt-Video verletzt?
Die „Ausländer raus“-Gesänge von Sylt sind empörend. Aber ist es rechtens, Bilder und Daten der Betroffenen öffentlich zu machen und sie vorzuverurteilen? Ein Medienanwalt liefert eine Einschätzung.

Selbstbewusst lächelt die junge Frau im olivgrauen Blazer in die Kamera. Wer in den vergangenen Tagen in den sozialen Medien unterwegs war, kam an ihrem Bewerbungsbild nicht vorbei, das wohl von ihrem mittlerweile gelöschten LinkedIn-Account stammt. Sie soll die Frau sein, die in dem Skandalvideo von Sylt zu sehen ist und „Ausländer raus“ zu „L’amour toujours“ des italienischen DJs Gigi D’Agostino grölt.
In dem Clip feierten junge Menschen aus der Oberschicht im Sylter Nobelclub „Pony“ und sangen dabei ausländerfeindliche Parolen. Die Empörung war groß. Im Zuge des Skandals machten Internetnutzer persönliche Daten der Frau ?*öffentlich: wo sie studiert, für wen sie arbeitet und aus welcher Stadt sie kommt.
Zuvor hatten viele Nutzer auf Plattformen wie X oder Instagram dazu aufgerufen, die Sänger der rechts*******n Parolen ausfindig zu machen und ihre Identität preiszugeben. So schrieb der Sati?*riker Jan Böhmermann: „Wer und wo sind diese Leute?“ Auch die „Bild“-Zeitung machte persönliche Daten der Frau und anderer Personen aus dem Video öffentlich, unter anderem von dem Mann, der sich Mittel- und Zeigefinger zu einem Zweifingerbart unter die Nase hält und mit dem Arm einen Hitlergruß andeutet.
„Für die Betroffenen hat das Verbreiten ihrer Bilder ruinöse Folgen“
Den Vorgang, persönliche Daten ohne Zustimmung der Betroffenen zu veröffentlichen, nennt man Doxing. Er ist seit 2021 strafbar. Unter dem Paragrafen 126a des Strafgesetz?*buches wird die Verbreitung personenbezogener Daten, die dazu führt, dass die betroffene Person der Gefahr ausgesetzt ist, Opfer einer Straftat zu werden, mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet. Sind die veröffentlichten Daten nicht all?*gemein zugänglich, kann die Strafe sogar drei Jahre Haft betragen.
Im Fall der Frau aus dem Video könnte das zutreffen. Ihre Profile in den sozialen Medien hat sie bereits deaktiviert, wohl auch wegen Anfeindungen und Drohungen. Ihren Job bei einer Influencerin soll die Frau aufgrund des ?*Videos verloren haben. Der Mann, der Hitler zu imitieren scheint, sprach in einer Entschuldigung davon, dass seine Freunde und Familie Opfer von Anfeindungen geworden seien. Auch er soll seine Stelle bei einer Werbeagentur verloren haben.
Der Fachanwalt für Medien- und Presserecht Felix Damm hält die identifizierende Berichterstattung der „Bild“-Zeitung für rechtswidrig. „Man kann über den Vorgang berichten, ohne die Personen im Bild vorzuführen und ohne Umstände aus deren Privatsphäre öffent?*lich zu machen“, sagt Damm. Wohnort, Hochschule und Arbeitgeber der Betroffenen zu veröffentlichen, sei für die Berichterstattung nicht notwendig. „Auch unter dem Gesichtspunkten der Verdachtsberichterstattung ist die identifizierende Berichterstattung nicht zu rechtfertigen. Zumal der Beitrag offenkundig darum bemüht ist, den Sachverhalt unausgewogen darzustellen und insofern vorverurteilend ist.“ Auch sei den Betroffenen keine Gelegenheit eingeräumt worden, sich zu den Vorwürfen zu äußern, was jedoch zwingend notwendig gewesen wäre.
„Für die Betroffenen hat das Verbreiten ihrer Bilder ruinöse Folgen“, sagt der Anwalt. Der Tatbestand der Volksverhetzung sei unter Beachtung aller Umstände des hiesigen Falles im Zweifel nicht einschlägig. „Um den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen, muss auch eine ausländerfeindliche Gesinnung zu erkennen sein.“ Von einem vorsätzlichen Verhalten sei man im Fall der jungen Frau „kilometerweit“ entfernt.
Damm hält es für sehr unwahrscheinlich, dass die Kündigungen der Arbeitsverhältnisse Bestand haben werden. „Kündigungen wegen eines Verhaltens in der Freizeit sind in der Regel unwirksam. Dass das Verhalten der Betroffenen ?*irgend einen Bezug zu einem Arbeitgeber haben könnte, ist nicht ersichtlich.“ Der Medien?*anwalt nimmt an, dass die Frau wegen Rechtsverletzungen eine Entschädigung von „Bild“ einfordern kann.
In einem nicht verifizierten Statement der Frau aus dem Video heißt es, man habe betrunken ein Meme nachgestellt, also ein bekanntes Bild oder Video aus dem Internet imitiert. Bereits im Herbst 2023 war ein Video aus Vorpommern viral gegangen, in dem junge Männer „Ausländer raus“ und „Deutschland den Deutschen“ zu „L’amour toujours“ grölten. Der Clip sorgte damals für Entrüstung, wurde in den sozialen Medien aber auch ironisch auf?*gegriffen. Und seit dem Wochenende sind weitere Fälle bekanntgeworden, in dem das Lied mit dem neuen, ausländerfeindlichen Text gesungen wurde.
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