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[Other] „Sarco“ soll Tod auf Knopfdruck ermöglichen

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Ungelesen 08.12.21, 12:24   #1
TinyTimm
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Standard „Sarco“ soll Tod auf Knopfdruck ermöglichen

Zitat:
Mit einer „Sarco“ genannten Kapsel aus dem 3D-Drucker möchte die australische Non-Profit Organisation Exit International die sogenannte Beihilfe zum Selbstmord ab dem kommenden Jahr revolutionieren. Eine Zulassung für die Schweiz hat die „Selbsttötungsmaschine“ bereits erhalten.

Erfunden hat den „Sarco“ der australische Aktivist, Autor und ehemalige Arzt Philip Nitschke, der nach dem kurzfristigen Sterbehilfegesetz „Rights of the Terminally Ill Act“ 1996 in Australien als erster Arzt weltweit bei dem Suizid schwerstkranker Patienten assistierte. Mit seinem „Sarco“ will er die Sterbehilfe nun revolutionieren, indem er sie unabhängig von Ärzten und dem Einsatz von rezeptpflichtigen Substanzen macht, wie er im Interview mit swissinfo.ch erläutert.


Die im 3D-Verfahren gedruckte Kapsel soll sich demnach an jeden beliebigen Ort bringen lassen, um dann von der Person, die sterben möchte, von innen aktiviert zu werden. Nach der Beantwortung einer Reihe von Fragen, für die sich die Person „alle Zeit der Welt“ nehmen könne, wird der Innenraum auf Knopfdruck mit Stickstoff geflutet, während der Sauerstoffgehalt von 21 auf ein Prozent reduziert wird.

„Die Person fühlt sich ein wenig desorientiert und kann sich auch leicht euphorisch fühlen, bevor sie das Bewusstsein verliert. Der ganze Vorgang dauert etwa 30 Sekunden. Der Tod tritt durch Hypoxie und Hypokapnie ein, also durch einen Mangel an Sauerstoff bzw. Kohlendioxid. Es gibt keine Panik, kein Erstickungsgefühl“, wird Nitschke zitiert.

Freischaltung nach Online-Test

Im Gegensatz zur derzeit gängigen Methode der Beihilfe zum Selbstmord, bei der ein oder mehrere Ärzte flüssiges Natrium-Pentobarbital verschreiben und die geistige Fähigkeit der Person bestätigen, soll der „Sarco“ laut Nitschke „jede Art von psychiatrischer Begutachtung aus dem Prozess herausnehmen und der Person die Möglichkeit geben, die Methode selbst zu steuern.“

Ziel des 74-Jährigen ist es, ein Screening-System mit künstlicher Intelligenz zu entwickeln, dass die geistige Leistungsfähigkeit der Person feststellt. „Natürlich gibt es eine Menge Skepsis, vor allem von Seiten der Psychiatrie. Aber unsere ursprüngliche konzeptionelle Idee ist, dass die Person einen Online-Test macht und danach einen Code erhält, um Zugang zu ‘Sarco‘ zu erhalten“, so Nitschke gegenüber swissinfo.ch.

Ebenfalls noch in Entwicklung befindet sich eine Kamera, die die Zustimmung der Person im Inneren des „Sarco“ zum assistierten Selbstmord aufzeichnet und es dieser zugleich ermöglicht, mit der Außenwelt zu kommunizieren. 2022 soll ein dritter „Sarco“, der nach der Herstellung von zwei Prototypen derzeit in den Niederlanden gedruckt wird, dann in der Schweiz einsatzbereit sein.


Unterschiedliche Formen der Sterbehilfe

Gemeinhin werden vier Formen der Sterbehilfe unterschieden. Die aktive Sterbehilfe wird auch als „Tötung auf Verlangen“ bezeichnet. Dabei führt eine Person den Tod eines Menschen auf dessen ausdrücklichen Wunsch aktiv herbei. Von ihr zu unterscheiden ist die assistierte Sterbehilfe, auch „Beihilfe zur Selbsttötung“ genannt. Dabei stellt ein Helfer die Mittel zur Verfügung, die Selbsttötung führt der Patient alleine durch.

Mit indirekter Sterbehilfe bezeichnet man den Einsatz von Medikamenten, die den Zustand eines geschwächten Patienten kurzfristig verbessern, aber die Lebensdauer verkürzen, etwa durch starke Schmerzmittel. Passive Sterbehilfe bedeutet die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen auf Wunsch des Patienten (künstliche Beatmung oder Ernährung). Statt „passiver Sterbehilfe“ wird auch von „Behandlungsabbruch“ gesprochen.

Sterbeverfügungsgesetz passierte Justizausschuss

In Österreich passierte am Dienstag die Regierungsvorlage zum sogenannten Sterbeverfügungsgesetz mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS den Justizausschuss. Damit ist der Weg für den Nationalrats- und Bundesratsbeschluss im Dezember und das Inkrafttreten mit Jahresbeginn 2022 frei. Notwendig wurde das Gesetz, weil der Verfassungsgerichtshof das bisherige ausnahmslose Verbot der Hilfe zur Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt hat.

Wäre bis zum Jahresende nichts geschehen, so wäre die Beihilfe zum Selbstmord ab dem kommenden Jahr schlicht erlaubt gewesen. Konservative Organisationen und Religionsgemeinschaften hatten auf eine rechtliche Absicherung gedrängt, damit es nicht zu Missbrauch kommt. Weiter aufrecht bleibt das Verbot der aktiven Sterbehilfe.

Assistierter Suizid für Schwerkranke

Das neue Sterbeverfügungsgesetz regelt nun, unter welchen Voraussetzungen in Zukunft assistierter Suizid möglich sein soll. Schwer oder unheilbar Kranke, die volljährig und entscheidungsfähig sind, erhalten demnach die Möglichkeit dafür. Voraussetzung ist, dass die Sterbewilligen von einem Arzt aufgeklärt und die Krankheit festgestellt wird. Zudem muss die Entscheidungsfähigkeit von einem zweiten Arzt bestätigt werden. Nach einer Frist von zwölf Wochen (bei Personen, die nur eine sehr geringe Zeit zu leben haben, sind es zwei Wochen) kann beim Notar oder Patientenanwalt eine sogenannte Sterbeverfügung errichtet werden, mit der man Zugang zu einem letalen Präparat erhält.
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GrowJoe
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Find ich eigentlich recht Okay.
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"Gibst du einem Mann einen Fisch, so ernährst du ihn für einen Tag. Erschlägst du den Mann aber mit einem Stock, so bekommst du nicht nur den Fisch, sondern auch seine Frau!"
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Hat was von einer Kälteschlafkapsel aus Alien, nur Kitschiger. Und der unterschied ist, du wachst nicht mehr auf. ^^

Ich würd mich rein legen, wenn irgendwann ende 60 die Diagnose Demenz kommt. Hab jetzt schon für mich entschieden, dass ich nicht so dahin siechen werde wie mein Opa, meine Uroma und viele andere aus meiner Famile.
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talkie57
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Zitat:
Zitat von frosti2311 Beitrag anzeigen
Hat was von einer Kälteschlafkapsel aus Alien, nur Kitschiger. Und der unterschied ist, du wachst nicht mehr auf. ^^

Ich würd mich rein legen, wenn irgendwann ende 60 die Diagnose Demenz kommt. Hab jetzt schon für mich entschieden, dass ich nicht so dahin siechen werde wie mein Opa, meine Uroma und viele andere aus meiner Famile.
schöner Gedanke, nur meistens bekommst du nicht nur die Demenz, sondern auch die Lustlosigkeit etwas zu ändern. Daher hast du dann auch gar keine Lust dich umzubringen.

Mein Gedanke ist, sich im Winter in den Wald begeben, ausziehen und erfrieren. Aber das geht hat alles nur wenn du noch klar im Kopf und gut bei Kräften bist. Bei Schlaganfall wird das schon alles schwierig,
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HappyMike34
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Klingt für mich wie die Selbstmordzellen aus Futurama.

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Nach 30s in Stickstoff ist man allerdings noch nicht benommen oder bewusstlos.
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Avantasia
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Zitat:
Aktivisten sehen keine juristischen Hindernisse für einen Einsatz der Suizidkapsel in der Schweiz – doch es gibt grosse Zweifel am «Tesla der Sterbehilfe»

Die Suizidmaschine Sarco soll hierzulande erstmals einem Menschen den Freitod ermöglichen. Von einer «Zulassung», wie in vielen Berichten behauptet, kann aber keine Rede sein.

«Suizidkapsel wird in der Schweiz rechtlich zugelassen.» Diese Meldung, bebildert mit einer Kapsel, die aussieht wie eine Mischung aus Weltraumgefährt und Sarg, geht diese Woche um die Welt. In Russland war das Schlagwort «Schweiz» aufgrund dieser Schlagzeile gar zwischendurch ein Twitter-Trend, in Deutschland berichtete die «Bild»-Zeitung.

Tatsächlich existiert ein Gutachten, das feststellt, es gebe in der Schweiz keine rechtlichen Hindernisse bei der Einführung der Suizidkapsel. In Auftrag gegeben hat dieses der australische Verein Exit International (nicht zu verwechseln mit Exit Schweiz), der das Produkt entwickelt hat. Die NZZ kennt den Inhalt des Gutachtens. Dass Sarco in der Schweiz «zugelassen» ist, ist falsch oder zumindest missverständlich. Und Juristen bezweifeln, dass durch dieses Parteigutachten die rechtliche Lage bezüglich Sarco wirklich abschliessend geklärt ist.

«Doktor Tod» entwickelte Gerät für selbständigen Suizid


Der Entwickler von Sarco und Gründer von «Exit International» ist der 73-jährige Australier Philipp Nitschke, eine schillernde Figur. Der Arzt, der mittlerweile in den Niederlanden lebt, kämpft schon lange für einen liberalen Umgang mit der Freitodbegleitung, das brachte ihm den Übernamen «Doktor Tod» ein. Er half in den 1990er Jahren einigen Sterbewilligen beim Suizid, bis sein Heimatland dies verbot. Nitschke veröffentlichte auch das Buch «Die friedliche Pille», in dem er praktische Tipps zum Suizid mit Giften oder Gasen gibt – in Australien ist das Buch verboten. Er ist überzeugt, dass auch Menschen, die bei guter Gesundheit sind, aber lebensmüde, ein Recht auf Begleitung und Unterstützung beim Suizid haben.

Nitschke experimentiert schon länger mit Geräten, die einem Sterbewilligen den Tod ohne direkte Unterstützung durch eine medizinisch geschulte Person ermöglichen; eines davon nannte er «Erlösungsmaschine». 2008 bewarb er einen Plastikbeutel, der sich über den Kopf ziehen und abdichten lässt. Über einen Schlauch gelangt Stickstoff in den Beutel und löst einen tödlichen Sauerstoffmangel aus. Nach demselben Prinzip funktioniert nun Sarco – einfach viel ausgeklügelter.

Nitschke sieht sich als Elon Musk der Sterbehilfe.


Nitschke entwickelte das Gerät zusammen mit dem niederländischen Designer Alexander Bannink und stellte es an der Design-Messe von Venedig 2019 der Öffentlichkeit vor. Die Kapsel, in die sich die sterbewillige Person hineinlegt, soll per 3-D-Drucker und dank gratis und frei zugänglichen Bauplänen beliebig oft reproduzierbar sein. Und sie soll auch gleich als Sarg verwendet werden können, da sie aus biologisch abbaubarem Material besteht.

Nitschke sieht sich selbst als Pionier vom Schlage eines Elon Musk. Und Sarco entsprechend als «Tesla der Sterbehilfe». Dass sein Gerät für Kontroversen sorgen würde – wie so vieles, was er in seiner Karriere getan hat –, war ihm stets bewusst. Kritiker würden von einer «glorifizierten Gaskammer» sprechen, erzählte er der britischen Zeitung «Independent». «Gas wird möglicherweise in Europa aufgrund der Erfahrungen mit dem Holocaust nie eine akzeptable Methode für den assistierten Suizid sein.»

Davon will er sich nicht aufhalten lassen. Im ersten Schritt sollen gemäss seinem Plan Sterbehilfevereine die Kapsel in der Schweiz zur Verfügung stellen.

Kann eine Tötungskapsel ein Medizinprodukt sein?

Doch es ist zweifelhaft, ob dies so einfach möglich ist. Das Gutachten geht davon aus, dass es sich bei Sarco nicht um ein Medizinalprodukt handle – und das Gerät deshalb gar nicht geprüft werden müsse. Sarco könne aufgrund der Rechtslage in der Schweiz ganz einfach auf den Markt gebracht werden.

Kerstin Noëlle Vokinger ist Medizinerin, Juristin und forscht als Professorin an der Universität Zürich unter anderem zu Gesundheitsrecht. Sie widerspricht dieser Darstellung entschieden: «Medizinprodukte sind deshalb reguliert, weil sie sicherer sein sollen als andere Produkte. Nur, weil ein Produkt nicht gesundheitsförderlich ist, heisst das nicht, dass es nicht auch von diesen zusätzlichen Sicherheitsanforderungen betroffen ist.» Schliesslich fielen auch die Medikamente, die für assistierten Suizid genutzt werden, unter anderem unter das Heilmittelgesetz, argumentiert Vokinger. Die Juristin ist deshalb der Ansicht, dass es sich bei Sarco sehr wohl um ein Medizinalprodukt handle.

Ob dies der Fall ist, kann im Streitfall nur ein Gericht entscheiden. Für den Hersteller wäre es deshalb ein Risiko, Sarco ohne die bei Medizinprodukten nötige Konformitätsprüfung durch die Heilmittelkontrollstelle, den TÜV oder eine andere europäische Prüfstelle auf den Markt zu bringen. Er könnte für das Inverkehrbringen belangt werden. Ein Haftungsrisiko gingen auch Ärzte ein, die die Suizide mithilfe des Gerätes anbieten. Ausserdem stünde ein Verstoss gegen die ärztlichen Berufspflichten im Raum.

Und trotz liberalem Sterbehilferecht stellen sich auch strafrechtliche Fragen. So schreibt das Schweizer Gesetz vor, dass keine der involvierten Parteien selbstsüchtige Gründe haben dürfe, etwa ein Gewinnmotiv. Ob dies bei Sarco der Fall ist, müssten möglicherweise ebenfalls die Gerichte prüfen.

Künstliche Intelligenz soll über Zugang entscheiden

Erfinder Nitschke stellt sich vor, dass Lebensmüde eines Tages den Sarco für einige tausend Franken oder Dollar im 3-D-Shop ausdrucken lassen können und sich Stickstoff beschaffen, zum Beispiel im Baumarkt. Dann würden sie den Sarco an ihrem Lieblingsort aufstellen und durch den transparenten Deckel den Himmel sehen, bevor sie für immer die Augen schliessen.


Die Sterbehilfevereine, die anfänglich beim Gebrauch von Sarco noch involviert sein werden, braucht es laut Nitschke eines Tages gar nicht mehr. Er träumt von der totalen Sterbefreiheit. Der Patient würde dadurch die ganze Verantwortung für den Freitod übernehmen. Es brauchte keine medizinischen Abklärungen, keine nur mit Rezept erhältlichen Giftstoffe mehr. Der Sarco wäre eine sichere Alternative zum Strick, zur Brücke oder zur Pistole. Und eine, die selbst körperlich schwerstbehinderten Menschen zur Verfügung stünde: Nitschke plant, dass sich der tödliche Prozess in seinem Gerät auch mit der Stimme oder der Bewegung eines Auges auslösen lässt.

Nitschke schwebt vor, dass dereinst ein Algorithmus entscheidet, wer so ein System nutzen kann. Gegenüber Swissinfo sagte er: «Unser Ziel ist es, ein Screening-System mit künstlicher Intelligenz zu entwickeln, um die geistige Leistungsfähigkeit der Person festzustellen.» Die Idee sei, dass die Person einen Online-Test mache und danach einen Code erhalte, der den Zugang zu Sarco freigäbe.

Erste Anwendung in der Schweiz im kommenden Jahr

Natürlich ist das alles noch Zukunftsmusik. Und auch wenn technische Fragen geklärt sind, ist nicht eindeutig, ob so ein Produkt frei verfügbar sein wird. Vokinger mutmasst, dass sich der Gesetzgeber einschalten könnte, um diese neue Möglichkeit zu regulieren.

Insgesamt, so die Juristin, sei Sarco «eine innovative Idee, man könnte sagen, kreativ». Doch so ohne weiteres, wie sich Nitschke das vorstellt, könne man den Sarco in der Schweiz kaum einsetzen.

Nitschke erklärte indes, dass Sarco bereits im kommenden Jahr zum ersten Mal zur Anwendung kommen solle. Mit welcher Schweizer Sterbehilfeorganisation er dabei zusammenarbeiten will, ist noch nicht bekannt.
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